2888 Johannes-Gutenberg-Schule Ehringshausen, Sanierung Klassengebäude 4. BA und 5. BA, Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 006.23I0328882000.01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE722
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahn-dill-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
2888 Johannes-Gutenberg-Schule Ehringshausen, Sanierung Klassengebäude 4. BA und 5. BA, Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung
Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung
Johannes-Gutenberg-Schule
Lempstraße 46, 35630 Ehringshausen
ca. 300 m2 Folienwand
ca. 150 m2 Schottung, staubdicht
ca. 100 m2 asbesthaltige Leichtbauplatten und Asbestzementplatten
ca. 30 m2 asbesthaltiger Fasertrennwände in WC-Räumen
ca. 2.700 m2 Unterdecke abbrechen, KMF-Sanierung
ca. 1.600 m2 Montagewand/Systemtrennwand abbrechen, KMF
ca. 2.700 m2 elastischer Fußbodenaufbau
ca. 100 m Estrich schneiden (Gussasphalt)
ca. 300 m2 Lüftungskanäle
ca. 11.000 m Kabel
ca. 5 Unterverteilungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Nachweis zunächst möglich in Form einer Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung/ Präqualifizierungsnachweis).
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/ oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB (Nachweis zunächst möglich in Form einer Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung/ Präqualifizierungsnachweis).
c) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz vom 12. Juli 2021, GVBI. S. 338 (Formular wird bereitgestellt).
d) Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine (Eigenerklärung wird bereitgestellt).
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (Nachweis zunächst möglich in Form einer Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung/ Präqualifizierungsnachweis).
b) Insolvenzverfahren (mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Nachweis zunächst möglich in Form einer Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung/ Präqualifizierungsnachweis).
a) Referenzen (mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Erklärung zu Ausführung von vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (Nachweis zunächst möglich in Form einer Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung/ Präqualifizierungsnachweis).
b) Erklärung über die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften (Nachweis zunächst möglich in Form einer Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung/ Präqualifizierungsnachweis).
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises12.4 Zentrale Vergabe- und SubmissonsKarl-Kellner-Ring 5135576 WetzlarDeutschland
Die Angebotseröffnung in einem EU-weiten Offenen Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)