Containergestellung und Containertransporte und Bauschuttverwertung Referenznummer der Bekanntmachung: Rod01-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rodenbach
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63517
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rodenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Containergestellung und Containertransporte und Bauschuttverwertung
Art und Umfang der Leistung: Standort Bauhof Oberodenbach:
2 Container 40 m3 für Sperrmüll
2 Container 40 m3 für Grünabfall
1 Container 7 m3 für Restmüll / Windeln
1 Container 7 m3 mit Deckel für Restmüll / Windeln
1 Container 7 m3 für mineralischen Bauschutt
1 Container 2,5 m3 mit Deckel für gemischten Bauschutt
Standort Friedhof Niederrodenbach:
1 Container 7 m3 für Restmüll
1 Container 7 m3 für mineralischen Bauschutt
Standort Wohnanlage „In der Gartel 16-26“
1 Container 15 m3 Restmüll (Preßcontainer mit Umleervorrichtung für 1,1 m³-Behälter)
Mengen:
Sperrmüll ca. 360 Mg/a
Grünabfall ca. 330 Mg/a
Restmüll/Windeln ca. 181 Mg/a
min. Bauschutt: ca. 434 Mg/a
Gemeinde Rodenbach und Entsorgungs- bzw. Umschlaganlagen des Main-Kinzig-Kreises sowie die Bauschuttverwertungsanlage des AN
Siehe II.1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abfalltransporte mit Containern incl. Containergestellung und Bauschuttverwertung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büdingen
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 63654
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben unter II.1.7 und V.II.2 und V.II.2/.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht den tatsächlichen Werten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.