2. S-Bahn-Stammstrecke München, Immissionsschutzfachliche Bauüberwachung und Immissionsschutzbeauftragter Abschnitte Oberirdisch West, Tunnel West, Hauptbahnhof und Marienhof, VE 259 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36012

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München, Immissionsschutzfachliche Bauüberwachung und Immissionsschutzbeauftragter Abschnitte Oberirdisch West, Tunnel West, Hauptbahnhof und Marienhof, VE 259

Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36012
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München, Immissionsschutzfachliche Bauüberwachung und Immissionsschutzbeauftragter Abschnitte Oberirdisch West, Tunnel West, Hauptbahnhof und Marienhof, VE 259

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Im Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München sind während der Bauphase ein oder mehrere unabhängige Sachverständige für alle Fragen des Immissionsschutzes (Lärm, Erschütterung, Licht, Luftschadstoffe) einzusetzen. Der Immissionsschutzbeauftragte handelt im Auftrag und im Sinne des Auftraggebers (AG) mit dem Ziel, im Hinblick auf den Immissionsschutz einen möglichst konfliktfreien Bauablauf zu gewährleisten. Er ist der Ansprechpartner für die zuständigen Fach- und Überwachungsbehörden sowie die betroffene Bevölkerung und bildet zudem die Schnittstellen zwischen AG, Fach- und Aufsichtsbehörden, Projektkommunikation und sonstigen fachlichen Beteiligten.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 05/03/2019
Ende: 31/03/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 047-108952

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI36012
Bezeichnung des Auftrags:

2. S-Bahn-Stammstrecke München, Immissionsschutzfachliche Bauüberwachung und Immissionsschutzbeauftragter Abschnitte Oberirdisch West, Tunnel West, Hauptbahnhof und Marienhof, VE 259

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
04/03/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München sind während der Bauphase ein oder mehrere unabhängige Sachverständige für alle Fragen des Immissionsschutzes (Lärm, Erschütterung, Licht, Luftschadstoffe) einzusetzen. Der Immissionsschutzbeauftragte handelt im Auftrag und im Sinne des Auftraggebers (AG) mit dem Ziel, im Hinblick auf den Immissionsschutz einen möglichst konfliktfreien Bauablauf zu gewährleisten. Er ist der Ansprechpartner für die zuständigen Fach- und Überwachungsbehörden sowie die betroffene Bevölkerung und bildet zudem die Schnittstellen zwischen AG, Fach- und Aufsichtsbehörden, Projektkommunikation und sonstigen fachlichen Beteiligten.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 05/03/2019
Ende: 31/03/2026
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Erweiterung des Messnetzes, Bewertung und Interpretation von Messdaten: Schall-, Erschütterungs-, Staubmessstellen:

Möhler + Partner (MoPa) wertet gem. Vertrag bereits Daten verschiedener Schall-/Erschütterungs-/Staubmessstellen aus.

Im Laufe der Baumaßnahmen hat es sich gezeigt, dass die Auswertung zusätzlicher ergänzender Schall-, Erschütterungs- und Staubmessstellen notwendig zur Überwachung der Belastung aus den Baumaßnahmen ist.

Dabei handelt es sich teilweise um Messstellen, welche bereits vorhanden sind, jedoch im gegenständlichen Vertrag nicht berücksichtigt wurden. Vereinzelt handelt es sich um Messstellen, welche im Zuge einer „Nachverdichtung“ des Messnetzes installiert wurden, um an – wie sich gezeigt hat – kritischen Punkten die Immissionsbelastung zu monitoren.

Nach Beginn der Baumaßnahme am Marienhof hat es sich gezeigt, dass darüber hinaus der Betrieb einer frequenzselektiven Messstelle (Erschütterung, Schall) sowie die gebäudespezifische Auswertung der Daten zur Vermeidung von Bauschäden besonders an den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden notwendig ist.

Das beauftragte Leistungsbild wird nicht geändert sondern nur um einzelne weitere Messstellen ergänzt. Die Nachtragspositionen dienen dem übergeordneten Ziel einer ganzheitlichen Überwachung des Baulärms, von Staub und Erschütterung.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die auszuwertenden Messstellen z. T. in Verbindung mit bereits bestehenden Messstellen stehen sollen. Lärm: Auswertung von Immissionen und nun zusätzlich Abgleich mit Emissionen. Erschütterung/Staub: es ist technisch nicht sinnvoll wenn eine von vielen Erschütterungsmessstellen von einem anderen AN ausgewertet werden würde, da so Erkenntnisse und Bewertungsgrundlagen aus anderen Bauabschnitten ungenutzt bleiben. Um Rückschlüsse auf die Immissionsbelastung der Gesamtbaumaßnahme zu ziehen, muss daher derselbe AN die Ergebnisse der Messstellen auswerten. Sowohl bei den Staub- bzw. Erschütterungsmessungen handelt es sich um unvorhersehbare Leistungen, welche – wenn erkannt – sehr spontan erbracht werden müssen, um weitere Beschwerden und folglich Verzögerungen/Stillstand im Bauablauf zu verhinden.

VII.2.3)Preiserhöhung

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