Deutsche Bundesbank, HV in Hessen und Filiale Frankfurt, Sanierung TAU 5, Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume (Lph. 1-8) Referenznummer der Bekanntmachung: 21/0002406
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Bundesbank, HV in Hessen und Filiale Frankfurt, Sanierung TAU 5, Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume (Lph. 1-8)
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sollen Planungsleistungen der Objektplanung, Gebäude und Innenräume im Rahmen der Maßnahme "Projekt Sanierung TAU 5" der Deutschen Bundesbank in Hauptverwaltung in Hessen mit der Filiale Frankfurt vergeben werden. Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt die Vergabe der Leistungsphasen 1 - 8 HOAI. Hierbei behält sie sich die phasenweise Vergabe vor, abhängig von der weiteren Genehmigung der Realisierung des Projekts. Mit Vertragsabschluss ist die Vergabe der Leistungsphasen 1 und 2 vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Hessen und Filiale Frankfurt Taunusanlage 5 60329 Frankfurt am Main
Die Hauptverwaltung in Hessen mit der Filiale Frankfurt befindet sich auf dem Campus Taunusanlage 3-6 in 60329 Frankfurt, der aus vier Gebäuden um den Taunusplatz herum gebildet wird. Gegenstand der Ausschreibung ist das Hauptgebäude, Taunusanlage 5 mit etwa 54.700 m² Bruttogrundfläche (ober- und unterirdisch). Es hat vier oberirdische und drei unterirdische Geschosse, die Filiale befindet sich im Erdgeschoss. Im und am Gebäude gibt es folgende Funktionsbereiche:
- Verwaltung/Bürobereiche
- Hochsicherheitsbereiche mit komplexen Sicherheitsanforderungen
- Cafeteria und Aufenthaltsbereiche
- Tiefgarage und Lagerflächen
- Anlieferbereiche für den Kundenverkehr mit komplexen Sicherheitsanforderungen
- Außenanlagen (Grünflächen, halböffentlicher Platz, Dachbegrünungen)
Nach mittlerweile 32 Jahren im Betrieb ist eine Sanierung der Haustechnik im Lebenszyklus, verbunden mit der Behebung brandschutztechnischer Mängel, notwendig. Darüber hinaus sollen folgende konzeptionelle Planungsziele in der Gesamtmaßnahme berücksichtigt werden:
- Erarbeiten eines funktionalen, nachhaltigen und modernen Gesamtgebäudekonzeptes
- Entwicklung intelligenter und flexibler Raum- und Funktionsprogramme unter Berücksichtigung der Liegenschaftsstrategie und den Anforderungen an moderne Bürokonzepte
- Verbesserung der Barrierefreiheit
- Nachhaltiger Einsatz und Verbrauch von Umweltressourcen sowie Energieeinsparung
Die Bundesbank ist sich der Bedeutung der Liegenschaft bewusst. Sie wertschätzt die klare Struktur und Form des Gebäudes sowie die hochwertige Materialität und Ausstattung. Im Sinne der Gesamtbankziele ist jedoch auch die Aufgabe formuliert, für die Bank die Möglichkeiten "moderner Bürowelten" zu untersuchen und zu bewerten. Demzufolge sind als Rahmenbedingung der Sanierung keine wesentlichen Änderungen der städtebaulichen Situation und des äußeren Erscheinungsbildes vorgesehen. Insbesondere Fassade, das Vestibül, die große Halle und die "integrierte" Kunst sollen möglichst umfassend erhalten werden.
Folgende Maßnahmen sollen ausgeführt werden (Listen nicht abschließend):
KGR 300, Gebäudehülle und energetische Verbesserung:
- Notwendige Überarbeitung der Fassadenbauteile
- Ersatz der durch Feuchtigkeit beschädigten Sockelsteine aus Sandstein
- Reinigung und Beseitigung von Verschmutzungen und Resten von Bewuchs
- Ersatz der 2-fach-Verglasung aus der Errichterzeit unter Beibehaltung der Profilsysteme durch hochwertige Wärmeschutzverglasungen
KGR 300, Innenausbau:
- Trockenbauarbeiten für De- und Wiedermontagen oder Ersatz bei Wänden, abgehängten Decken und Doppelböden
- Mauer- und Betonarbeiten (z. B. zur Fundamentierung für Technikanlagen und Aggregate, Umbauarbeiten aufgrund der Sanierung von Unterverteilungen, von Leitungs- und Schachtsanierungen sowie für Zusatzschächte vertikal und horizontal)
- Putz- und Malerarbeiten
- Weitere Innenausbauarbeiten (wie Bodenbeläge, etc.)
