Beschaffung von Dienstleistungen für die Besiedelung und Verkabelung von Infrastrukturkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0063
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Dienstleistungen für die Besiedelung und Verkabelung von Infrastrukturkomponenten
Beschaffung von Dienstleistungen für die Besiedlung und Verkabelung von
Infrastrukturkomponenten
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Für die Besiedelung und Verkabelung sämtlicher Infrastrukturkomponenten in den
Rechenzentrumsräumen der HZD ist der Bereich RZ-Infrastruktur verantwortlich.
Zurzeit nutzt die HZD drei Rechenzentren für die Erbringung ihrer Dienstleistungen.
Diese verteilen sich auf je einen Standort in Mainz und in Wiesbaden sowie einen
Standort in Hünfeld, der für diese Ausschreibung allerdings keine Rolle spielt. In Zukunft kann ein weiterer Standort für Rechenzentrumsdienstleistungen im Rhein-Main-Gebiet als dritte Option vorgesehen werden.
RZ-Infrastruktur bietet mit 3 internen Mitarbeitern die Fachleistung "Besiedlung und
Verkabelung" der RZ-Infrastruktur-Komponenten und möchte zur Absicherung von
Arbeitsspitzen einen Dienstleister finden, der unter vordefinierten Bedingungen die
Besiedlungs- und Verkabelungs-Tätigkeiten durchführt.
Der Auftraggeber hat im Folgenden sechs Tätigkeitstypen (plus eine Anforderung an
Dienstleistung für besondere Aufträge) beschrieben, die durch den Auftragnehmer
nach den Vorgaben der Handlungsanweisung zur Besiedelung und Verkabelung
durchzuführen sind:
-Einbau von Infrastruktur-Komponenten
-Ausbau von Infrastruktur-Komponenten
-Einzelne Verkabelungsmaßnahmen (LAN, SAN und Stromanschluss)
-Einzelne Kabelrückbaumaßnahmen (LAN, SAN und Stromanschluss)
-Schrank- und schrankreihenübergreifende Verkabelungsmaßnahme
-Rückbau von schrank- und schrankreihenübergreifenden Verkabelungen
Während sich die ersten beiden Tätigkeitstypen als Gesamtpakete zum Einbau und
Abbau einer Komponente verstehen, dienen die vier folgenden Tätigkeitstypen in der
Regel der Unterstützung zusätzlich notwendiger Verkabelungs-/ Entkabelungsmaßnahmen, die durch die definierten Gesamtpakete nicht abgedeckt sind. Dem Auftraggeber ist daran gelegen möglichst große Pakete an benötigten Besiedlungs- und Verkabelungsaufträgen an den Auftragnehmer zu übergeben, sodass die Frequenz der angeforderten Implementierung auf ein ökonomisch sinnvolles Minimum reduziert werden kann.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 650.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren
(Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.
Art: Durchführung von Leistungen im Bereich Besiedlung und Verkabelung mit fol-
genden Leistungsbestandteilen:
- Einbau von Infrastruktur-Komponenten
- Ausbau von Infrastruktur-Komponenten
- Einzelne Verkabelungsmaßnahmen (LAN, SAN und Stromanschluss)
- Einzelne Kabelrückbaumaßnahmen (LAN, SAN und Stromanschluss)
- Schrank- und schrankreihenübergreifende Verkabelungsmaßnahme
- Rückbau von schrank- und schrankreihenübergreifenden Verkabelungen
Umfang: Der Umfang des referenzierten Projekts muss mindestens 100 Personen-
tage betragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Ange-botsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Ver-leihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 05. Januar 2016 akzeptiert. Mit dem Angebot sind einzureichen: Die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB").
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei
"Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den
Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den
Summen der einzelnen Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt_B&V") ergibt. So-
fern mehrere Bieter exakt den gleichen Preis anbieten, entscheidet das Los.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.