München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55211
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
siehe Pkt. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
siehe Pkt. II.1.4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
1023 - Mehraufwendungen für die Sicherung einer während der Aushubarbeiten angetroffenen, unbekannten Bestandsleitung (Verschluss des offenen Endes mit Ü-Muffe und Deckel, sowie Herstellung eines Sandbettauflagers), sowie für die Herstellung eines an die Örtlichkeiten angepassten Schachtes in Ortbetonbauweise anstatt des nicht einbaubaren, vertraglich vorgesehenen Schachtes Gr.X als Fertigteil.
Die zusätzlichen Leistungen resultieren daraus, dass die angetroffene Bestandsleitungen in den zur Verfügung stehenden Bestandsplänen nicht erkennbar ist und dass der Schacht Gr.X auf Grund der örtlichen Verhältnisse nicht einbaubar ist.
Die angezeigte Leistungsänderung steht in keinem Zusammenhang mit anderen, vom AN angezeigten Leistungsänderungen
1023 - Die angezeigten Leistungen - Sicherung der Bestandsleitung und Ausführung Schacht in Ortbetonbauweise - sind direkt im Bauablauf des AN-KTB zur (vertraglichen) Herstellung der Baugrube für die Bodenplatte / Gründung des Kabelkellers TST Süd zu integrieren. Eine vorauslaufende oder im Nachgang ausgeführte Leistung durch einen anderen Unternehmer steht hier im Widerspruch zum bautechnisch bedingten und erforderlichen Ablauf der Arbeiten. Ein Unternehmerwechsel, ggfs. werden dann zwei fremde Unternehmen gleichzeitig mit dem AN-KTB tätig werden, birgt zudem das hohe Risiko aus Koordinationsaufwand der Leistungen des AN-KTB mit denen, der anderen beauftragten, fremden Firmen. Zudem werden zusätzliche Mehrkosten für Baustelleneinrichtung, An- und Abtransporte, Geräte und Personal - für jedes zusätzlich beauftragte Unternehmen - generiert. Der beauftragte AN-KTB hat eine funktionierende Baustelleneinrichtung, und sein Gerät und Personal vor Ort.