- Brandschutztechnische Gesamtsanierung
- Prüfung und Anpassung von Brand- und Rauchabschnitten
- Erarbeitung eines entsprechenden Brandschutzkonzeptes
KGR 410 bis 430, 470, Ver- und Entsorgungstechnik
- Sanierung der Wärme- und Warmwasserverteilernetze sowie Anlagen
- Sanierung der Kälteverteilernetze
- Sanierung der raumlufttechnischen Anlagen und Luftverteilsysteme
- Brandschutztechnische Gesamtsanierung
- Trennung und Bereinigung der Schächte von Fremdgewerken
- Sanierung von Trinkwassernetz und -anlagen unter Gesichtspunkten der Wasserhygiene
- Sanierung der Schmutz- und Abwassernetze sowie Anlagen
- Sanierung und Erweiterung der Sprinkleranlage inkl. des Leitungsnetzes
KGR 440 bis 460, Elektrotechnik
- Überprüfung und weitgehende Erneuerung der gesamten Stark- und Schwachstromverkabelung aufgrund von Änderungen in der Netzform und Übertragungsqualität für Informationstechnologien
- Verbesserung, Austausch und Erweiterung der Sicherheitsstromversorgung inkl. der Netzersatzanlage sowie die Unterbrechungsfreie Stromversorgung nach den aktuellen Vorschriften und BBk-Standards
- Überprüfung und partielle Erneuerung der Sicherheitstechnik inkl. Verkabelungen nach den aktuellen Vorschriften und dem Sicherheitskonzept
- Brandschutztechnische Gesamtsanierung
- Vereinheitlichung und flächendeckende Erweiterung der Brandmelde- und Sprachalarmanlage
- Erweiterungen der Blitzschutz- und Erdungsanlage
- Energetische Verbesserung der Beleuchtung unter Berücksichtigung der Gestaltung
- Die Aufzuganlagen sind auf den neusten Stand der Technik zu bringen und in die übergeordnete Brandfallsteuermatrix mit einzubeziehen.
- Das gesamte Gebäude ist mit einer BOS-Funkanlage auszurüsten.
KGR 480, Gebäudeautomation
- Austausch der abgängigen Automations- und Regelungstechnik
- Vollständige Erneuerung der Management- und Bedieneinrichtungen der Gebäudeautomation
KGR 500, Freianlagen
- Sanierung Außenanlagen und Taunusplatz
- Sanierung Begrünungen Dachaufsicht und 6 Gartenhöfen im 1.OG
KGR 600, nicht Bestandteil der Leistung
Die geschätzten anrechenbaren Kosten betragen ohne Zuschläge brutto ca. 59 Mio. EUR für den Hochbau, ca. 79 Mio. EUR für die Haustechnik und ca. 2 Mio. EUR für die Freianlagen.
Für die Planungsleistungen der Ver- und Entsorgungstechnik (KGR 410 bis 430, 470), der Elektrotechnik (KGR 440 bis 460) und der Gebäudeautomation (KGR 480) sowie der Freianlagen (KGR 500) werden separate Büros von der Bank gebunden. Darüber hinaus soll im Laufe der Leistungsphase 2 ein Projektsteuerer beigezogen werden.
Eine umfangreiche Beschreibung s. Projektbeschreibung Anlage A1.
Die Angabe des Leistungszeitraumes s. Ziff. II 2.7) ist Abhängig von der Entscheidung, ob die Umsetzung der Maßnahme durch Teil- oder Gesamträumung des Gebäudes erfolgen wird und kann sich nach der Entscheidung noch ändern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63RQFG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.