Schnellläuferprogramm – 5321 Finnentrop Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47882
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung/
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm – 5321 Finnentrop
Das Projekt ist Teil des sogenannten Schnellläuferprogramms (SLP). Ziel des SLP ist es, ein neues Vorgehensmodell bei der Realisierung von Stellwerksprojekten mit mehr Planungs- und Realisierungsverantwortung bei dem AN zu pilotieren. Damit soll ein wesentlicher Beitrag für die beschleunigte Ausrüstung des deutschen Schienennetzes mit digitaler Leit- und Sicherungstechnik im Rahmen der „Digitalen Schiene Deutschland“ geleistet werden. In dem im SLP zu pilotierenden Vorgehensmodell sollen u.a. Genehmigungen beschleunigt erwirkt und die Standardisierung der Stellwerkstechnik durch einheitliche Schnittstellen zu den einzelnen LST-Komponenten weiter vorangetrieben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Braunscweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
2. Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Im Rahmen des Schnellläuferprogramms (SLP) mit einem vergleichsweise kurzen Realisierungszeitraum sollen ein neues Vorgehensmodell mit einer geänderten Rollenverteilung zwischen AG und AN validiert sowie Genehmigungen beschleunigt erwirkt werden. Hierdurch soll eine wesentliche Grundlage für eine beschleunigte Umsetzung des Programms „Digitale Schiene Deutschland“ aufgebaut werden. Um die Ziele der Pilotprojekte des SLP sicherzustellen, ist ein herstellerspezifisches Vorgehen im Projekt erforderlich. Insbesondere die spezifischen Zulassungs-, Planungs- und Bauprozesse sind in den Pilotprojekten erfolgskritisch. Das Vorgehensmodell im SLP erfordert dabei die umfassende Planungs- und Realisierungsverantwortung des Stellwerkslieferanten im Sinne eines GU. Anders kann der Bedarf eines erhöhten Umrüstvolumens an Stelleinheiten und einer hierfür notwendigen terminlichen Verdichtung aller erforderlichen Leistungen nicht gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Pilotprojekt neben den Ausrüstungsleistungen, die als Einzelauftrag aus einer bestehenden Rahmenvereinbarung vergeben wurden (vgl. Amtsblatt der EU, 2021/S 013- 029011), zusätzliche Leistungen erforderlich. Diese zusätzlichen Leistungen umfassen sämtliche Zusammenhangsleistungen, die für die Herstellung der Betriebsfähigkeit der LST-Anlage notwendig sind (Planungsleistungen LST, Plan- und Abnahmeprüfleistungen sowie alle für die Realisierung notwendigen Bau- und Sicherungsleistungen).
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Land: Deutschland
Folgende zusätzliche Leistungen wurden erforderlich:
- Ab- und wieder Anbau Gleisschaltmittel und Erden (GU)
- Austausch zweier GPE´s sowie Austausch nicht reflektierenden Bestandstafeln (GU)
- Austausch veralteter Radsensoren (GU)
- Änderungen während Realisierung Bauleistungen
-> Erstellung OLA Mast 74-16, 74-18 an / Anpassung Quertragwerk
-> Einbau von Backenschienen Meggen
-> Bf Meggen Stilllegung Gleise 5-6
Bei Beauftragung zusätzlicher Auftragnehmer über den Generalunternehmer (GU) hinaus bestehen Risiken für die spätere Gewährleistung und Risiken wegen Schnittstellenthematiken, die eine mängelfreie Errichtung der Anlagen aus dem Werkvertrag bei deren Eintreten unmöglich machen. Insbesondere in Bezug auf die besonderen sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Leit- und Sicherungstechnik ist eine inhaltlich und sachlich richtige Planung und Umsetzung der Baumaßnahme nach den Allgemeinen Regeln der Technik und den besonderen Anforderungen der DBAG zu achten.Aufgrund der beschleunigten Projektabwicklung des Schnellläuferprogramms war ein Wechsel des AN nicht möglich.