EÜ Mainzer Straße Darmstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39197
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EÜ Mainzer Straße Darmstadt
— Schienen liefern und einbauen 1 200 m,
— Regelbaugrube herstellen 8 760 m³,
— Spundwand herstellen 4 390 m2,
— Verpressanker herstellen 2 390 m,
— Bohrpfähle herstellen 860 m,
— Hilfsbrücken einbauen 7 St.,
— Widerlager herstellen 994 m³,
— Gründung Bodenplatte herstellen 622 m³,
— Stahltrogüberbauten herstellen 8 St. – 684 t,
— Verfüllung Widerlager 5 300 m³,
— Oberleitung Querfeld vesetzen 1 St.,
— Oberleitung verziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
EÜ Mainzer Straße Darmstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Verö;ffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:Form der geforderten Erklärungen/NachweiseAlle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.. Nur die unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Mö;glichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Darmstadt, Mainzer Straße
— Schienen liefern und einbauen 1 200 m,
— Regelbaugrube herstellen 8 760 m³,
— Spundwand herstellen 4 390 m2,
— Verpressanker herstellen 2 390 m,
— Bohrpfähle herstellen 860 m,
— Hilfsbrücken einbauen 7 St.,
— Widerlager herstellen 994 m³,
— Gründung Bodenplatte herstellen 622 m³,
— Stahltrogüberbauten herstellen 8 St. – 684 t,
— Verfüllung Widerlager 5 300 m³,
— Oberleitung Querfeld vesetzen 1 St.,
— Oberleitung verziehen.
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT05: Oberleitungsarbeiten/Speiseleistung im Zuge der Lückenschlüsse der Stützwand
Im Bereich der Zufahrt zum DB Trainingszentrum war vorgesehen, feldseitig vom Gleis 241 aus eine Stützwandkonstruktion als Spundwandverbau mit aufgesetztem Kopfbalken herzustellen.
Bei den Kampfmittelsondierungen im Januar 2020 wurde bereits festgestellt, dass es in der Verbauachse im Bereich der Maste 26-40 und 26-38 zu Anomalien kam. Hier war ab ca. 2 m Abteufung kein weiterer Bohrfortschritt mehr möglich, d. h. es befinden sich Hindernisse im Untergrund. Es wird vermutet, dass sich beim Herstellen der Mastfundamente ein Betonsporn gebildet hat, der bis zur Straße reicht.
Um die Herstelllage in diesem Bereich mittels Verbau abzufangen, wurde von der PL entschieden, den Verbau versetzt, also abgerückt in Richtung Straße herzustellen. Dies ist jedoch für den Endzustand nicht möglich, da eine dauerhafte Einschränkung der Straßenbreite nicht akzeptabel ist. Ein Durchörtern des Betonsporns durch Einschlagen der Spunddielen hätte die Standfestigkeit der Maste gefährdet, so dass von der PL.