236. Vergleichende Prüfung Klima- und Energiemanagement bei 16 hessischen Körperschaften Referenznummer der Bekanntmachung: K.80.21.04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rechnungshof.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
236. Vergleichende Prüfung Klima- und Energiemanagement bei 16 hessischen Körperschaften
Der Auftrag wird zu einem Festpreis von [Betrag gelöscht] EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen [Betrag gelöscht] EUR, Zahlung in 5 Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) [Betrag gelöscht] EUR.
Kommunale Körperschaften im Bundesland Hessen
Die 236. Vergleichende Prüfung „Klima- und Energiemanagement“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
Prüfungsinhalt ist das strategische und operative Klima- und Energiemanagement, inklusive -controlling von Kommunen, die dem Bündnis „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ angehören.
Der Auftragnehmer wird die Umsetzung der Klimaschutzziele und -konzepte untersuchen, bewerten und Entwicklungspotenziale hinsichtlich Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Zielverfolgung identifizieren.
Im Bereich des kommunalen Energiemanagements wird der Auftragnehmer alle Tätigkeiten der Kommunen erheben und bewerten, die darauf abzielen, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen innerhalb der Kommune sowie in kommunalen Liegenschaften zu senken bzw. die Energieversorgung durch erneuerbare Energien sicherzustellen. Daraus wird er Ergebnisverbesserungspotenziale ermitteln und Empfehlungen ableiten.
Der Auftragnehmer wird Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen (insbesondere Internes Kontrollsystem und Vier-Augen-Prinzip) untersuchen und die Nachschau vornehmen.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt.
Weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot vom ...sowie den Verhandlungen am ...
Die Ergebnisse sind im Vergleich darzustellen.
Prüfungsgegenstand: 16 Städte und Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 18 Städten und Gemeinden ausgewählt:
Bad Camberg, Bad Soden-Salmünster, Dillenburg, Eltville am Rhein, Flörsheim am Main, Friedrichsdorf, Heppenheim, Hünstetten, Karben, Königstein im Taunus, Korbach, Langgöns, Münster, Neuhof, Nidda, Ober-Ramstadt, Schotten, Stadtallendorf
Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1.1.2017 bis 31.12.2021.
Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber nach Abschluss der örtlichen Erhebungen die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen für 3 Körperschaften vor. Diese enthalten alle Sachverhalte, Grunddaten und Bewertungen der Vergleichenden Prüfung. Nach Vorlage dieser Prüfungsfeststellungen entscheidet der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 3 Monaten, ob das Prüfungsziel erreicht und die Prüfung fortgesetzt wird (Option).
Der Auftrag wird zu einem Festpreis vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder andere geeignete Dritten nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG. Ist der Bewerber zu einer solchen Eintragung nicht verpflichtet, ist dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung nachzuweisen. Die erforderliche Zulassung/Eintragung (Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berufs- oder Handelsregister) ist durch Kopie nachzuweisen.
Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)
Oder
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR durch aktuellen Versicherungsschein (vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).
Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:
— Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der öffentlichen Finanzkontrolle insbesondere des Auftrags oder vergleichbare Tätigkeitsbereiche in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (vgl. §§ 45 Abs. 4 Nr. 4, 45 Abs.5 VgV (Bewertungsfaktor 1). Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR im Tätigkeitsbereich der öffentlichen Finanzkontrolle die volle Punktzahl erreicht wird.
— Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist und Nennung der Unterauftragnehmer (vgl. §§ 36, 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:
(Zur Bearbeitung des Auftrags sind neben betriebswirtschaftlichen auch technische, rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse im Klima- und Energiemanagement wünschenswert.)
— Referenzliste (siehe Vordruck) mit wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2): Art der Leistung, Umfang, Empfänger (öffentliche und/oder private), Ansprechpartner/E-Mail, Erbringungszeitpunkt, Wert. Es wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigt werden können, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1).
— Name, berufliche Qualifikation und Erfahrung der gesamtverantwortlichen Person (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 3).
— Namen, berufliche Qualifikation und Erfahrung (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) der Projektleiter, der stellvertretenden Projektleiter sowie des Qualitätsmanagers (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 5).
— Namen, berufliche Qualifikation, Erfahrung und geplanter Aufgabenbereich bei der 236. Vergleichenden Prüfung „Klima- und Energiemanagement“ der anderen Personen, die die Leistung erbringen sollen (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 4). Ausgenommen hiervon sind die Prüfungsassistenten, diese müssen erst im Verhandlungsverfahren benannt werden und werden daher für die Auswahl nicht bewertet.
— Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV, Bewertungsfaktor 2).
— Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, Bewertungsfaktor 1).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG.
Mit dem Teilnahmeantrag wird eine Erklärung zur Unbefangenheit – Ziffer II.2.4 – (Vordruck „Erklärung / Versicherung“) gefordert. Eine Unbefangenheit muss bei mindestens 16 Körperschaften vorliegen (§ 12 HRHG analog).
Es wird um Beachtung der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen gebeten (siehe Formblatt).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (siehe Vordruck, bei Nachunternehmer auch Vordruck Eigenerklärung „Nachunternehmer“) beizufügen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen sowie eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Falls fakultative Ausschlussgründe vorliegen, sind diese detailliert im Teilnahmeantrag aufzuführen.
Es wird um Angabe einer verbindlichen Telefaxnummer gebeten.
Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten.
Informationen über den Ablauf des weiteren Verfahrens entnehmen Sie bitte folgenden Vergabeunterlagen, die elektronisch zur Verfügung stehen (Ziffer I.3), jedoch nicht für den Teilnahmeantrag erforderlich sind: Angebotsaufforderung mit Anlagen
Bei Aufforderung zur Angebotsabgabe wird eine Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Zudem wird eine Eigenerklärung über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ gefordert.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregistern anfordern wird. Zusätzlich wird vor Zuschlagserteilung die Abfrage von Sperren nach dem Gemeinsamen Runderlass „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ getätigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt des Landeshaushalts 2022/2023.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist unzulässig, (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung gestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.