Linienbündel "Stadtbus Eschwege" Referenznummer der Bekanntmachung: 4616
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel "Stadtbus Eschwege"
Stadt Eschwege (Werra-Meißner-Kreis)
Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Stadtgebiet der Stadt Eschwege (Kernstadt und Stadtteile).
Der Stadtbus Eschwege umfasst die Buslinien:
- 231.1: StadtBus Eschwege, Linie 1: Heuberg - Stadtbahnhof - Stadtmitte - Döhlestraße
- 231.2: StadtBus Eschwege, Linie 2: Stadtmitte - Klinikum Werra-Meißner - Stadtbahnhof - Heuberg
- 231.3: StadtBus Eschwege, Linie 3: Niddawitzhausen - Niederhone - Stadtbahnhof - Oberdünzebach
- 231.4 StadtBus Eschwege, Linie 4: Oberhone - Niederhone - Stadtbahnhof - Rotenburger Straße/Schulzentrum
- 231.5: StadtBus Eschwege, Linie 5: Niddawitzhausen - Niederhone - Schulen in Eschwege
sowie die AST-Linien:
- 239.1: AST-Verkehr Eschwege, Heuberg - Stadtbahnhof - Innenstadt - Döhlestraße
- 239.2: AST-Verkehr Eschwege, Eschwege - Albungen - Niddawitzhausen - Eschwege - Dünzebach
Zur Leistungserbringung des Busverkehrs sind mindestens 7 Standardfahrzeuge der Kategorie A, Unterkategorie B gem. der Anlage zum Nahverkehrsplan "Mindestanforderungen an die Qualität der Fahrzeuge" erforderlich, vgl. https://www.nwm-esw.de/fileadmin/user_upload/NVP_Anlagen/NVP_W-M-K_Anl_III-01_Fz-Matrix_Kat_ABC.pdf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angabe „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske der Hessischen Ausschreibungsdatenbank / des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
- Hinweis zu Ziffer II.2.7 "Laufzeit des Vertrages": Der Auftraggeber beabsichtigt den Auftrag für 8 Jahre zzgl. einer einmaligen auftraggeberseitigen Vertragsverlängerungsoption von 1 x 2 Jahren zu vergeben.
- Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen.
Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Verkehrs (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind auf der NWM-Internetseite unter https://www.nwm-esw.de/unternehmen#nahverkehrsplan einzusehen, vgl. insbesondere:
https://www.nwm-esw.de/fileadmin/user_upload/NVP_Anlagen/NVP_W-M-K_Anl_III-01_Fz-Matrix_Kat_ABC.pdf
https://www.nwm-esw.de/fileadmin/user_upload/NVP_Anlagen/NVP_W-M-K_Anl_V-01_Liniensteckbriefe.pdf
https://www.nwm-esw.de/fileadmin/user_upload/NVP_Anlagen/NVP_W-M-K_Anl_VI-01_Linienbuendel.pdf
- Es gilt der NVV-Tarif.
- Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahrens des NVV zu beteiligen.