TRK_Technisches Rathaus Kassel – Generalplanerleistung Sanierung und Umbau Referenznummer der Bekanntmachung: TRK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
TRK_Technisches Rathaus Kassel – Generalplanerleistung Sanierung und Umbau
In den derzeitigen Sparkassengebäuden der Kasseler Sparkasse am Standort Ständeplatz / Wolfsschlucht wird die Stadt Kassel einen Verwaltungsstandort realisieren. Der Auftraggeber hat die Räumlichkeiten angemietet und wird diese sanieren und umbauen und an die Stadt Kassel vermieten.
Die Bruttogrundfläche (BGF) der Gebäude beträgt ca. 24.000 m², die Mietfläche ca. 15.700 m². Für das Raum‐ und Funktionsprogramm der Stadt Kassel sollen beim voraussichtlichen Einzug im Jahr 2026 ca. 450 Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen zur Sanierung, Umbau und Ausbau der ehemaligen Hauptstelle der Kasseler Sparkasse zum technischen Rathaus in den Gebäuden Ständeplatz 3a, 5, 7, 9, 11 und Wolfsschlucht 1, 3, 5, 7-9, 11 in 34117 Kassel durch einen Generalplaner.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die derzeitigen Sparkassengebäude der Kasseler Sparkasse in der Wolfsschlucht 1, 7-11 sowie am Ständeplatz 3a-13 in 34117 Kassel stehen für eine Folgenutzung ab 2025 zur Verfügung. Dazu wurde nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 1. Februar 2021 zwischen der Kasseler Sparkasse (Vermieter) und dem Auftraggeber (Mieter) ein Geschäftsraummietvertrag geschlossen, um dort nach jetzigem Planungsstand das Dezernat -VI- sowie die Ämter -14-, -60-, -62-63-, -65- und -66- räumlich unterzubringen. Die Stadt Kassel hat im Zuge der im langfristigen Standortkonzept angelegten Strategie zur Konzentration der Verwaltungsstandorte in Rathausnähe den Gebäudekomplex als Folgenutzer übernommen.
Bevor die betreffenden Fachämter des technischen Rathauses die neuen Gebäude beziehen können, sind umfassend planerische und bauliche Maßnahmen am Gebäudebestand erforderlich, um zukunftsorientierte Arbeitsbedingungen und wesentlich verbesserte räumliche, gebäudetechnische und energetische Optimierungen zu erreichen.
Zur Entwicklung und Realisierung dieses Projektes übernimmt die GWG Projektentwicklung GmbH, eine Tochter der städtischen Wohnbaugesellschaft GWG, die Geschäftsbesorgung.
Gegenstand der Generalplanerbeauftragung sind insbesondere folgende Leistungen für die HOAI-Leistungsphasen 1 - 9:
- Objektplanung Gebäude, vgl. § 34 HOAI
- Tragwerksplanung, vgl. § 51 HOAI
- Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 – 3 und 8 (anteilig) nach § 53 Abs. 2 HOAI, vgl. § 55 HOAI
- Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 - 6 und 8 (anteilig) nach § 52 Abs. 2 HOAI, vgl. § 55 HOAI
- Thermische Bauphysik, vgl. Anlage 1 zur HOAI, Ziff. 1.2
- Schallschutz und Raumakustik, vgl. Anlage 1 zur HOAI, Ziff. 1.2
- Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17
- Baulogistik gem. AHO-Heft Nr. 25.
Mit Abschluss des Generaplanervertrages erfolgt eine Festbeauftragung für die HOAI-Leistungsphasen 1 – 3. Für die weiteren HOAI-Leistungsphasen besteht eine Abrufoption zugunsten des Auftraggebers nach dem Generalplanervertrag. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen sowie ggf. abgefragte besondere- oder projektspezifische Leistungen besteht für den Auftragnehmer nicht. Aus einem Nicht-Abruf weiterer Leistungen kann der Auftragnehmer keine Ansprüche ableiten.
Der Auftraggeber wird die Kostengruppen 200 und 400 ganz oder teilweise im Wege einer Vertragsübernahme an die KVV Neo GmbH als Contracting-Partner übertragen. Die KVV Neo GmbH ist ein Tochterunternehmen der Kassler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH.
Der Auftrag kann verlängert werden, wenn dies z. B. durch eine Verlängerung der Bauzeit erforderlich wird.
Die Teilnahmeanträge müssen elektronisch in Textform (§ 126b BGB) mit den Angaben und Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare fristgerecht auf der Vergabeplattform eingegangen sein. Die postalische Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform ist nicht zugelassen. Die Einreichung muss in einem üblichen Dateiformat (PDF) erfolgen. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand den in der Eignungsmatrix (siehe informatorische Vergabeunterlagen) aufgeführten Kriterien und deren Gewichtung.
