ETCS Level 2 - VDE 8.2 / 8.1 Eltersdorf - Erfurt Hbf - Leipzig Hbf, Nachrüstung von Trusted Areas Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51975
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS Level 2 - VDE 8.2 / 8.1 Eltersdorf - Erfurt Hbf - Leipzig Hbf, Nachrüstung von Trusted Areas
Gegenstand der Beschaffung ist die ETCS Level 2-Nachrüstung der Trusted Areas in bestimmten Überholbahnhöfen der Streckenabschnitte der VDE 8.1 Unterleiterbach–Erfurt und VDE 8.2 Erfurt–Leipzig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ETCS Level 2 - VDE 8.2 / 8.1 Eltersdorf - Erfurt Hbf - Leipzig Hbf, Nachrüstung von Trusted Areas
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erfurt
Gegenstand der Beschaffung ist die ETCS Level 2-Nachrüstung der Trusted Areas in bestimmten Überholbahnhöfen der Streckenabschnitte der VDE 8.1 Unterleiterbach–Erfurt und VDE 8.2 Erfurt–Leipzig.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ergänzen der Stamm- und Änderungsbelege für die technischen Plätze im SAP
Der Auftragnehmer ist beauftragt mit dem zusätzlichen Anlegen technischer Plätze im SAP. Eine Vergabe an einen anderen AN ist nicht möglich, da nur der bestehende Auftragnehmer die erforderlichen Zugänge zu den Bibliotheken im SAP besitzt.