Vergabeverfahren ZOV 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: ZOV 2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zov.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E77366377
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren ZOV 2024
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen im ersten Fahrplanjahr 2024 insgesamt ca. 2.370 Tsd. Nutzwagenkilometer (Nwkm) in den folgenden Linienbündeln:
- lokales Linienbündel „Butzbach“ (Los 1) mit ca. 1.402 Tsd. Nwkm p.a.
- lokales Linienbündel „Gleiberger Land“ (Los 2) mit ca. 581 Tsd. Nwkm p.a.
- lokales Linienbündel „Lauterbach lokal“ (Los 3) mit ca. 239 Tsd. Nwkm p.a.
- lokales Linienbündel „Lollar/Lumdatal“ (Los 4) mit ca. 148 Tsd. Nwkm p.a.
lokales Linienbündel Butzbach
Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
- Linie FB-50: Stadtverkehr Butzbach
- Linie FB-51: Butzbach - Kirch-Göns - Cleeberg
- Linie FB-52: Butzbach - Münzenberg - Lich
- Linie FB-53: Butzbach - Rockenberg - Bad Nauheim
- Linie FB-54: Butzbach - Espa - Weiperfelden - Bodenrod - Maibach
- Linie FB-55: Butzbach - Hoch-Weisel - Fauerbach - Münster - Maibach - Bodenrod
- Linie FB-56: Butzbach - Ostheim - Butzbach
- Linie FB-57: Butzbach - Münzenberg - Wölfersheim - Beienheim
- Linie FB-58: Butzbach - Espa - Bodenrod - Maibach - Hoch-Weisel - Butzbach
Die zu vergebenden Leistungen im ersten Fahrplanjahr 2024 umfassen ca. 1.402 Tsd. Nwkm.
Die Gesamtleistung des Linienbündels gemäß Ziffer II.1.4) kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit nach Kapitel 3.3.5 der Leistungsbeschreibung angepasst werden. Bei Abbestellungen darf die verbleibende jährliche Leistung 90 % der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist festgelegten Nutzwagenkilometer (vgl. Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung) nicht unterschreiten. Bei Zubestellungen darf die erhöhte jährliche Leistung 110 % der vorgenannten Nutzwagenkilometer nicht überschreiten. Leistungsänderungen führen zu einer Anpassung des Grundanspruchs (vgl. Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung). Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
lokales Linienbündel Gleiberger Land
Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
- Linie GI-41 Gießen - Heuchelheim - Biebertal-Königsberg
- Linie GI-42 Gießen - Heuchelheim - Biebertal - Erda - Niederweidbach
- Linie GI-43 Gießen - Heuchelheim - Biebertal - Weipoltshausen
- Linie GI-81 Wettenberg - Biebertal - Hohenahr
Die zu vergebenden Leistungen im ersten Fahrplanjahr 2024 umfassen ca. 581 Tsd. Nwkm.
Die Gesamtleistung des Linienbündels gemäß Ziffer II.1.4) kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit nach Kapitel 3.3.5 der Leistungsbeschreibung angepasst werden. Bei Abbestellungen darf die verbleibende jährliche Leistung 90 % der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist festgelegten Nutzwagenkilometer (vgl. Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung) nicht unterschreiten. Bei Zubestellungen darf die erhöhte jährliche Leistung 110 % der vorgenannten Nutzwagenkilometer nicht überschreiten. Leistungsänderungen führen zu einer Anpassung des Grundanspruchs (vgl. Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung). Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
lokales Linienbündel Lauterbach lokal
Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
- Linie VB-21: Lauterbach - Maar
- Linie VB-22: Angersbach - Lauterbach - Maar - Wernges / Reuters / Wallenrod
- Linie VB-24: Lauterbach - Frischborn - Dirlammen - Storndorf
- Linie VB-26: Lauterbach - Angersbach - Landenhausen
- Linie VB-28: Lauterbach / Wartenberg - Stockhausen - Rudlos / Rixfeld
Die zu vergebenden Leistungen im ersten Fahrplanjahr 2024 umfassen ca. 239 Tsd. Nwkm.
Die Gesamtleistung des Linienbündels gemäß Ziffer II.1.4) kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit nach Kapitel 3.3.5 der Leistungsbeschreibung angepasst werden. Bei Abbestellungen darf die verbleibende jährliche Leistung 90 % der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist festgelegten Nutzwagenkilometer (vgl. Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung) nicht unterschreiten. Bei Zubestellungen darf die erhöhte jährliche Leistung 110 % der vorgenannten Nutzwagenkilometer nicht überschreiten. Leistungsänderungen führen zu einer Anpassung des Grundanspruchs (vgl. Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung). Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
lokales Linienbündel Lollar/Lumdatal
Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
- Linie GI-51: Lollar - Ruttershausen - Odenhausen - Salzböden
- Linie GI-52: Lollar - Staufenberg - Lollar
- Linie GI-55: Allendorf - Rabenau
Die zu vergebenden Leistungen im ersten Fahrplanjahr 2024 umfassen ca. 148 Tsd. Nwkm.
Die Gesamtleistung des Linienbündels gemäß Ziffer II.1.4) kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit nach Kapitel 3.3.5 der Leistungsbeschreibung angepasst werden. Bei Abbestellungen darf die verbleibende jährliche Leistung 90 % der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist festgelegten Nutzwagenkilometer (vgl. Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung) nicht unterschreiten. Bei Zubestellungen darf die erhöhte jährliche Leistung 110 % der vorgenannten Nutzwagenkilometer nicht überschreiten. Leistungsänderungen führen zu einer Anpassung des Grundanspruchs (vgl. Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung). Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 01.11.2022.
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 01.11.2022.
- Zusätzlich erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters),
a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
c) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
- Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 8 Absatz 1 HVTG gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 5 Absatz 1 HVTG).
- Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 6 Absatz 2 HVTG).
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind im Staatsanzeiger für das Land Hessen und im Internet unter http://staatsanzeiger-hessen.de und http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter vorzulegen:
- Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ ALT-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Reise-Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/ Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine mit eigenen Mitteln und Personalen erbrachte Verkehrsleistung anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenen Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
Der Bieter muss in der Referenzliste für den Fall des Einsatzes
- als Unterauftragnehmer selbst,
- von Unterauftragnehmern oder
- als Teil einer Bietergemeinschaft
darlegen, welche Leistung durch den Bieter selbst erbracht wurde, so dass ein Rückschluss auf die Erfahrung des Bieters und seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vertragsgegenständigen Leistung gegeben ist (detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen; der Vordruck ist zu verwenden).
- Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall der Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
- Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), dass er als zuverlässig im Sinne des § 13 Absatz 1 Nr. 2 PBefG i.V.m. § 1 Absatz 1 PBZugV gilt und keine Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit gemäß § 1 Absatz 2 PBZugV vorliegen.
- Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), dass er die Vorgaben zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i.V.m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Hinweis zu Ziffer I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz: Bieterinformation) über seine in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
- Hinweis zu Ziffer II.1.6): Ein Gesamtangebot über mehrere oder alle Lose ist nicht zulässig,
- Hinweis zu Ziffern III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 6 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
- Hinweis zu Ziffer II.2.5): zur Definition der „Wertungsgröße“ vgl. Ziffer 23 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“
- Der Bieter legt mit seinem Angebot für jedes angebotene Linienbündel zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ geregelt.
- Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E77366377 zu stellen.
- Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen)
- falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zuerteilende Erklärung siehe Anlage 19 der Vergabeunterlagen; der Vordruck ist zu verwenden)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]