WLAN-Ausleuchtung an den Schulen des Wetteraukreises – Rahmenvertrag zur Umsetzung DigitalPakt Referenznummer der Bekanntmachung: 20-5-242
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wetteraukreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
WLAN-Ausleuchtung an den Schulen des Wetteraukreises – Rahmenvertrag zur Umsetzung DigitalPakt
WLAN-Ausleuchtung an den Schulen des Wetteraukreises – Rahmenvertrag zur Umsetzung des „DigitalPakt Schulen in Hessen“.
Verschiedene Standorte im Wetteraukreis
Der Wetteraukreis beabsichtigt, die WLAN-Planungsleistungen für die strukturierte Vernetzung und für den Aufbau eines leistungsstarken und flächendeckenden WLAN-Netzes unter Betrachtung der vorhandenen EDV-Infrastrukturen zu vergeben. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung an einen Wirtschaftsteilnehmer. Die durchzuführenden Arbeiten erstrecken sich primär auf die WLAN-Ausleuchtung der Schulen. Diese dient der Vorbereitung für die Erweiterung der Netzwerkverkabelung (LAN) von Unterrichtsräumen auf aktuelle Klassenstärken, entsprechend Errichtung und/oder Erneuerung von Server- und Verteilerschränken und Installation der Infrastruktur zur Errichtung von Wireless-Netzwerken (W-LAN). 88 Schulstandorte und 8 Außenstellen werden vom Wetteraukreis unterhalten. Im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus der IT-Ausstattung der Schulen im Wetteraukreis und Mithilfe des Förderprogrammes des Bundes und des Landes Hessen „DigitalPakt Schule“ wird an den Schulstandorten die Netzwerkinfrastruktur (mit leistungsfähigem WLAN analog den Vorgaben sowie durch strukturierte Datenverkabelung) erneuert, angepasst bzw. ergänzt. Die Ziele der WLAN-Planung sind: Festlegung der Montagepunkte der Access-Points, Festlegung der benötigten Anzahl von Access-Points, Durchführung der Kanalplanung, Dokumentation der Ergebnisse, Validierung der WLAN-Planung. Diese soll der Vorbereitung der successive strukturierten Verkabelung (LAN) an den Schulen dienen. Das flächendeckende WLAN soll so ausgerichtet werden können, dass die dem Standort zur Verfügung gestellte Bandbreite ohne Verluste (z.B. Funklöcher) genutzt werden kann. Alle Gebäude (ggf. mehrere Gebäude an einem Schulstandort) sind künftig strukturiert miteinander zu vernetzen (LAN sowie Strom) zur Schaffung eines flächendeckenden leistungsfähigen WLAN-Netzes. Es ist keine flächendeckende Ausleuchtung gefordert (z. B. keine Anforderung für WLAN in Fluren/Treppenhäusern oder Außenbereichen, Schulhof). Die Nutzung von Echtzeitkommunikationsdiensten soll prinzipiell möglich sein, jedoch kann keine unterbrechungsfreie Nutzung (aufgrund nicht vorgesehener Flächenabdeckung) garantiert werden. Es muss Roaming innerhalb der auszuleuchtenden Bereiche möglich sein. Die Arbeit in den Schulen selbst kann in der Regel nur während des laufenden Schulbetriebs geleistet werden. Es ist Rücksicht auf schulorganisatorische Belange zu nehmen (jeweils Absprachen erforderlich mit Schulleitung bzw. entsprechend autorisiertem Schulpersonal). Als Bearbeitungs- und Dokumentationsinstrument dienen die Gesamtübersichten der jeweiligen Schulstandorte, deren Bestandsaufnahme bzgl. Verkabelungsausstattung, Kategorisierung etc. Die erforderlichen Unterlagen werden nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt. Einzuhaltende Reaktionszeit: Innerhalb von 10 Werktagen ab Erteilung des Einzelauftrags Begehung vor Ort, Übermittlung der Ergebnisse der WLAN-Planung spätestens nach 25 Werktagen (nach Begehungstermin). Mit der Masse der Aufträge ist innerhalb der ersten 24 Monate der Laufzeit des Rahmenvertrages zu rechnen. Als Grundlagen sind außer den Verwaltungsgrundlagen des „DigitalPakts Schule“ zu beachten: Die „Ausstattungsstandards im Pädagogischen Schulnetz der Schulen im Wetteraukreis“, bei jeglichem Eingriff in die Bausubstanz das Handbuch „Wirtschaftliches Bauen des Wetteraukreises“ (die konkrete Anwendung ist im Einzelfall vorher/schriftlich mit der zuständigen Projektleitung abzustimmen) sowie das aktuell gültige Hygienekonzept im Bau des Bundes. Weitere Informationen s. Leistungsverzeichnis. Die Kommunikation mit dem zuständigen Gesamtprojektleiter des Wetteraukreises hat für die Zusammenarbeit (auch zwecks Terminabstimmung der einzelnen Projekte) oberste Priorität. Die Vorarbeit bzw. störungsfreie Zuarbeit durch den Fachingenieur für die WLAN-Ausleuchtung der Schulen bzw. die Ergebnisse der WLAN-Planung sind grundlegend für die Ausführung des gesamten Projektes. Die festgelegten Prozesse des mit dem für die Schulen des Wetteraukreises zuständigen IT-Support (HORN & COSIFAN Computersysteme GmbH, Frankfurt am Main) sind zwingend zu beachten. Künftig soll ein Fachplanungsbüro die Begleitung des Projektes „Umsetzung des DigitalPakts in den Schulen des Wetteraukreises“ übernehmen (Infos und ggf. Aufforderung zur Zusammenarbeit in einzelnen Projekten folgen zu gegebener Zeit). Der Hauptbestandteil der hier abgefragten Leistungen wird in der Leistungsbeschreibung auf Grundlage der Leistungsphasen nach HOAI 2013 definiert: Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 innerhalb der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8. Die Honorare werden aber frei vereinbart analog den von Ihnen angebotenen Sätzen (die Kalkulation ist nicht analog den Preisempfehlungen der LP nach HOAI oder auf Basis anrechenbarer Kosten zu definieren). Für einen Schulstandort ist bezüglich der Förderfähigkeit seitens des Auftraggebers jeweils ein Einzelprojekt zu beantragen, deshalb wird pro Schulstandort auch einzeln beauftragt und abgerechnet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf einen Abruf der Optionen. Aus einem Nichtabruf der ausgeschriebenen Leistung kann durch den Auftragnehmer prinzipiell kein Anspruch erhoben oder hergeleitet werden. Von einer kleinteiligen Auftragsvergabe (pro Schule) ist auszugehen (nach den Vorgaben des Auftraggebers ist ggf. auch buchhalterisch getrennt zu berechnen und entsprechende Fristen einzuhalten). Sämtliche Maßnahmen sollen im Förderzeitraum des „DigitalPakt“ abgeschlossen, abgenommen und abgerechnet werden. Es ist also damit zu rechnen, dass der Auftraggeber noch eine Frist mitteilen wird, bis wann genau die letzten Rechnungen vorzuliegen haben. Die Abrechnung erfolgt pro Einzelauftrag und Schulstandort bzw. Zweistelle. Rechnungseingang beim AG max. 8 Wochen nach Abschluss der WLAN-Ausleuchtung und der Übermittlung der Dokumentation. Die Validierung wird jeweils gesondert beauftragt und fakturiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WLAN-Ausleuchtung an den Schulen des Wetteraukreises – Rahmenvertrag zur Umsetzung DigitalPakt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Idstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65510
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]