Umschlag und Verwertung vonAltpapier Referenznummer der Bekanntmachung: EU-A2022-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberursel (Taunus)
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bso-oberursel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umschlag und Verwertung vonAltpapier
Umschlag und Verwertung von Altpapier
61440 Oberursel (Taunus)
Umschlag und Verwertung von Altpapier.
Der Auftrag umfasst das komplette kommunale Altpapieraufkommen Oberursels aus der Straßensammlung mit Müllsammelfahrzeugen und aus der Sammlung in separaten Abrollpressen am Wertstoffhof. Das Altpapier wird vom Auftraggeber an dem Umschlagplatz des Auftragnehmers angeliefert und von diesem verwertet. Der Handel ist erlaubt.
Straßensammlung: Gemischtes Altpapier 1.02
Wertstoffhofsammlung: ca. 1/3 Gemischtes Altpapier 1.02
ca. 2/3 Kaufhausaltpapier 1.04
Es wird empfohlen, sich vor Abgabe eines Angebots vor Ort einen Eindruck über die Struktur des Sammelgebiets und die zu erwartende Qualität der Sammelware zu verschaffen. Der Auftraggeber übernimmt hinsichtlich der Qualität des Altpapiers keine Garantien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umschlag und Verwertung von altpapier
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben in ihrem Angebot zu erklären, welche Teilleistungen nicht im eigenen Betrieb erbracht werden sollen oder können. Die Namen der Nachunternehmer sind dem Auftraggeber im Auftragsfall unaufgefordert spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers zu benennen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Erklärungen und Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers vorzulegen. Falls der Austausch von Nachunternehmern im Vertragszeitraum stattfinden soll, besteht eine Mitteilungspflicht und eine Genehmigung des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann den Nachunternehmer ablehnen. Für die Nachunternehmen gelten die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenen Pflichten unmittelbar.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Ausschreibungsunterlagen können auf der eVergabe Plattform https://www.subreport.de/E74264739 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt eingesehen und heruntergeladen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Es werden nur elektronisch abgegebene Angebote akzeptiert. Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die eVergabe Plattform https://www.subreport.de/E74264739 der Vergabestelle zu übermitteln. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätesten bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von§160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]