Unter den Teilnahmeanträgen, die die formalen Anforderungen erfüllen,
- die nicht nach §§ 123 u. 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
- die nicht aufgrund wirtschaftlicher Verknüpfungen gemäß § 46 (2) VgV ausgeschlossen worden sind und
- alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise - u. a. Nachweise zur Berufszulassung, Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket "Russlandsanktionen" - enthalten, wird eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Die Eignungsprüfung erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Berücksichtigung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlicher Planungsdisziplinen gem. § 122 GWB i.V. mit §§ 42 ff VgV sowie §75 VgV. Die im Rahmen der Eignungsprüfung zu erbringenden Nachweise sind in der Bekanntmachung zum Verfahren textlich und ergänzend in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (u.a. Eignungsmatrix) beschrieben.
Die Art der Wertung und die Wichtung der einzelnen Eignungskriterien sind in den Bekanntmachungs- und Vergabeunterlagen ersichtlich. Unter den zur Teilnahme qualifizierten Bewerbungen werden die anhand der objektiven Eignungsmatrix bewerteten Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit behält sich der Auftraggeber vor, die Entscheidung unter punktgleichen Bewerbern durch Losziehung zu treffen.
Abrufoption zugunsten des Auftraggebers für weitere HOAI-Leistungsphasen über die Festbeauftragung mit Vertragsschluss hinaus
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bewerber (ggf. mit Nachunternehmer) oder Bewerbergemeinschaften (ggf. mit Nachunternehmern), welche in Summe die geforderten Nachweise der Berufszulassung für jede Planungsdisziplin des zu vergebenden Auftrags (siehe II.2.4) erbringen kann.
Der Nachweis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung ist für die jeweils im Bewerberbogen für die jeweilige Planungsdisziplin benannte zuständige Person in geeigneter Form (z. B. Nachweis Kammereintragung, Nachweis Studienabschluss) zu erbringen.
ARCH: Der/die bevollmächtigte/-n Vertreter des federführenden Bewerbers jedes Leistungsbildes ist/sind zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt oder besitzt eine vergleichbare Qualifikation und ist berechtigt, Leistungen dieser Planungsdisziplin zu erbringen.
BAU / TWP / HLSK / ELT / THERM / SCHALL / BRAND: Der/die bevollmächtigte/-n Vertreter des federführenden Bewerbers jedes Leistungsbildes ist/sind zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt oder besitzt eine vergleichbare Qualifikation und ist berechtigt, Leistungen der jeweiligen Planungsdisziplin zu erbringen.
- Eigenangaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB sowie wirtsch. Verknüpfungen nach § 46 (2) VgV (im Teilnahmeantrag).
- Eigenerklärung, dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt.
Benennung des Gesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) in EUR/netto, für jedes Geschäftsjahr getrennt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) nicht unter 2.000.000,00 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
- Technische Fachkräfte: Eigenerklärung (im Teilnahmeantrag) über die aktuelle Anzahl an in Vollzeit beschäftigten Fachkräften des Bewerbers
- Unteraufträge / Eignungsleihe: Angaben zu Unteraufträgen und Eignungsleihen werden von den Bewerbern gefordert. Angaben hierzu im Teilnahmeantrag mit Bestätigung des/r eignungsleihenden Unternehmen/s.
- Referenzen: Angaben zu mindestens zwei fertiggestellten Referenzprojekten ähnlicher Planungsanforderung werden als Eigenerklärung gefordert (Teilnahmeantrag). Die Fertigstellung (Bezug des Objektes durch den Nutzer/ Nutzungsaufnahmefähigkeit bzw. Abschluss Lph. 8) muss nach dem 31.12.2015 erfolgt sein. Die Projekte sind auf dem Referenzblatt darzustellen, welches Teil des Teilnahmeantrags ist. Zusätzlich müssen die Projekte auf einem Präsentationsblatt im Format DIN A3 quer dargestellt werden. Das Präsentationsblatt muss mindestens ein Foto des fertiggestellten Objektes enthalten.
- REFERENZ A: Folgende Referenzen werden gewertet: Neubau, Umbau, Sanierung oder Erweiterung eines Gebäudes mit Planungsanforderungen gem. Einordnung entsprechend Honorarzone III (Objektplanung) gem. HOAI oder höher und einer Bausumme von mindestens 25,0 Mio. Euro (netto) für Kostengruppen 300+400 nach DIN 276, Beauftragung als Generalplanervertrag. der mindestens die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung, LP 2-8, sowie zwei weitere Leistungsbilder umfasst (siehe Teilnahmeantrag); Eine höhere Punktzahl kann erreicht werden: Honorarzone höher als Mindestanforderung, Herstellungskosten größer/gleich 25,0 Mio. Euro netto KGr 300+400, Generalplanervertrag Leistungsbild Objektplanung + mind. 3 weitere Leistungsbilder, Generalplanervertrag Leistungsbild Objektplanung + mind. 4 weitere Leistungsbilder,
- REFERENZ B: Folgende Referenzen werden gewertet: Sanierung eines Gebäudes mit Planungsanforderungen gem. Einordnung entsprechend HZ III (Objektplanung) gem. HOAI oder höher und einer Bausumme von mindestens 5,0 Mio. Euro netto KGr 300+400, Ausführung des Leistungsbildes Objektplanung, LP 2-8 (siehe Teilnahmeantrag). Eine höhere Punktzahl kann erreicht werden: HZ höher als Mindestanforderung, Herstellungskosten größer/gleich 7,5 Mio. Euro netto KGr 300+400, Beauftragung als Kumulativleistungsträger mit Leistungsbild Objektplanung + mind. 2 weitere Leistungsbildern, BGF höher als 5.000m², Beauftragung durch einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Auftraggeber mit Anwendung des öffentlichen Vergaberechts.
