Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47886
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung/
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Zwieseler Spinne
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
2. Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Zwieseler Spinne
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Gemäß der Einzelbeauftragung -hier Erläuterungsbericht- stehen u.a. unter dem Abschnitt 3.3.1 Kabeltiefbau (im Abschnitt wird Neubau Kabelkanal beschrieben) keine Maßnahmen zur Lagesicherung des Kabelkanals sowie zur Seitenentwässerung. Somit sind die im Nachtragsangebot beschriebenen Leistungen nicht Bestandteil des Vertrages.
Zur Herstellung der Lagesicherung des Kabelkanals im Abschnitt Zwiesel (NZWL) im Bereich km 1,334; 1,447; 122,050; 126,627 bis km 1,939; 1,578; 122,463; 126,906 sowie zur Herstellung Kabelkanäle mit Seitenentwässerung von km 123,285 bis km 124,564 werden folgende Leistungen
- Schotterhalteplatten aus Stahlbetonfertigteilen,
- Erdarbeiten u.a. Hinterfüllmaterial und Transport zur Beprobung,
- Alt-Schienen
- Entwässerungsgräben herstellen für den Einbau von Halbschalen inkl. Kleinpflaster für Auslaufbereich
benötigt.
(Leistungen verstehen sich als Komplettleistung z.B.Lieferung, Transport, Einbau etc. inklusive)
Aufgrund von Böschungen und Steilwänden neben der Bahnstrecke sind die Möglichkeiten der Lage des neuen Kabelgefäßsystems sehr eingeschränkt und machen daher diese kostenreduzierte Ausführung erforderlich.
Bei der Streckenverkabelung auf den o.g. Strecken müssen teilweise neue Kabeltröge eingesetzt werden, da im Bestandskabeltrog kein ausreichender Platz für neue Kabel vorhanden sind. Aufgrund von Böschungen und Steilwänden entlang den Bahngleisen, sind entsprechende Lagesicherung zwecks sicherer Führung und Entwässerung des neuen Kabeltrogsystems notwendig geworden. In der Einzelbeauftragung für den Kabeltiefbau standen keine Maßnahmen zur Lagesicherung und Entwässerung der Kabelkanäle, da diese zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht ersichtlich waren. Die Beauftragung kann auch deshalb nur gesamthaft erfolgen da der GU dem AN die Umsetzung des Gesamtprojekts als vertragliche Leistung schuldet. Die Erbringung der o.g. Nachtragsleistungen steht in direktem Zusammenhang mit dem Planungsergebnis der bereits beauftagten Leistungen mit direkten betrieblichen, technischen und funktionalen Abhängigkeiten. Aus diesen Gründen ist die Vergabe an einen Dritten nicht möglich.