Rahmenvereinbarung zur Anzucht von Forstpflanzen mit Vorkaufsrecht Referenznummer der Bekanntmachung: LBHF-2022-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Melsungen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 34212
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hessen-forst.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Melsungen
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34212
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hessen-forst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Anzucht von Forstpflanzen mit Vorkaufsrecht
Rahmenvereinbarung zur Anzucht von Forstpflanzen mit Vorkaufsrecht
Douglasie (2/0, 1/1, 1/2, 2/1 und 2/2)
Standort AN
Anzucht von Forstpflanzen mit Vorkaufsrecht
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.03.2023 bzw. mit Zuschlagserteilung und endet nach Ab-schluss der vollständigen Auslieferung (bzw. Freigabe für den freien Markt) der vertraglich geregelten Pflanzpartien. Die Laufzeit dieses Vertrages bemisst sich am voraussichtlichen Abnahmezeitraum (Anhang 2), endet jedoch spätestens am 31.12.2027.
Douglasie und Weißtanne (1/1 und 1/22+1 und 2+2) 15er Containerplatte
Standort AN
Anzucht von Forstpflanzen mit Vorkaufsrecht
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.03.2023 bzw. mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der vollständigen Auslieferung (bzw. Freigabe für den freien Markt) der vertraglich geregelten Pflanzpartien. Die Laufzeit dieses Vertrages bemisst sich am voraussichtlichen Abnahmezeitraum (Anhang 2), endet jedoch spätestens am 31.12.2027.
Elsbeere und Flatterulme (1/0, 1/1, 1/2 und1/0, 1/1, 1/2
Standort AN
Anzucht von Forstpflanzen mit Vorkaufsrecht
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.03.2023 bzw. mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der vollständigen Auslieferung (bzw. Freigabe für den freien Markt) der vertraglich geregelten Pflanzpartien. Die Laufzeit dieses Vertrages bemisst sich am voraussichtlichen Abnahmezeitraum (Anhang 2), endet jedoch spätestens am 31.12.2027.
Spitzahorn (1/0, 1/1 und 1/2)
Standort AN
Anzucht von Forstpflanzen mit Vorkaufsrecht
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.03.2023 bzw. mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der vollständigen Auslieferung (bzw. Freigabe für den freien Markt) der vertraglich geregelten Pflanzpartien. Die Laufzeit dieses Vertrages bemisst sich am voraussichtlichen Abnahmezeitraum (Anhang 2), endet jedoch spätestens am 31.12.2027.
Bergahorn (1/0, 1/1 und 1/2)
Anzucht von Forstpflanzen mit Vorkaufsrecht
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.03.2023 bzw. mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der vollständigen Auslieferung (bzw. Freigabe für den freien Markt) der vertraglich geregelten Pflanzpartien. Die Laufzeit dieses Vertrages bemisst sich am voraussichtlichen Abnahmezeitraum (Anhang 2), endet jedoch spätestens am 31.12.2027.
Küstentanne (2/0, 2/1, 1/1, 1/2 und 2/2)
Standort AN
Anzucht von Forstpflanzen mit Vorkaufsrecht
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.03.2023 bzw. mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der vollständigen Auslieferung (bzw. Freigabe für den freien Markt) der vertraglich geregelten Pflanzpartien. Die Laufzeit dieses Vertrages bemisst sich am voraussichtlichen Abnahmezeitraum (Anhang 2), endet jedoch spätestens am 31.12.2027.
Euro. Lärche (2/0, 2/1, 1/0, 1/1 und 1/2)
Standort AN
Anzucht von Forstpflanzen mit Vorkaufsrecht
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.03.2023 bzw. mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der vollständigen Auslieferung (bzw. Freigabe für den freien Markt) der vertraglich geregelten Pflanzpartien. Die Laufzeit dieses Vertrages bemisst sich am voraussichtlichen Abnahmezeitraum (Anhang 2), endet jedoch spätestens am 31.12.2027.
Wildkirsche (1/0, 1/1 und 1/2)
Standort AN
Anzucht von Forstpflanzen mit Vorkaufsrecht
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.03.2023 bzw. mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der vollständigen Auslieferung (bzw. Freigabe für den freien Markt) der vertraglich geregelten Pflanzpartien. Die Laufzeit dieses Vertrages bemisst sich am voraussichtlichen Abnahmezeitraum (Anhang 2), endet jedoch spätestens am 31.12.2027.