- REFERENZ C (optional): Folgende Referenzen werden gewertet: Neubau, Umbau, Sanierung oder Erweiterung eines Gebäudes mit Planungsanforderungen gem. Einordnung entsprechend HZ III (Objektplanung) gem. HOAI oder höher und einer Bausumme von mindestens 5,0 Mio. Euro netto KGr 300+400, Ausführung des Leistungsbildes Objektplanung, LP 2-8 (siehe Teilnahmeantrag) Eine höhere Punktzahl kann erreicht werden: HZ höher als Mindestanforderung, Herstellungskosten größer/gleich 7,5 Mio. Euro netto KGr 300+400, Beauftragung als Kumulativleistungsträger mit Leistungsbild Objektplanung + mind. 2 weiteren Leistungsbildern, Sanierung eines Gebäudes.
- Es werden nur die Referenzen gewertet, welche in den entsprechenden Formblättern des Teilnahmeantrags (Referenz A, B, C) angegeben sind. Sofern weitere Referenzen angegeben werden ist auch für diese jeweils ein Präsentationsblatt im Format DIN A3 quer einzureichen.
- Es erfolgt eine Bewertung der eingereichten Referenzprojekte im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen sowie das Erreichen von möglichen Zusatzpunkten (Wertung siehe Eignungsmatrix).
- Bei allen angegebenen Projekten sind folgende Angaben im Teilnahmeantrag gefordert:
- Projektbezeichnung, Ort
- Herstellungskosten KG 300+400 netto
- Honorarzone nach HOAI
- Bearbeitete Leistungsphasen gemäß HOAI
- Auftraggeber
- Art der Beauftragung (Generalplaner)
- Nutzungsart des Objekts
- Monat / Jahr der Fertigstellung / Inbetriebnahme
zu technischen Fachkräften:
Es wird eine Mindestanzahl von 35 Mitarbeitern/-innen (FTE) gefordert. Hierbei müssen jeweils für die einzelnen Fachbereiche zusätzlich folgende Mindestzahlen erfüllt werden: ARCH: Eine Mindestanzahl von 8 Mitarbeitern ist gefordert; TWP, ELT, HLSK: Eine Mindestanzahl von 5 Mitarbeitern je Leistungsbild ist gefordert; THERM, SCHALL, BRAND, BAU: Eine Mindestanzahl von 3 Mitarbeitern je Leistungsbild ist gefordert.
Zu Referenzen:
Es sind mindestens zwei Referenzprojekte einzureichen.
Referenz A muss folgenden Anforderungen entsprechen: Neubau, Umbau, Sanierung oder Erweiterung eines Gebäudes mit Planungsanforderungen gem. Einordnung entsprechend HZ III (Objektplanung) gem. HOAI oder höher und einer Bausumme von mindestens 25,0 Mio. Euro netto KGr 300+400, Generalplanervertrag. der mindestens die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung LP 2-8 sowie zwei weitere Leistungsbilder umfasst (siehe Teilnahmeantrag), die Fertigstellung (Bezug des Objektes durch den Nutzer / Nutzungsaufnahmefähigkeit bzw. Abschluss Lph. 8) muss nach dem 31.12.2015 erfolgt sein. Dieses Referenzprojekt ist als Referenz A im Teilnahmeantrag anzugeben.
Referenz B muss folgenden Anforderungen entsprechen: Sanierung eines Gebäudes mit Planungsanforderungen gem. Einordnung entsprechend HZ III (Objektplanung) gem. HOAI oder höher, und einer Bausumme von mindestens 5,0 Mio. Euro netto KGr 300+400, Ausführung des Leistungsbildes Objektplanung, LP 2-8 (siehe Teilnahmeantrag), die Fertigstellung (Bezug des Objektes durch den Nutzer bzw. Abschluss Lph. 8) muss nach dem 31.12.2015 erfolgt sein, Beauftragung durch einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Auftraggeber mit Anwendung des öffentlichen Vergaberechts. Dieses Referenzprojekt ist als Referenz B im Teilnahmeantrag anzugeben.
Siehe Ziff. III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber wird im vorliegenden Vergabeverfahren und in der Vertragsdurchführung durch die GWG Projektentwicklung GmbH vertreten.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1. 2 bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit anzugeben als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die Erklärungen nach Ziff. III.1.1 a) abzugeben.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.deutschevergabe.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 12.01.2023 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.