Qualifizierungs- Unterstützungs- und Testleistungen HKM Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungs- Unterstützungs- und Testleistungen HKM
Qualifizierungs- Unterstützungs- und Testleistungen für das HKM Referat Z.2 E-Government-Verfahren und Geschäftsprozessmanagement.
Hessisches Kutusministerium
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg
Das Hessische Kultusministerium stellt den Schulen mit der Anwendung Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) ein webbasiertes System zur Pflege und Verwaltung ihrer Schüler-, Lehrer- und Unterrichtsdaten einschließlich Leistungsdaten zur Verfügung. Weiterhin steht den Mitarbeiter/innen der allgemeinen Schulverwaltung (z. B. HKM, Schulämter) mit LUSDIK (LUSD Information und Kommunikation) eine Anwendung zur Verfügung, die Daten aus der LUSD in Echtzeit in Form von Berichten bereitstellt.
Es sind hierfür Dienstleistungen für die folgenden Bereiche erforderlich:
— Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen im Geschäftsfeld Bildungsverwaltung Schule zu den IT-Anwendungssystemen LUSD und LUSDIK
— Durchführung von regionalen Unterstützungsmaßnahmen in Schulen und anderen Organisationseinheiten der Bildungsverwaltung zu den IT-Anwendungssystemen LUSD und LUSDIK,
— Durchführung von Expertentests für die vom Referat Z.2 verantworteten IT- Anwendungssysteme unter Nutzung des Microsoft Team-Foundation-Servers (TFS),
— Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen.
Folgende Leistungen werden nicht gesondert vergütet:
— Vor- und Nachbereitung der Dienstleistung
— Notwendige Lernunterlagen. Diese werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer jeweils abgestimmt. Sofern es einheitliche Vorlagen gibt, werden diese vom Auftraggeber gestellt.
Die ersten beiden Wochen der fachlichen Erstqualifizierung für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf die Themen Einstieg und Grundlagen werden nicht vergütet. Dabei handelt es sich um eine Präsenzschulung in Marburg oder eine Online-Schulung in einem Umfang von ca. 10 Tagen à 8 Stunden. Darüber hinaus gehender zeitlicher Aufwand zur Erstqualifizierungen wird mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 4 Stunden pro Tag vergütet.
Folgende ganztägige Leistungen werden mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 4 Stunden pro Tag in Abhängigkeit des Tätigkeitsgebiets vergütet.:
— kontinuierliche fachliche Qualifizierung bzgl. der zu erbringenden Dienstleistungen. Die Personen, die die Dienstleistungen erbringen, müssen sich fachlich ständig auf dem Laufenden halten. Dies erfordert u. U. auch ein übendes Umgehen mit den IT- Anwendungssystemen auf dafür vom Auftraggeber bereitgestellten Übungsumgebungen.
— Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine für Qualifizierungen, Tests und Regionaler Unterstützung eingesetzten Personen jährlich an mindestens 3 ganztägigen Besprechungen in Marburg teilnehmen, in denen u. a. die Änderungen der zu schulenden Systeme vorgestellt und besprochen werden.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung.
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Die Gesamtangebotssumme (netto) ergibt sich aus dem Preisblatt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— -
Eigenerklärung:
Der Bieter erbringt durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Datei „Eigenerklärung“) den Nachweis, dass er innerhalb der letzten 3 Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") insgesamt mindestens
— 60 ganztägige (d.h. mindestens 6 Zeitstunden) Qualifizierungen zu Büro-Standard-Softwareprodukten durchgeführt hat,
— 120 ganztägige (d. h. mindestens 6 Zeitstunden) Qualifizierungen zu fachlicher Software (z. B. LUSD, Schulverwaltungssoftware, SAP) durchgeführt hat,
— 45 1-3-stündige E-Learning-Veranstaltungen zu fachlicher Software (z.B. LUSD, Schulverwaltungssoftware, SAP) durchgeführt hat.
Referenzen:
Der Bieter reicht geeignete Referenz(en) (Datei „Referenzen“) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“) ein, die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen, wobei „ganztägig“ einem Umfang von mindestens 6 Stunden entspicht:
— Insgesamt mindestens
— 3 Referenzen zu ganztägigen Qualifizierungen zu Büro-Standard-Softwareprodukten;
— 1 Referenz zur ganztägigen Qualifizierung zu fachlicher Software (z. B. LUSD, Schulverwaltungssoftware, SAP),
— 1 Referenz zu einer 1-3-stündigen E-Learning-Veranstaltungen zu fachlicher Software (z. B. LUSD, Schulverwaltungssoftware, SAP).
Gemäß § 7 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 19. Dezember 2015 — HVTG — (GVBl. S. 354) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG) die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“). Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de/NetServer/) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen: Der Bieter hat die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 23. Oktober 2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen. (Datei „Erklaerung_Vergabesperre“).
Zusätzlich weist die Vergabestelle an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen (Datei „Eigenerklaerung_Par_123_GWB.pdf„).
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen.
Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die Unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
(Datei „Eigenerklaerung_Par_124_GWB pdf“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.