Vergabe von Dienstleistungskonzession „Gefangenentelevision“ für die JVA Fulda auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs Referenznummer der Bekanntmachung: 4567E-JVA FD-2/2022
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Justizvollzug.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Dienstleistungskonzession „Gefangenentelevision“ für die JVA Fulda auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs
Vergabe von Dienstleistungskonzession "Gefangenentelevision" auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs.
Justizvollzugsanstalt Fulda, Am Rosengarten 6, 36037 Fulda
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Fulda beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession des TV-Empfangs für die Justizvollzugsanstalt Fulda neu zu vergeben. Der Konzessionszeitraum ist vom 01.01.2023 bis 31.12.2026. Die Justizvollzugsanstalt Fulda hat das Recht den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, bis zum 31.12.2027. Die maximale Konzessionsvertragsdauer beträgt fünf Jahre.
Der Konzessionär hat dabei in der Justizvollzugsanstalt ein dem Stand der Technik entsprechendes Gefangenen-TV-Empfangssystem, das ausschließlich durch Gefangene genutzt wird, verteilt bis zu den Endgeräten zu installieren und auf eigenes Risiko zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Flächen bzw. Räumlichkeiten werden dem Konzessionär durch die Justizvollzugsanstalt zur Verfügung gestellt. Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des Konzessionärs. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession zur Nutzung überlassen. Der Betrieb der Gefangenentelevision erfolgt ausschließlich durch das Personal des Konzessionärs. Es findet keine Personalgestellung durch die JVA statt; das Personal der Justizvollzugsanstalt ist darüber hinaus kostenfrei und nach Bedarf - auf Verlangen der JVA - durch den Konzessionär mit dem Betriebssystem vertraut zu machen.
Die Justizvollzugsanstalt Fulda ist ein Gefängnis für männliche Gefangene sämtlicher Haftarten und hat eine Belegung von ca. 85 Gefangenen.
Für den TV-Empfang der Justizvollzugsanstalt wird die Konzession zur Installation, Wartung und Betrieb einer TV-Empfangsanlage mit zentraler Kontrolle und Steuerung vergeben.
Ein Pool von Leih TV-Geräten, bemessen an der Belegungsfähigkeit der JVA Fulda für den Betrieb in den Hafträumen zuzüglich einer Anzahl von 15 Tauschgeräten ist für die Nutzer vorzuhalten und nach Vorgaben der DGUV-V3 zu warten.
Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des Konzessionärs.
Die Vertragspartner bei der Nutzung der Endgeräte sind der Anbieter/Konzessionär und der jeweilige Insasse.
Das Land Hessen haftet nicht für Schäden, die an Anlagenteilen des Betreibers verursacht werden.
Die notwendigen Flächen und Räumlichkeiten werden durch die Justizvollzugsanstalt dem Konzessionär zur Nutzung überlassen. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession ebenfalls zur Nutzung überlassen.
Allgemeine Funktionalität:
TV/ Radio
In der JVA Fulda wird in den Haftzellen ein Multimedia-System als abgesichertes Haftraum-Media-System aufgebaut, welches den Rundfunk und Fernsehempfang nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet und eine optionale Verbreitung anstaltsinterner Informationen ermöglicht.
System
Spezielle elektronisch öffnungsüberwachte Endgeräte mit stromlosen USB-Schnittstellen (TV-Geräte mit integriertem DVD Laufwerk, integriertem Netzteil und internem Koax-Modem) sind je nach Ausstattungsfall im Haftraum konfigurierbar und nutzbar:
- TV/Radio-Gerät mit einer Größe von bis zu 57 x 35 x 10cm Flachbildschirm (16:9 Format - ohne Standfuß) und integriertem DVD Laufwerk
Mögliche Optionen sind vorzuhalten:
- Anschlussmöglichkeit von großen Bildschirmformaten für z.B. Freizeiträume
- Radio Empfang
- Digitaler Videorecorder / zeitversetztes Fernsehen
- anstaltsinterne Übertragungen (Schwarzes Brett)
- Abspielgeräte
- Anschlussmöglichkeit von Spielkonsolen
- E-Learning Option
Set-Top-Boxen zum Anschluss von handelsüblichen Fernsehgeräten, auch für größere Bildschirmdiagonale, z.B. in Gruppenräumen sind vorzusehen.
Jeder Haftraum mit Antennenanschluss ist mit einem systembedingten TV/Radio-Gerät auszustatten.
Weitere mögliche Endgeräte für Hafträume wie PC-Tastatur sind nur optional vorzuhalten.
In den 9 Sonderhafträumen (Zugangs- und Kamerazellen) und in den 4 Freizeiträumen ist der kostenfreie Empfang zu gewährleisten.
Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
- Kriterium: a) Preis / Nutzungsentgelte
- Kriterium: b) Güte des organisatorischen Betriebskonzeptes
- Kriterium: c) Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Vergabe einer Dienstleistungskonzession "Gefangenentelevision" für die JVA Fulda
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den, von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Der Teilnehmerwettbewerb erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß § 10 UVgO als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als Dienstleister für eine bedarfsgerechte leistungsfähige Gefangenentelevision bieten und die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens drei und höchstens sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Angebots- und Wertungsphase. Das Verfahren wird zentral koordiniert von dem VCC Süd als zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle.
Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens 7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]