Düsseldorf-Gerresheim, Spurplanänderung, Oberleitungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48212
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Düsseldorf-Gerresheim, Spurplanänderung, Oberleitungsarbeiten
Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Düsseldorf-Gerresheim, Spurplanänderung, Oberleitungsarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Düsseldorf-Gerresheim
Oberleitungsarbeiten
Der Lückenschluss Hochdahl (Rückbau der Weich 410) wird in einer späteren Sperrpause Oktober 2022 ausgeführt. Für Erdungsarbeiten, die Prüfung der Oberleitung und ggf. Regulierung dieser nach den Stopfarbeiten ist eine zusätzliche An- und Abfahrt des Montagepersonals OLA und der zgehörigen Technik notwendig.
(MKA 23_ 10)
Die auszuführenden Leistungen Messen und Regulieren der Oberleitung sind bereits Bestandteil des Bauvertarges des AN. Die Ausführung wurde im Rahmne des Projektes lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.