Metallbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2022-00549
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbauarbeiten
Metallbauarbeiten: Absturzsicherung, neuer Handlauf und Wegesperre, Spannseilsysteme für die Fassadenbanner, De- und Remontage der Unterkonstruktion der Lichtdecke, Herstellung und Montage einer neuen Steigleiter
Während der etwa zweijährigen Sanierung des Deutschen
Architekturmuseums, Schaumainkai 43, Frankfurt, sind folgende
Metallbauarbeiten durchzuführen:
1. Absturzsicherung, neuer Handlauf und Wegesperre im
Bereich der Arkaden um die neu errichtete Fluchttreppe
zum Fluchttunnel im UG.
2. Wiedermontage der Gitterkonstruktion aus dem Bestand
Außenbereich Arkadenende zur Augenklinik.
3. Neuer Handlauf der Fluchttreppe zum Filmmuseum,
eingelassen in der neu gedämmten WDVS-Wand.
4. 2 Stangenträger für das Einhängen und die Kippsicherung
der Leiter, inklusive Leiter, Montage im Innenhof.
5. Neue Spannseilsysteme für die Fassadenbanner.
6. Bearbeitung von bestehenden Gitterrosten im
Schwellenbereich der Höfe auf der Südseite zur Anpassung der neuen Raumgeometrie sowie in 4 der
Höfe zusätzliche Vorrichtungen und Leiter für die
Erschließung der sich darunter befindenden Technikbereiche
(Kühlaggregate).
7. Erstellen und Verlegen einer Gitterrost-Abdeckung
der Entwässerungsrinne im Fluchttunnel.
8. Demontage der Unterkonstruktion (vorgefertigte
Gitter aus quadratischen Stahlhohlprofilen) der Lichtdecke
im Ausstellungsbereich.
9. Wiedermontage der Unterkonstruktion und der
Lichtfelder aus Kunststoff sowie der Flachstahlprofile
als sichtbare Randabdeckung.
10. Herstellung und Montage einer neuen Steigleiter zum
Dachzwischenraum sowie einer kleinen Steigleiter für die
Fluchtklappe in Werkstattraum, Untergeschoss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).