Hainbuche (1/0, 2/0, 1/1 und 1/2)
Standort AN
Anzucht von Forstpflanzen mit Vorkaufsrecht
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.03.2023 bzw. mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der vollständigen Auslieferung (bzw. Freigabe für den freien Markt) der vertraglich geregelten Pflanzpartien. Die Laufzeit dieses Vertrages bemisst sich am voraussichtlichen Abnahmezeitraum (Anhang 2), endet jedoch spätestens am 31.12.2027.
Weißtanne (3+0, 2+1, 2+2 und 2+3)
Standort AN
Anzucht von Forstpflanzen mit Vorkaufsrecht
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.03.2023 bzw. mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der vollständigen Auslieferung (bzw. Freigabe für den freien Markt) der vertraglich geregelten Pflanzpartien. Die Laufzeit dieses Vertrages bemisst sich am voraussichtlichen Abnahmezeitraum (Anhang 2), endet jedoch spätestens am 31.12.2027.
Roterle (1/0, 1/1 und 1/2)
Standort AN
Anzucht von Forstpflanzen mit Vorkaufsrecht
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.03.2023 bzw. mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der vollständigen Auslieferung (bzw. Freigabe für den freien Markt) der vertraglich geregelten Pflanzpartien. Die Laufzeit dieses Vertrages bemisst sich am voraussichtlichen Abnahmezeitraum (Anhang 2), endet jedoch spätestens am 31.12.2027.
Kiefer (2/0, 1/1 und 1/2)
Anzucht von Forstpflanzen mit Vorkaufsrecht
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.03.2023 bzw. mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der vollständigen Auslieferung (bzw. Freigabe für den freien Markt) der vertraglich geregelten Pflanzpartien. Die Laufzeit dieses Vertrages bemisst sich am voraussichtlichen Abnahmezeitraum (Anhang 2), endet jedoch spätestens am 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Leistungsverzeichnis ist in Form einer Eigenerklärung folgendes zu erklären:
-Anmeldung eines Gewerbes,
-Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
-Besitz gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse beim Einsatz ausländischer Arbeitnehmer.
-Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338V
-Verpflichtungserklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Im Leistungsverzeichnis ist in Form einer Eigenerklärung folgendes zu erklären:
-Ordnungsgemäße Abführung der Steuern und Abgaben,
-Erfüllung der Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung (RV, KV, PV, AV) für eingesetztes, sozialversicherungspflichtiges Personal,
-Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für die beworbene Leistung mit einer Mindestversicherungssumme von 3 Mio. € je Versicherungsjahr pauschal für Personen- und Sachschäden (bei Bietergemeinschaften durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in vorgenannter Höhe
Im Leistungsverzeichnis ist in Form einer Eigenerklärung folgendes zu erklären:
Eine Liste mit geeigneten Referenzen (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.)
-eine Liste mit geeigneten Referenzen über die erbrachten mehrjährigen, nachgewiesenen Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen (Lohnanzucht).
Angaben zu:
• Los 2: Auftraggeber, Kontakt, Art und Umfang, Angaben zur Containeranzucht, Ausführungszeitraum
• Los 1 und 3 bis 12: Auftraggeber, Kontakt, Art und Umfang, Ausführungszeitraum
Angabe zu Pflanzbeeten
Angaben zu/r Betriebsstätte/n, in welcher das/die Beet/e zur Anzucht und Lieferung von Forstpflanzen genutzt werden:
- Gemarkung/Ort, Strasse Hausnr.
- Flächengröße
- GPS-Koordinaten
-Für die beworbene Anzucht von Forstpflanzen muss die Anzucht ausschließlich in den angegebenen Pflanzbeeten/-anlagen der angegebenen Betriebsstätte/n erfolgen
-der Bieter verfügt über Anzuchtstatten (Pflanzbeete) innerhalb von 450 km kürzeste Straßenkilometerentfernung zur hessischen Landesgrenze.
-Eigenerklärung, dass die Qualität der angezogenen Forstpflanzen den aus den Qualitätsrichtlinien der "Erzeugergemeinschaft für Qualitätsforstpflanzen Süddeutschland e.V." (EZG) und des "Verbandes Deutscher Forstbaumschulen e.V." (VDF) abgeleiteten Qualitätsstandards von HessenForst (Anhang 3 Merkblatt Pflanzenqualität) entspricht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 5 HVTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Die kumulative Höhe aller zu vereinbarenden Vertragsstrafen ist auf max. 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Als maximale Höchstmenge, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen wird, wird auf 891.000 Pflanzen festgelegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)