Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47886
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung/
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Zwieseler Spinne
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
2. Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Zwieseler Spinne
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Gemäß der Einzelbeauftragung -hier Erläuterungsbericht- Abschnitt 1.3.2.6 Bf Bay. Eisenstein ist folgendes vereinbart:
"Es wird ein Betonschalthaus als Gleisfeldkonzentrator vorgesehen. Dieses verfügt über 2 getrennte Räume (LST und EEA)."
Im Zuge der VP für das GFK in Bay. Eisenstein wurde festgestellt, dass das Grundstück der Deutschen Bahn (DB) nicht in Gänze für die Aufstellung des GFKs ausreicht und dass ein Grunderwerb notwendig wird.
Der durch den Auftraggeber (AG) ursprünglich angedachte Standort für den Gleisfeldkonzentrator (GFK) und das damit verbundene Grundstück konnte dem AN nicht zur Verfügung gestellt werden.
Für die Baustellfreimachung des Neubaus GFK müssen folgende Leistungen durch den Auftragnehmer (AN) erbracht werden:
- Abbau, Zwischenlagerung und Aufbau der Fitness-Trainingsanlage
- Rückbau und Entsorgung der Bestandsfundamente
- Herstellung der neuen Fundamente am geänderten Standort
Das angrenzend Grundstück erfüllt die technischen und logistischen Anforderungen. Der Grundstückseigentümer hat aber die ersten Entwürfe mit dem Hinweis auf die unvorteilhafte Weise der Aufteilung seines Grundstückes durch die Errichtung einer Zuwegung über das gesamte Grundstück, abgelehnt. In weiteren Gesprächen konnte man sich mit dem Grundstückseigentümer auf ein gesondertes Flurstück, welches die technischen und logistischen Anforderungen in vorteilhafter weise für die DB erfüllt, jedoch eine Baufeldfreimachung erfordert, vorerst einigen.Die Baufeldfreimachung setzt den Abbau, die Zwischenlagerung und den Neuaufbau von einer Fitness-Trainingsanlage der durch die Gemeinde Bay.-Eisenstein errichtet worden ist und umverlegt werden muss, voraus.