Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47886
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung/
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Zwieseler Spinne
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
2. Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Zwieseler Spinne
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Gemäß der Einzelbeauftragung ist keine Anpassung der Fahr- und Rangierstraßen im Bf. Bay. Eisenstein vorgesehen.
Zur Umsetzung der geänderten Betriebsführung im Bf. Bay. Eisenstein sind für die Anpassung der Fahr- und Rangierstraßen nachfolgende Leistungen erforderlich:
- Fahrstraßenanpassung inkl. Plaungsleistungen
Momentan besteht eine techn. Abhängigkeit zum tschechischen Stw in Form einer Relais-Sonderschaltung. Diese techn. Schnittstelle kann nicht mit dem neuen Stellwerk in Zwiesel weiterbetrieben werden und hätte in Form einer proprietären Lösung zw. dem deutschen DSTW und dem tschechischen Stellwerk neu entwickelt werden müssen. Die umfangreiche Entwicklung u. der lange Zulassungsprozess mit erheblichen Kosten, hätten die Inbetriebnahme des Projektes erheblich verzögert und gar gefährdet. In Abstimmung mit dem IBV, EBL, ALV u. nach a.R.d.T u. unter Einhaltung d. techn. Vorschriften wurde durch den AN ein neues Betriebskonzept ohne eine techn. Abhängigkeit zw. den beiden Stellwerken (deutsch und tschechisch) mit Möglichkeit grenzüberschreitenden Verkehrs, entwickelt. Die Beauftragung kann auch deshalb nur gesamthaft erfolgen da der GU dem AN die Umsetzung des Gesamtprojekts als vertragliche Leistung schuldet.