Ausbau Knoten Köln-Westspange und Eifelstrecke: Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); PA 4, BIM-Planung Lph 1 + 2, Option Lph 3+4 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43198
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Knoten Köln-Westspange und Eifelstrecke: Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); PA 4, BIM-Planung Lph 1 + 2, Option Lph 3+4
Köln
Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); Planungsabschnitt 4; Verkehrsanlagenplanung von 4 Objekten (Strecke, Tunnel, Bf Kall, Bahnübergänge) inkl. technischer Ausrüstung (alle Fachgewerke) zur Elektrifizierung, Anpassungen der Bestandsanlagen (Erdung der Bahnübergänge, Ingenieurbauwerke und Sanierung Bestandstunnel), Planung SSW einschließlich Tragwerksplanung, jeweils die Leistungsphasen (Lph) 1-2, Tragwerksplanung Lph 2, und als Option jeweils die Lph‘en 3-4/BIM-Vermessungsleistungen, Leistungsstufe (Lst) 1-7, optional Teile der Lst 3 + 5/landschaftspflegerischer Begleitplan optional Lph 1-4/FHH-Vorprüfung, -verträglichkeitsstudie, Teile der Lph 1-2; optional Lph 1-8/Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht, Lph 1, optional Lph 2-4/Fachbeitrag zum Artenschutz, Lph 1, optional Lph 2-5/faunistische Planungsraumanalyse, Lph 1-5/Schalltechnische Untersuchung, optional Lph 1-2/planungsbegleitende Bauüberwachung Lph 1-2 und optional Lph 3-4.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau Knoten Köln-Westspange und Eifelstrecke: Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); PA 4, BIM-Planung Lph 1 + 2, Option Lph 3 + 4
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); Planungsabschnitt 4; Verkehrsanlagenplanung von 4 Objekten (Strecke, Tunnel, Bf Kall, Bahnübergänge) inkl. technischer Ausrüstung (alle Fachgewerke) zur Elektrifizierung, Anpassungen der Bestandsanlagen (Erdung der Bahnübergänge, Ingenieurbauwerke und Sanierung Bestandstunnel), Planung SSW einschließlich Tragwerksplanung, jeweils die Leistungsphasen (Lph) 1-2, Tragwerksplanung Lph 2, und als Option jeweils die Lph‘en 3-4/BIM-Vermessungsleistungen, Leistungsstufe (Lst) 1-7, optional Teile der Lst 3 + 5/landschaftspflegerischer Begleitplan optional Lph 1-4/FHH-Vorprüfung, -verträglichkeitsstudie, Teile der Lph 1-2; optional Lph 1-8/Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht, Lph 1, optional Lph 2-4/Fachbeitrag zum Artenschutz, Lph 1, optional Lph 2-5/faunistische Planungsraumanalyse, Lph 1-5/Schalltechnische Untersuchung, optional Lph 1-2/planungsbegleitende Bauüberwachung Lph 1-2 und optional Lph 3-4.
Anmeldungen zum Baubetriebsmanagement (BBM) 2021/2022 für Baugrunderkundungen:
— Erstellung der Anmeldungen zum BBM und Übergabe an die KBB der DB Netz AG,
— Teilnahme an baubetrieblichen Abstimmungsgesprächen,
— Mitwirkung bei der baubetrieblichen Koordination.
Der Auftragnehmer ist mit der planungsbegleitenden Bauüberwachung, Bauphasen- und betriebsplanung während der Lph 1 + 2 beauftragt. Gemäß dem inzwischen vom Baugrundgutachter erstellten Erkundungsprogramm werden Sondierarbeiten im Gefahrenbereich erforderlich, für die Sperrpausen unterjährig angemeldet werden müssen. Da der AN ist bereits mit der planungsbegleitenden BÜW beauftragt ist, kann eine Einarbeitung in das Projekl, in die Anforderungen für die Baugrunderkundungen sowie die Einweisung in den Streckenabschnitt Euskirchen – Kall entfallen. Zusätzlich entstehen Synergien durch die daran anschließende einheitliche Leistungsdurchführung der Beantragung von Betren und Sicherungsplänen. Die Verantwortlichkeiten können so klar dem AN zugeschieden werden und die kurzfristige Terminschiene kann eingehalten werden. Ohne diese unterjährige Anmeldung von Sperpausen können die Arbeiten nicht durchgeführt werden. (1)