Schnellläuferprogramm Gera - Weischlitz Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48520
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung/
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm Gera - Weischlitz
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Gera - Weischlitz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
2. Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Gera - Weischlitz
Ort: münchen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Auf Grund der Notwendigkeit den Bahnübergang BÜ KM 18,5 regelwerkskonform umzusetzen und den Ausschluss der Anwendung der SPU 04 (1:1 Ersatz von Bahnübergangssicherungsanlagen) werden folgende zusätzlichen Leistungen notwendig:
- Rückbau des Schrankenwärterhäuschens
- regelwerkskonforme Neuplanung der Eisenbahnkreuzung
- Straßenbauarbeiten im Räumbereich (Schleppkurven)
- Kabeltiefbau und Entsorgung Bodenaushub
- Gleisbau im Bereich des BÜ
Die Leistungen zur Umsetzung des Technikprojekts sind nach Vorgabe des Fördergebers des BMVI vollumfänglich an den bereits beauftragten Generalunternehmer des SLP Gera - Weischlitz zu vergeben. Ziel des Technikprojektes ist es, die Entwicklung neuer Stellwerkstechnologien für den Flächenrollout DSD zu fördern und die Leistungsfähigkeit der im Markt befindlichen Signalbaufirmen zu erhöhen. Die Beauftragung kann auch deshalb nur gesamthaft erfolgen, da der GU dem AN die Umsetzung des Gesamtprojekts als vertragliche Leistung schuldet. Die Erbringung der o.g. Nachtragsleistungen steht in direktem Zusammenhang mit dem Planungsergebnis der bereits beauftagten Leistungen mit direkten betrieblichen, technischen und funktionalen Abhängigkeiten. Aus diesen Gründen ist die Vergabe an einen Dritten nicht möglich.