One-Time Password-(OTP-)Token und erweiterte Serverlizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2020-0094
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: O1080/0003/166
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
One-Time Password-(OTP-)Token und erweiterte Serverlizenzen
Beschaffung von One-Time Passwort-Token (RSA SecurID Authenticator) und erweiterte Serverlizenzen (RSA SecurID Authentication Manager) für die HZD sowie das HPT (für die Einwahlumgebung der Hess. Polizei).
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Das Produkt „VPN-Einwahl über Internet“, das die HZD anbietet, ermöglicht die Nutzung von Diensten und Verfahren in der HZD oder in direkt an das HessenNetz angeschlossenen Kundennetzen. Es ist geeignet für die Anbindung einzelner PC-Arbeitsplätze von Landesbediensteten und berechtigten Dritten. Zur Authentifizierung der Benutzer betreibt die HZD eine bestehende Infrastruktur (im Folgenden „Einwahlumgebung Land“ genannt), in der das One-Time-Password-(OTP)-System der Firma RSA Security eingesetzt wird.
Zusätzlich betreibt die HZD im Auftrag des Hessischen Polizeipräsidiums für Technik eine separate Infrastruktur für die mobile Einwahl der Hessischen Polizei (im Folgenden „Einwahlumgebung Polizei“ genannt), in welcher ebenfalls das OTP-System der Firma RSA Security eingesetzt wird.
Das Volumen der Ausschreibung ist eine Prognose anhand des aktuellen Bestandes, der Bestellungen aus den vergangenen 4 Jahren und derzeitiger geplanter Erweiterungen. Zusätzlich ist ein Risiko-Zuschlag aufgrund der Unwägbarkeiten durch die anhaltende Corona-Pandemie berücksichtigt.
Es wird über die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrags eine Erweiterung des Systems um ca. 5 000 User (Einwahlumgebung Land) sowie 500 User (Polizei) erwartet. Diese Mengen wirken sich auf die erweiterten Serverlizenzen als auch auf die Anzahl der zusätzlich zu liefernden OTP-Token aus.
Zusätzlich müssen während der Vertragsdauer bestehende OTP-Token aufgrund deren begrenzter Laufzeit sukzessive durch neue OTP-Token (ca. 15 000 Stück für die Einwahlumgebung Land sowie ca. 6 500 Stück für die Polizei) ersetzt werden. Dieser Austausch wirkt sich im Gegensatz zu der Neubeschaffung nicht auf die erweiterten Serverlizenzen aus, da die OTP-Token 1:1 ersetzt werden.
Eine Mindestabnahmemenge kann nicht zugesagt werden, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch den Rahmenvertrag nicht.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines neuen Rahmenvertrages für die nachfolgenden Komponenten, die mittels Abruf bedarfsgerecht weiter beschafft werden sollen:
— One-Time-Password-Token (RSA SecurID Authenticator) für Austausch und Neubeschaffung,
— Erweiterte Serverlizenzen (RSA SecurID Authentication Manager) für neue Benutzer auf dem RSA OTP-Token-Server.
Technische Rahmenbedingungen zur Bereitstellung des Produkts „VPN-Einwahl über Internet“ betreibt die HZD für die Einwahlumgebung Land und Polizei jeweils 2 redundante Systeme der Firma RSA Security. Diese bestehen hardwareseitig aus jeweils 2 RSA SID Access Dell A 130 Appliances und auf Seiten der Software (Stand November 2020) aus jeweils einem RSA Authentication Manager, Version 8.2 SP1 (Umgebung Land) bzw. Version 8.4 (Umgebung Polizei).
Es sind Lizenzen für 10 540 User auf dem System für die Umgebung Land und für 6 480 User auf dem System für die Umgebung Polizei installiert.
Für die Authentifizierung der User werden „RSA SecurID Authentifikator“ OTP-Token eingesetzt. Derzeit (Stand November 2020) sind 7 404 OTP-Token (Umgebung Land) sowie 6 478 OTP-Token (Umgebung Polizei) im Einsatz.
