Unterstützung fachliche Betriebsführung von CDE-Systemen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FE49316
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung fachliche Betriebsführung von CDE-Systemen
Leistungsinhalt der Vergabe „Unterstützung fachliche Betriebsführung von CDE-Systemen“ sind unterstützende Leistungen für den Auftraggeber im Bereich der fachlichen Betriebsführung (fBf) der CDE-Systeme. Dies umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:
— Anwender: Benutzermanagement und Anwenderberatung,
— Betrieb: Anwender-Support (First & Second Level Support),
— Change: Anforderungs-, Release- und Testmanagement,
— Dokumentation: Wissensmanagement für Benutzer und fBf,
— System: Überwachung des Systems aus fachlicher Sicht.
Die Digitalisierung der Bau-Prozesse in allen Phasen (von Planung, über Realisierung, bis Betrieb) ist ein essentieller Bestandteil der konsequenten Verbesserung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit für Bau-Projekte. Dafür setzt der Auftraggeber, die DB Netz AG, die Vorgehensmethodik „Building Information Modeling“ (BIM) ein.
Als Grundlage dieser Methodik wird jeweils ein Common Data Environment (CDE) für Infrastrukturprojekte der DB Netz AG eingesetzt. Im Vordergrund steht die Erstellung, Bearbeitung und Zusammenarbeit an 3D-Modellen, die durch Hinzufügen von Zeit- und Kostenplanungen zu 4D und 5D erweitert werden. Neben 3D-Modellen werden alle weiteren anfallenden Dokumente im CDE-System verwaltet. Die CDE bildet somit das Daten- und Kommunikations-Rückgrat für Bauprojekte, welche die BIM Methodik anwenden.
Die CDE-Systeme werden sowohl von Mitarbeitern der DB Netz AG als auch von externen Beteiligten (z. B. Planungsbüros) genutzt. Mit Hilfe des Common Data Environment wird den Infrastrukturprojekten ein modellbasiertes Datenmanagement bereitgestellt. Momentan setzt der Auftraggeber drei CDE-Lösungen von unterschiedlichen Anbietern ein.
Leistungsinhalt der Vergabe „Unterstützung fachliche Betriebsführung CDE-Systeme“ sind unterstützende Leistungen für den Auftraggeber im Bereich der fachlichen Betriebsführung (fBf) der CDE-Systeme. Dies umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:
— Anwender: Benutzermanagement und Anwenderberatung,
— Betrieb: Anwender-Support (First & Second Level Support),
— Change: Anforderungs-, Release- und Testmanagement,
— Dokumentation: Wissensmanagement für Benutzer und fBf,
— System: Überwachung des Systems aus fachlicher Sicht.
Der Auftragnehmer erbringt somit Kapazitätsunterstützungsleistungen für den Auftraggeber. Die Verantwortung für das Gesamtvorhaben verbleibt hierbei beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer erbringt die bei ihm beauftragten Leistungen eigenverantwortlich.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere:
— L1: Die Identifikation den Anforderungen des Auftraggebers entsprechend qualifizierter und verfügbarer Fachkräfte (eigene Mitarbeiter, Freiberufler, Subunternehmen),
— L2: Die Vorbereitung der beauftragten Leistungserbringung (z. B. Vermittlung der relevanten Technologie-, Prozess- und Qualitätsvorgaben des Auftraggebers),
— L3: Die Durchführung der beauftragten Leistungen durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte sowie die Steuerung der Leistungserbringung,
— L4: Die Abwicklung der entsprechenden Verwaltungsprozesse (z. B. Abrechnung).
G.16130180 ABS 46/2 Grenze D/NL – Emmerich–Oberhausen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützung fachliche Betriebsführung von CDE-Systemen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig. Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [removed]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zuerteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.