Selektivvertrag „AOK-Priomed Fokus Rheuma gemäß § 140a SGB V“ (Open-House-Modell) Referenznummer der Bekanntmachung: 0621
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Selektivvertrag „AOK-Priomed Fokus Rheuma gemäß § 140a SGB V“ (Open-House-Modell)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Selektivvertrag „AOK-Priomed Fokus Rheuma gemäß § 140a SGB V“ mit Fachärzten für Allgemeinmedizin mit einer gültigen Hausarztzulassung, oder Fachärzten für Innere Medizin, mit rheumatologischer Zusatzqualifikation und Fachärzte für Innere Medizin (SP) Rheumatologie im Rahmen eines sogenannten „open-house Modells“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Fachärzten für Allgemeinmedizin mit einer gültigen Hausarztzulassung, oder Fachärzten für Innere Medizin, mit rheumatologischer Zusatzqualifikation und Fachärzte für Innere Medizin (SP) Rheumatologie der Abschluss des Selektivvertrages angeboten. Interessierte Fachärzte für Allgemeinmedizin mit einer gültigen Hausarztzulassung, oder Fachärzte für Innere Medizin, mit rheumatologischer Zusatzqualifikation und Fachärzte für Innere Medizin und (SP) Rheumatologie können dazu bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen einreicht.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Selektivvertrag „AOK-Priomed Fokus Rheuma gemäß § 140a SGB V“ mit Fachärzten für Allgemeinmedizin mit einer gültigen Hausarztzulassung oder Fachärzten für Innere Medizin, mit rheumatologischer Zusatzqualifikation und Fachärzten für Innere Medizin und (SP) Rheumatologie im Rahmen eines sogenannten „open-house Modells“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern mit Praxissitz in Marburg-Biedenkopf (PLZ: 35037-35719) oder in Kassel (PLZ 34005-37194) der Abschluss des Selektivvertrages angeboten. Interessierte Leistungserbringer können dazu bei der unter I.1 genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Alle gültigen Verträge enden automatisch am 31.12.2024. Der späteste Zeitpunkt zum Vertragsbeitritt ist der 30.6.2024. Der Selektivvertrag hat das Ziel, eine lückenlose, zeitnahe und zielgerichtete Versorgung von Versicherten mit Rheumatoider Arthritis (RA), Spondyloarthritis (SpA), Kollagenosen und Polymyalgia rheumatica durch optimale, multidisziplinäre und multiprofessionelle Zusammenarbeit und dem definierten Behandlungspfad, zu verbessern und durch eine hochwertige medizinische Behandlung eine schnellstmögliche Erkennung und Behandlung von Rheumatoider Arthritis (RA), Spondyloarthritis (SpA), Kollagenosen und Polymyalgia rheumatica zu erreichen.
Die teilnehmenden Ärzte/Ärztinnen nehmen an den von den teilnehmenden Rheumatologen stattfindenden quartalsweise stattfindenden Qualitätsschulungen zur qualitativ hochwertigen Versorgung von RA oder SpA, Kollagenosen oder Polymyalgia rheumatica Erkrankten, regelmäßig teil.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ oder die Angaben unter Pkt. IV.2.2) „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ bzw. Pkt. IV.2.7) „Bedingungen für die Öffnung der Angebote“ sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV.2.2) bzw. Pkt. IV.2.7) sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung in Bezug auf die Berechtigung zur vertragsärztlichen Versorgung im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen nach § 95 SGB V oder der Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung nach § 95 Absatz 2 SGB V in einem MVZ und ihren Vertragssitz in Marburg-Biedenkopf (PLZ: 35037-35719) oder in Kassel (PLZ 34005-37194) haben,
— Facharzt für Allgemeinmedizin mit einer gültigen Hausarztzulassung, oder ein Facharzt für Innere Medizin (Arztgruppenschlüssel: 01, 02, 03, 34, 35, 36, 37, 38, 39) und rheumatologischer Zusatzqualifikation,
— Facharzt für Innere Medizin und (SP) Rheumatologie und einer gültigen Zulassung(Arztgruppenschlüssel: 31).
Eigenerklärung in Bezug auf die technischen, apparativen und räumlichen Voraussetzungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSRDDX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]