Rahmenvertrag über Beratungsleistungen für Kommunikationsmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-FITKO-2022-0061
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fitko.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fitko.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Beratungsleistungen für Kommunikationsmaßnahmen
Rahmenvertrag: Beratungsleistungen über Kommunikationsmaßnahmen zur Unterstützung der FITKO im Bereich Kommunikations- und Changemanagement neuer Strategien, Strukturen und Digitalisierungsvorhaben.
FITKO (Föderale IT-Kooperation)
Zum Gottschalkholf 3
60594 Frankfurt am Main
Deutschland
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem leistungsfähigen Partner zu schließen, der die FITKO im Bereich Kommunikations- und Changemanagement neuer Strategien, Strukturen und Digitalisierungsvorhaben für den Zeitraum von zwei Jahren berät und unterstützt. Zusätzlich soll eine Vertragsverlängerungsoption um 2 x 12 Monate bestehen. Der Umfang beträgt:
300 PT, sowie 2 x 150 PT als Option
um 2x 12 Monate
Verlängerung um 2x 12 Monate á 150 PT
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe allgemeine Vergabebedingungen
siehe allgemeine Vergabebedingungen
siehe allgemeine Vergabebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)