Realisierung eines ETCS Online Key Management Centers“ Referenznummer der Bekanntmachung: 20FE43699
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierung eines ETCS Online Key Management Centers“
Gegenstand des Projekts ist die Entwicklung und Realisierung eines Online Key Management Center(KMC) mit dem das bisherige offline Verfahren der Schlüsselerzeugung, -verteilung und -verwaltung automatisiert werden soll.
Das Online KMC soll das manuelle Verfahren automatisieren und die heute noch sehr langen Bearbeitungszeiten von der Beantragung neuer Schlüssel bis zur Einspielung in die Fahrzeuge und RBCs drastisch zu verkürzen. Nach dem organisatorischen Vorlauf von wenigen Tagen (Beantragung neuer Schlüssel, ggf. Neuregistrierung von Fahrzeugen) soll die Erzeugung und Verteilung der Schlüssel online, d. h. sofort erfolgen.
Weitere Verbesserungen des Online KMC gegenüber dem heutigen Offline-Verfahren:
Einführung standardisierter und aktueller Security-Verfahren:
Die Einführung eines Online KMC stellt einen wichtigen Baustein für die Umsetzung eines generischen Security Konzeptes dar. Die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Konzeptes wird für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben benötigt. Deshalb wird auch eine Zertifizierung nach IEC 15408 angestrebt. Die derzeit verwendeten und veralteten symmetrischen Transportschlüssel werden dabei abgelöst.
Umsetzung der verbindlichen europäischen Schnittstellen und Funktionen:
Der ETCS BL3 MR2 in der SRS Version 3.6.0 für ein Online Key Management sowie standardisierte und aktuelle Security-Verfahren zur Erfüllung der nationalen Gesetzgebung.
Verbesserung der Wettbewerbssituation der EVUs:
U. a. bei kurzfristig zu disponierenden Güterverkehren und im Bereich der Dispo-Fahrzeuge, durch eine schnelle Bereitstellung der Schlüssel und deren Verteilung innerhalb der Eisenbahninfrastruktur.
Digitalisierung im Sinne von „Zukunft Bahn“:
In der stetig steigenden Anzahl von ETCS-Zentralen und ETCS-Fahrzeugen wirkt das automatisierte Verfahren einem hohen Personalaufwand für die manuelle Einspielung und Verwaltung von Schlüsseln sowohl bei den EVUs als auch bei der DB Netz AG entgegen.
INEA/CEF/TRAN/M2014/1050022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Realisierung eines ETCS Online Key Management Centers“
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [removed]) Mo.-Fr. in der Zeit von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.