2. S-Bahn-Stammstrecke München, Immissionsschutzfachliche Bauüberwachung und Immissionsschutzbeauftragter Abschnitte Oberirdisch West, Tunnel West, Hauptbahnhof und Marienhof, VE 259 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36012
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Immissionsschutzfachliche Bauüberwachung und Immissionsschutzbeauftragter Abschnitte Oberirdisch West, Tunnel West, Hauptbahnhof und Marienhof, VE 259
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Immissionsschutzfachliche Bauüberwachung und Immissionsschutzbeauftragter Abschnitte Oberirdisch West, Tunnel West, Hauptbahnhof und Marienhof, VE 259
Im Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München sind während der Bauphase ein oder mehrere unabhängige Sachverständige für alle Fragen des Immissionsschutzes (Lärm, Erschütterung, Licht, Luftschadstoffe) einzusetzen. Der Immissionsschutzbeauftragte handelt im Auftrag und im Sinne des Auftraggebers (AG) mit dem Ziel, im Hinblick auf den Immissionsschutz einen möglichst konfliktfreien Bauablauf zu gewährleisten. Er ist der Ansprechpartner für die zuständigen Fach- und Überwachungsbehörden sowie die betroffene Bevölkerung und bildet zudem die Schnittstellen zwischen AG, Fach- und Aufsichtsbehörden, Projektkommunikation und sonstigen fachlichen Beteiligten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Immissionsschutzfachliche Bauüberwachung und Immissionsschutzbeauftragter Abschnitte Oberirdisch West, Tunnel West, Hauptbahnhof und Marienhof, VE 259
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Im Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München sind während der Bauphase ein oder mehrere unabhängige Sachverständige für alle Fragen des Immissionsschutzes (Lärm, Erschütterung, Licht, Luftschadstoffe) einzusetzen. Der Immissionsschutzbeauftragte handelt im Auftrag und im Sinne des Auftraggebers (AG) mit dem Ziel, im Hinblick auf den Immissionsschutz einen möglichst konfliktfreien Bauablauf zu gewährleisten. Er ist der Ansprechpartner für die zuständigen Fach- und Überwachungsbehörden sowie die betroffene Bevölkerung und bildet zudem die Schnittstellen zwischen AG, Fach- und Aufsichtsbehörden, Projektkommunikation und sonstigen fachlichen Beteiligten.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Erweiterung des Messnetzes, Bewertung und Interpretation von Messdaten: Schall-, Erschütterungs-, Staubmessstellen:
Möhler + Partner (MoPa) wertet gem. Vertrag bereits Daten verschiedener Schall-/Erschütterungs-/Staubmessstellen aus.
Im Laufe der Baumaßnahmen hat es sich gezeigt, dass die Auswertung zusätzlicher ergänzender Schall-, Erschütterungs- und Staubmessstellen notwendig zur Überwachung der Belastung aus den Baumaßnahmen ist.
Dabei handelt es sich teilweise um Messstellen, welche bereits vorhanden sind, jedoch im gegenständlichen Vertrag nicht berücksichtigt wurden. Vereinzelt handelt es sich um Messstellen, welche im Zuge einer „Nachverdichtung“ des Messnetzes installiert wurden, um an – wie sich gezeigt hat – kritischen Punkten die Immissionsbelastung zu monitoren.
Nach Beginn der Baumaßnahme am Marienhof hat es sich gezeigt, dass darüber hinaus der Betrieb einer frequenzselektiven Messstelle (Erschütterung, Schall) sowie die gebäudespezifische Auswertung der Daten zur Vermeidung von Bauschäden besonders an den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden notwendig ist.
Das beauftragte Leistungsbild wird nicht geändert sondern nur um einzelne weitere Messstellen ergänzt. Die Nachtragspositionen dienen dem übergeordneten Ziel einer ganzheitlichen Überwachung des Baulärms, von Staub und Erschütterung.
Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die auszuwertenden Messstellen z. T. in Verbindung mit bereits bestehenden Messstellen stehen sollen. Lärm: Auswertung von Immissionen und nun zusätzlich Abgleich mit Emissionen. Erschütterung/Staub: es ist technisch nicht sinnvoll wenn eine von vielen Erschütterungsmessstellen von einem anderen AN ausgewertet werden würde, da so Erkenntnisse und Bewertungsgrundlagen aus anderen Bauabschnitten ungenutzt bleiben. Um Rückschlüsse auf die Immissionsbelastung der Gesamtbaumaßnahme zu ziehen, muss daher derselbe AN die Ergebnisse der Messstellen auswerten. Sowohl bei den Staub- bzw. Erschütterungsmessungen handelt es sich um unvorhersehbare Leistungen, welche – wenn erkannt – sehr spontan erbracht werden müssen, um weitere Beschwerden und folglich Verzögerungen/Stillstand im Bauablauf zu verhinden.