Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47886
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung/
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Zwieseler Spinne
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
2. Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Zwieseler Spinne
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Das bahnbetriebliches IP-Netz besteht aus Kern-, Regional- und Zugangsnetz und erfordert jeweils entsprechende Netzwerkkomponenten für Übertragung zwischen den o.g. Netzebenen. Die Bereitstellung der Übertragungstechnik für die Kern- und Regionalnetz-Ebenen wird durch das zentrale Projekt bbIP geplant und realisiert. Die Übertragungstechnik des Zugangsnetzes nach den Vorgaben der Festnetzplanung der DB Netz AG zukünftig durch die Ausrüstungsprojekte zu erbringen.
Die PINTSCH GmbH schuldet der DB Netz AG als GU ein funktionsfähiges Stellwerk mit allen Komponenten im Gleisfeld.
Für den sicheren Betrieb der Stellwerke und zur bahnbetriebliche Kommunikation ist eine redundante Anbindung der ESTW-ZE Zwiesel und der daran angebundenen Gleisfeldkonzentratoren notwendig. Die Sicherheitsanforderungen für DSTW setzen eine unterbrechungsfreie Verbindung von den Netwerkkomponenten DSTW zum Netzwork Operations Center und Safety Operation Center jeweils in Frankfurt und Berlin voraus.
Die Komponenten bbIP sind als Beistellleistung der DB Netz AG durch das zentrale Projekt bbIP von der OE I.NAI 54 zu errichten.
Die für die bahnbetriebliche Kommunikation notwendigen Komponenten des Zugangsnetzes bbIP sind durch das Ausrüstungsprojekt SLP Zwieseler Spinne und damit durch den GU PINTSCH zu errichten.
Aufgrund der bisher fehlenden Finanzierungszusage des Bundes für das Projekt bbIP werden die Netzwerkkomponenten bbIP teilweise nicht durch das zentrale Projekt bbIP errichtet. Gleichzeitig hat sich Leistungsabgrenzung und damit Finanzierung und Realisierung zwischen dem zentralen Projekt bbIP und den Ausrüstungsprojekten für die Netwerkkomponenten bbIP seit Projektbeginn geändert. Die einzusetzenden Komponenten werden durch die Festnetzplanung vorgegeben und sind durch den GU PINTSCH zu beschaffen.Ohne die notwendigen Netzwerkkomponenten im Zugangsnetzes bbIP können die Sicherheitsanforderungen an die bahnbetriebliche Kommunikation nicht erfüllt werden und damit die Stellwerke im SLP Zwieseler Spinne nicht in Betrieb genommen werden.