Ernst-Reuter-Schule, Gr. Umstadt-Neubau Mensa/Verwaltung + Sanierung Fachtrakt Planungsleistungen der Ingenieurbauwerke gem.§§ 41-44 i. V. mit Anlage 12 HOAI 2013, LPH 1-9, einschl. besonderer Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2-008/20008716/A20/GRO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ernst-Reuter-Schule, Gr. Umstadt-Neubau Mensa/Verwaltung + Sanierung Fachtrakt Planungsleistungen der Ingenieurbauwerke gem.§§ 41-44 i. V. mit Anlage 12 HOAI 2013, LPH 1-9, einschl. besonderer Leistungen
Neubau und Teilsanierung der Integrierten Gesamtschule Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt, inkl. Abbruch und Neubau des Großteils der Gebäude und grundhafter energetischer Sanierung eines erhaltenswerten Gebäudeteils. In diesem Zuge sind auch die Trinkwasser-, Abwasser- und Regenwasserleitungen sowie das Nahwärmenetz neu zu konzipieren. Hierzu muss zuerst eine Bestandsaufnahme der bestehenden Anlagen des Schulgeländes erfolgen. Gegenstand des Auftrages sind die Planungsleistungen der Ingenieurbauwerke der Gruppen 1, 2 und 4 entsprechend HOAI 2013 §41-44 Leistungsphasen 1-9 unter Anwendung der Planungsmethode BIM und besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 12 gem. Vertragsentwurf und dazugehörige Anlagen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Lph. 1-Lph. 3/Lph. 4-Lph. 9).
Ernst-Reuter-Schule
Dresdner Straße 7
64823 Groß-Umstadt
Dem Verfahren ging ein interdisziplinärer Architektenwettbewerb voran, die Leistungen der Objektplanung wurden bereits vergeben.
Die Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt mit ihrer 2-zügigen Primarstufe und 3,5-zügigen Sekundarstufe soll auf Grundlage der Schulbauleitlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg neu errichtet und teilsaniert werden.
Lage, Historie:
Im Zuge der Entwicklung der Schule zu einer Gesamtschule mit Grundstufe erfolgten mehrere bauliche Erweiterungen und Maßnahmen.
Bestandsgebäude:
Die bestehende 3-Feld-Sporthalle (Geb. 11) bleibt erhalten und ist nicht Bestandteil des Verfahrens. Sie ist organisatorisch in das Gesamtensemble des Neubaus zu integrieren.
Das auf dem Grundstück bestehende Gebäude 14 ist das jüngste Gebäude (erbaut: 1989). Es beherbergt zurzeit naturwissenschaftliche Räume für den Fachunterricht. Das Gebäude 14 soll grundhaft saniert und Teil des Gesamtensembles des Neubaus werden.
Organisationsform:
Es ist geplant, die bestehenden Gebäude zurückzubauen und den Schulbetrieb zunächst in eine Interimsschule für ca. 5 Jahre auszulagern.
Planungsrecht (Bebauungsplan), Baurecht:
Grundlage der Genehmigung für die Neubauplanung ist der rechtskräftige Bebauungsplan „In den Wiesen“ (Stand 31.10.1973).
Raumprogramm:
Die Planungsfläche für den gesamten Neubaubereich umfasst eine Raumprogrammgröße von ca. 10 000 m2 Nutzfläche bzw. ca. 14 500 m2 BGF für beide Schulorganisationen.
Grundlagen Planungskonzept:
— Phase 1 – Errichtung Interimsschule auf südlichem Grundstücksbereich, Herrichten,
— Phase 2 – Rückbau aller Bestandsgebäude (bis auf Geb. 14 und 3- Feldsporthalle),
— Phase 3 – Errichtung Neubau Schule inkl. 1- Feldsporthalle.
Sanierung Geb. 14, Freianlagen:
— Phase 4 – Umzug Schule in Neubau, Rückbau Interimsschule.
Der Auftraggeber ordnet die Leistungen in Honorarzone III ein und geht von anrechenbaren Nettokosten von voraussichtlich 0,44 Mio. EUR netto aus.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der Fachplanung für Ingenieurbauwerke für Bauwerke und Anlagen der Gruppe 1, 2 und 4 gem. §§ 41-44 i. V. mit Anlage 12 HOAI 2013 LPH 1-9 unter Anwendung der Planungsmethode BIM und besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 12.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Lph 1-Lph 3 Lph 4-Lph 9).
Die Leistungserbringung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Die Entwurfsplanung der Schulgebäude soll im Sommer 2021 abgeschlossen werden; der Baubeginn ist im 3. Quartal 2023 vorgesehen. Es wird angestrebt, die Maßnahme bis Ende 2028 abzuschließen.
Insgesamt stehen bei der aktuellen Bebauung ca. 8 330 m2 Schulhoffläche zzgl. der Sportflächen zur Verfügung.
Ingenieurbauwerke- Planungsleistung – Gegenstand der zu beauftragenden Leistung:
Im Bereich der Außenanlage wird eine neue Entwässerungsanlage für Regen- und Schmutzwasser mit den dazugehörigen Straßenkanalanschlüssen benötigt. Weiterhin muss die Trinkwasserversorgung konzipiert werden und die Nahwärmeleitungen auf dem Gelände sind zu planen. Hierzu muss zuerst eine Bestandsaufnahme der bestehenden Anlagen des Schulgeländes erfolgen.
Für den Betrieb der Mensa wird in den Außenanlagen ein Fettabscheider eingebaut. Weiter muss für die in Betrieb bleibende Großsporthalle ein neues Nahwärmenetz sowie eine Trinkwasserleitung verlegt werden. Die nicht mehr benötigten Entwässerungsleitungen und -anschlüsse müssen fachgerecht zurück gebaut werden. Dies trifft auch für die Schachtbauten, Heizungsleitungen und Trinkwasserleitungen in den Außenanlagen zu. Weiterhin ist die Feuerlöschversorgung in Form von Hydranten zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber ordnet die Leistungen in Honorarzone III ein und geht von anrechenbaren Nettokosten (KG 500) von voraussichtlich 0,44 Mio. EUR aus.
Die Leistungserbringung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Der Baubeginn der Schule ist im 3.Quartal 2023 vorgesehen. Es wird angestrebt, die Maßnahme bis Ende 2028 abzuschließen.
Ergänzung zu Pkt. II.2.5):
— Kriterium 1, 2, 3: Mindestanforderung befriedigend in allen Unterkriterien, sh. Wertungsmatrix.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen der Ingenieurbauwerke gem.§§ 41-44 i. V. mit Anlage 12 HOAI 2013, LPH 1-9, einschl. besonderer Leistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Zimmern
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64846
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
— Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Das Original ist auf Anforderung nachzureichen.
Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
— Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Das Original ist auf Anforderung nachzureichen.
— Möchte der Bewerber Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
— Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der NUs nachzuweisen.
— Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
— Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue, Mindestentgelt und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 4 Abs. 1 bis 3, § 6 und § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
— Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de/E68523235 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar.
— Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
— Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!
— Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 4.2.2021 per E-Mail an [removed] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]