Ausschreibung einer Energiemanagementsoftware Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2022-00282
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Energiemanagementsoftware
Beschaffung einer Energiemanagementsoftware (Installation-, Einrichtung und Lizenzkosten)
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Beschaffung einer Energiemanagementsoftware (Installation-, Einrichtung und Lizenzkosten)
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern der Vertrag nicht durch den AN oder AG innerhalb der erforderlichen Frist gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Betriebsgröße, Eignung und Referenzen
Der Jahresumsatz mit Softwareentwicklung und -pflege beträgt mindestens 500.000 € pro Jahr in den letzten 3 Jahren. Der AN beschäftigt mindestens 5 Softwareentwickler.
Zum Nachweis der Referenzen hat der AN eine Liste von min. 5 anderen öffentlichen Lizenznehmern vorzulegen, bei denen die Software seit min. 2 Jahren im produktiven Einsatz ist. Mindestens eine der benannten Referenzen muss die Software für mehr als 1.000 Zähler im Einsatz haben.
Formblatt 124_ LD Eigenerklärung_zur_Eignung und Anlage zur Anlage 124_ LD Eigenerklärung_zur_Eignung sind mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).