One-Time-Password-Token (RSA SecurID Authentifikator)
— Der Nutzungszeitraum der OTP-Token muss bei Lieferung je nach Laufzeit mindestens 24, 36 oder 48 Monate betragen. OTP-Token mit bereits begonnener Laufzeit müssen unentgeltlich zurückgenommen und ersetzt werden.
— Jeder OTP-Token muss über eine eindeutige ID verfügen, die auf dem OTP-Token aufgedruckt bzw. eingraviert ist.
— Auf jedem OTP-Token muss das Ende des Nutzungszeitraums aufgedruckt bzw. eingraviert sein.
— Die OTP-Token müssen zeitsynchron in regelmäßigen Abständen ein 6-stelliges Passwort generieren. Das Passwort darf nur aus Ziffern bestehen.
— Die OTP-Token müssen so aufgebaut sein, dass sie nicht ohne Funktionsverlust geöffnet werden können.
Erweiterte Serverlizenz (RSA Authentication Manager 8.x Base Edition).
Die erweiterte Lizenz muss kompatibel zu dem bereits eingesetzten System sein, d. h. den Anforderungen der Lizenz des „RSA Authentication Manager, Version 8.2 SP1“ oder höher vollständig genügen.
Der Auftragnehmer sichert zu, dass es sich bei der von ihm gelieferten Software- und Hardware um lizenzierte Originalprodukte handelt. Sollte dem Auftragnehmer von dritter Stelle Lizenzmissbrauch nachgewiesen werden, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Schadensersatzverpflichtungen frei.
Der geplante Rahmenvertrag umfasst eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer zweimaligen automatischen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt maximal 4 Jahre.
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrechtbis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Die Gesamtangebotssumme (netto) ergibt sich aus dem Preisblatt.
Bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Die Gesamtangebotssumme (netto) ergibt sich aus dem Preisblatt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 23. Oktober 2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen (Datei „Erklaerung_Vergabesperre“).
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Zusätzlich weist die Vergabestelle an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung angefordert.
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Datei „Eigenerklaerung_Par_123_GWB“) ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei „Eigenerklaerung_Par_124_GWB“) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz (Datei „Referenzen“ auf der Vergabeplattform) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend dargestellten aktuell eingesetzten Produkten entspricht.
Die folgenden Anforderungen sind vollumfänglich zu erfüllen. Bei Nichterfüllung („Nein“) einer einzigen Anforderung wird die Referenz nicht gewertet:
Lieferung von
— One-Time-Passwort-Token (RSA SecurID Authentifikator) für Austausch und Neubeschaffung,
— Erweiterte Serverlizenzen (RSA Authentication Manager 8.x Base Edition) für neue Benutzer auf dem RSA Token-Server,
— Art und Umfang entspricht den in der Leistungsbeschreibung dargestellten aktuell eingesetzten Produkten,
— Lieferung erfolgte in den letzten 3 Jahren.
Die Tabelle des Referenz-Vordruckes ist lückenlos auszufüllen.
Wird eine Angabe in der Tabelle (Referenz-Vordruck), die die Art oder den Umfang der angegebenen Referenz betrifft, mit „Nein“ angekreuzt, so erfüllt die angegebene Referenz nicht die notwendigen Vorgaben und wird bei der Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters nicht berücksichtigt.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall fordert die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail).
Bei Bietergemeinschaften ist ebenfalls mindestens 1 Referenz anzugeben, aus der die Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft hervorgeht (entweder durch Angabe von Referenzen einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft oder der Bietergemeinschaft als solcher). Bei dem Einsatz von Unterauftragnehmern können auch Referenzen des Unterauftragnehmers angegeben werden, dies gilt jedoch nur im Falle der Eignungsleihe gem. § 47 VgV.
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Der Auftraggeber sowie die Bieter, Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 19. Dezember 2014 (GVBl. S. 354) verpflichtet. Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer (§ 8 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung) und § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) abzugeben (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus der Summe der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Dateien „Preisblatt“) ergibt. Sofern mehrere Bieter exakt den gleichen Preis anbieten, entscheidet das Los.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.