Rahmenvertrag über die (Weiter-)Entwicklung des CBA ItemBuilders Referenznummer der Bekanntmachung: 60302-16 (ItemBuilder)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dipf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über die (Weiter-)Entwicklung des CBA ItemBuilders

Referenznummer der Bekanntmachung: 60302-16 (ItemBuilder)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag über die (Weiter-)Entwicklung des CBA ItemBuilder.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der CBA ItemBuilder ist ein Autorenwerkzeug zur Erstellung computerisierter Aufgaben (Nutzer/-in des CBA ItemBuilders sind die Autoren von Inhalten computerbasierter Assessments). Eine oder mehrere Aufgaben können in sogenannten Item-Projekten erstellt werden, die mit dem CBA ItemBuilder erstellt und verändert werden können. Diese Aufgaben können anschließend für computerbasierte Tests verwendet werden, in denen einzelne Item-Projekte nacheinander oder in einer adaptiven Aufgabenauswahl aufgerufen werden. Die grafische Benutzeroberfläche des CBA ItemBuilders ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern ohne Programmiererfahrung oder Kenntnisse spezieller Beschreibungssprachen (wie HTML, XML oder QTI), Item-Projekte in relativ kurzer Zeit zu erstellen. Abgestimmt auf die jeweiligen spezifischen diagnostischen Fragestellungen können mit dem CBA ItemBuilder sowohl einfache als auch komplexe computerisierte Aufgaben mit multimedialen Inhalten erstellt werden. So unterstützt der CBA ItemBuilder eine breite Palette möglicher Antwortformate, die von einfachen click responses (Verwendung von Radiobuttons, Buttons, Checkboxen, Comboboxen, Eingabefelder, Hyperlinks und vieles mehr) über freie Texteingaben bis hin zu Drag & Drop- und Highlighting-Methoden reichen. Darüber hinaus bietet das Programm viele weitere Features für die Erstellung komplexer Items. Beispielsweise ist sowohl das Abspielen als auch Aufnehmen von Audio- und Videomaterial möglich. Der CBA ItemBuilder wird in Zusammenarbeit und Absprache mit seinen Nutzern ständig erweitert.

Weitere Informationen können hier abgerufen werden:

https://tba.dipf.de/de/infrastruktur/softwareentwicklung/cba-item-builder/cba-itembuilder

Auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens wurde ein kompetenter und zuverlässiger Partner gefunden, der die Wartung und Pflege und ggf. Weiterentwicklung des CBA ItemBuilders gemeinsam mit dem Auftraggeber übernimmt. Die Leistungserbringung erfolgt dabei auf der Grundlage vom Auftraggeber zu bestimmender Leistungskontingente.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Herangehensweise an das vom Auftraggeber vorgegebene Projekt, bestehend aus folgenden Themenbereichen (Teilkonzepten), die zu gleichen Teilen in die Wertung einfließen: (1) Responsive Design, (2) Sichere / plattformübergreifende mobile Apps, (3) Plugin-System, (4) Abbildung von Unterschieden zwischen Items, (5) Ansatz zur Internationalisierung von Items, (6) Personaleinsatz zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Softwareentwicklung / Gewichtung: 60 %
Qualitätskriterium - Name: Bieterpräsentation / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Angebotene Stundenanzahl (je Kontingent) / Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 2 Jahre (maximale Vertragslaufzeit: 4 Jahre).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 144-354955
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 60302-16 (ItemBuilder)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SDWNJ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gem. § 155 ff. GWB.

Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu ergeben sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2021

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