Ausbau NGA-Breitbandversorgung im Main-Kinzig-Kreis (FTTH) - Tiefbau und sonstige Leistungen für die Erschließung von Höfen und Weilern, Funkmasten und Backbone für FTTH. Referenznummer der Bekanntmachung: MKK ELER 2023 Tiefbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.breitband-mkk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.athanus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau NGA-Breitbandversorgung im Main-Kinzig-Kreis (FTTH) - Tiefbau und sonstige Leistungen für die Erschließung von Höfen und Weilern, Funkmasten und Backbone für FTTH.
Der Main-Kinzig-Kreis hat durch sein Tochterunternehmen, die Breitband Main-Kinzig GmbH (Auftraggeber), seit 2012 ein nahezu flächendeckendes passives Breitband-/Glasfasernetz für VDSL mit Bandbreiten zwischen 25 und 50 Mbit/s im Kreisgebiet er-richtet.
Nachdem von 2013 bis Mitte 2015 die Kabelverzweiger der Deutschen Telekom er-schlossen wurden, wurden von 2016 bis Anfang 2019 zusätzlich noch weiße Flecken (Höfe, Weiler), alle Schulen, Rathäuser und Liegenschaften des Kreises sowie Gebäuden in Gewerbegebieten mittels FTTH (Nachverdichtung) an das Bestandsnetz angebunden. Dort wo die Breitband Main-Kinzig GmbH gemäß den Förderrichtlinie des Bundes Gebäude mit FTTH erschließen darf, erfolgt seit 2022 eine komplette FTTH-Migration im MKK.
Es sollen nun
• abgelegene Höfe und Weiler (Los 1) unter der Verwendung von ELER-Fördermittel des Landes Hessen (nachfolgend Höfe),
• Funkmasten eines Mobilfunkbetreibers (Los 2) ohne Fördermittel (nachfolgend Funkmast) und
• Backbonetrassen für die FTTH-Migration (Los 3) unter der Verwendung von Fördermittel des Bundes und des Landes Hessen (nachfolgend Backbone)
im Main-Kinzig-Kreis mit Glasfaser erschlossen werden (Gigabit, FTTH bis ins Gebäude bzw. zur Außeneinheit des Funkturms; Ausbaucluster).
Ziel dieser Ausschreibung ist es, qualifizierte Tiefbauunternehmen für die o.g. Ausführungen zu beauftragen. Der Bau und die von dem Auftragnehmer zu übernehmende Ausführungsplanung sollen in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH (Planungsbüro Athanus Partners GmbH) erfolgen.
Der Auftragnehmer hat insgesamt ca. 58 Standorte von Höfen und Weilern mit vorliegender GEE (Grundstückseigentümererklärung), ca. 5 Funkmasten und eine Backbonetrasse (FTTH) auszubauen. Darüber hinaus kann es im Laufe des Projektes weitere Anbindungen von Gebäuden entlang den zu errichtenden Linien geben.
Die Länge des mit Tiefbau zu errichtenden Netzes beträgt insgesamt ca. 49,6 km, um die Gebäude und Funkmaste anzuschließen sowie die Backbonetrassen zu errichten. Davon sind ca. 4,3 km befestigt und ca. 45,3 km unbefestigt. Es muss das Rohrnetz, die Hauseinführung und die Netzkopplung zum Bestandsnetz gebaut werden inkl. LWL-Montage (Kabelzug und Beschaltung), auch in Teilen des Bestandsnetzes. Für die Errichtung des Backbones (Los 3) sind keine LWL-Arbeiten notwendig.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind die benötigten Baumaterialien für den Netzausbau (mit Ausnahme von Kleinmaterial wie Sand, Rohrabschlüsse etc. nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung). Diese werden vom Auftraggeber beigestellt.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Abgelegene Höfe und Weiler
Main-Kinzig-Kreis
FTTH-Anbindung von abgelegenen Höfen und Weilern an das Bestandsnetz der BBMK (ca. 77 Gebäude mit GEE in 56 Ausbauclustern mit 43,7 km Tiefbau, davon unbefestigt ca. 40,0 km).
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Funkmasten eines Mobilfunkbetreibers
Main-Kinzig-Kreis
FTTH-Anbindung von Funkmasten eines Mobilfunkanbieters an das Bestandsnetz der BBMK (ca. 5 Stück, ca. 1.830 m Tiefbau).
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für den Fall, dass das Budget des Mobilfunkbetreibers überschritten wird, kann es sein, dass die Leistung nicht beauftragt wird.
Backbonetrassen für die FTTH-Migration
Main-Kinzig-Kreis
Realisierung einer Backbontrasse für den FTTH-Ausbau zwischen dem Bestandsnetz der Breitband Main-Kinzig GmbH bzw. zukünftigem FTTH-Netz (ca. 1 Cluster, ca. 4,03 km Tiefbau).
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Erklärungen und Nachweise:
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019 bis 2021, 2022 ggf. Prognose) soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(2) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist. Konzerngesellschaften, die von der Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit sind, haben die Bilanzen und Bilanzauszüge des Konzerns vorzulegen.
(3) Falls für den Bieter die Erstellung von Bilanzen, Bilanzauszügen nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, nicht vorgeschrieben ist oder deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, nicht vorgeschrieben ist: Vorlage einer aussagekräftigen Erklärung/Darstellung, aus der sich die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (2019-2021) ergibt und auf deren Grundlage ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Bieters ermittelt werden kann (z. B. Darstellung des Geschäftsergebnisses und Lage der Gesellschaft unter Angabe der für die Geschäftstätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre etc.).
(4) Nachweis einer Haftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden, 5.000.000 EUR für Sachschäden sowie 5.000.000 EUR für reine Vermögensschäden (2-fach maximiert). Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
(1) Aufstellung der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022) erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste). Die Referenzliste ist - je nach Gegenstand und Inhalt der Bewerbung - bezogen auf die unterschiedlichen Lose aufzuteilen, insbesondere Nachweis von Erfahrungen im Bereich Glasfaserausbau bzw. mit Tiefbauarbeiten und zugehörigen Arbeiten für Rohrleitungen und Glasfasernetze sowie in der Zusammenarbeit mit Telekommunikationsanbietern, Erfahrung in der Erstellung von Hausanschlüssen. Anzugeben ist dabei – je Projekt / je Referenz – der Leistungsinhalt und -umfang (z. B. Anzahl MFG (FTTC), Hausanschlüsse (FTTB)) sowie der Auftragswert, die Projektstruktur, Zeit und Ort der Ausführung sowie der Auftraggeber mit Ansprechstelle und Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
(2) Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Personengruppen (technisch/kaufmännisch).
(3) Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Gesamtleitung des Projekts sowie für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals.
(4) Erklärung über die dem Bieter für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung stehende technische und betriebliche Ausstattung.
(5) Nachweis über die Einhaltung der Vergabe- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen am Telekommunikationsnetz (TK-Netz) der Telekom Deutschland.
Mindestanforderung für den Bieter für Los 1: Realisierung eines FTTH-Projektes, in dem innerhalb eines Jahres
a) 2.000 Gebäudeanschlüsse (HC) inklusive Zuführungsnetz (HP) oder
b) mindestens 50 Höfe & Weiler bzw. MFG (FTTC) und eine Trassenlänge von 50 Kilometer realisiert worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass das Los 1 (Höfe und Weiler) und das Los 3 (Backbone) mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Hessen finanziert werden sollen. Die Zuschlagserteilung für Los 1 steht deshalb unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusagen, mit deren Erteilung jedoch nach derzeitigem Stand zu rechnen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).