Arbeitsmedizinische Betreuung in Gesundheitseinrichtungen der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-STHHG-DL0410 014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60488
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stiftung-hospital-zuim-heiligen-geist.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische Betreuung in Gesundheitseinrichtungen der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist
Die Gesundheitseinrichtungen der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist in Frankfurt a.M. beabsichtigen ab dem 01.01.2023 bzw. zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine arbeitsmedizinische Betreuung gem. den Vorgaben aus §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2 zu beauftragen. Die Gesamtbetreuung besteht aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung gemäß DGUV V2. Hauptbetriebsstätte ist das Krankenhaus Nordwest. Versorgungschwerpunkt sind alle Einrichtungen der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lt. Anlagen Vergabeunterlagen/Leistungsbeschreibung
Maximal um weitere 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.