Planung EÜ Anckelmannsplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27233
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung EÜ Anckelmannsplatz
Planung EÜ Anckelmannsplatz
Übertragene Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 1+2), Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 1+2), Tragwerksplanung (Lph 2)
Optionale Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 3,4,6,7), Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 3,4,6,7), Tragwerksplanung (Lph 3,4,6)
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung EÜ Anckelmannsplatz
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bindefrist der Angebote: 09.11.2017
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Übertragene Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 1+2), Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 1+2), Tragwerksplanung (Lph 2)
Optionale Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 3,4,6,7), Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 3,4,6,7), Tragwerksplanung (Lph 3,4,6)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
NT15 - Bauphasenplanung bei besonderen Anforderungen
Aufgrund der Lage an eine Hauptverkehrsroute (Eiffestraße in Hamburg) und den komplizierten Randbedingungen (umliegende
Baustellen der DB, HSE, LSBG, Leitungsbestand unter der Brücke) soll der Bauablauf, welcher in der EP erarbeitet werden
detailliert ausgeplant werden. Die Grundleistungen der HOAI werden dem benötigten Detaillierungsgrad nicht gerecht. Dies
spiegelt sich in der Arbeitsanweisung „Bauphasen- und Bauzustandsplanung“ wider in der die geforderte Leistung explizit als
besondere Leistungen dargestellt sind. Ebenso soll die Baustellenlogistik aufgrund der beengten Verhältnisse und der
Einschränkung der gleisgebundenen Logistik aufgrund der weiteren Maßnahmen auf den betroffenen Strecken genauer
betrachtet werden
Da die Einarbeitung eines zusätzlichen Auftragnehmers in die bereits vom Ingenieurbüro erbrachten Leistungen mit einemerheblichen Mehraufwand verbunden ist. Die zu beauftragende Leistung ist auf Grundlage der bereits erstelltenBauphasenplanung zu erarbeitern und anschließend als Grundlage für die Ausschreibung heranzuziehen. Die Erarbeitung ducheinen Dritten ist weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll, da sowohl in der Erstellung als auch in der weiteren Bearbeitungunnötige Mehraufwände entstehen. Des weiteren würde der Abstimmungsbedarf zwischen einem Dritten und dem beauftragtenIngenieurbüro ein unnötige Fehlerquelle und Risiko ins Projekt tragen. Außerdem wäre eine Abgrenzung der Gewährleistungaufgrund evt. auftretender Fehlplanungen nicht mehr möglich.