Bauüberwachung Komplexmaßnahme Krbw Großkorbetha Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51567
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung Komplexmaßnahme Krbw Großkorbetha
Bauüberwachung Komplexmaßnahme Krbw Großkorbetha.
Bauüberwachung Leistungen OB/KIB/E/OLA/LST/Umwelt und Tiefbau
Großkorbetha
Das zu erneuernde Kreuzungsbauwerk inkl der TAMA (tangierenden Maßnahmen) befindet sich im Bf Großkorbetha. Es überführt die zweigleisige, elektrifizierte Strecke 6340, Halle (Saale) Hbf – Baunatal-Guntershausen über die zweigleisige, elektrifizierte Strecke 6367, Leipzig Hbf – Großkorbetha und das Güterausfahrgleis 211 Richtung Halle.
Der Planungsbereich liegt im Bahnhofsbereich Bf Großkorbetha und erstreckt sich in den Nordkopf und den Südkopf des Bahnhofes. Im Westen wird er begrenzt durch die Fluren am „Fuchsberg“ und weiter nördlich durch die Chemieanlagen der Leuna-Werke, im Osten durch die angrenzenden Wohngebiete und die Straßen „Am Bahnhof“ und die „Bahnhofstraße“.
Zuschlagskriterien:
80 % Preis und 20 % Belegungsfaktor:
1. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5 fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
2. Der Belegungsfaktor f wird wie folgt ermittelt:
Die „Summe MM“ entspricht der kalkulierten Gesamtsumme der MM und wird aus der Anlage 3.0 des Ingenieurvertrages ermittelt.
Die „Monate (Einsatzzeit)“ sind der für den Belegungsfaktor relevante Zeitabschnitt und ergeben sich aus der Hauptbauzeit (H) ohne Vorlauf- und Nachlaufzeit.
Bei diesem Wertungskriterium erhält das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor 5 Punkte, mit dem niedrigsten Belegungsfaktor 0 Punkte, alle weiteren Angebote werden innerhalb der Bewertungsmatrix zwischen > 0 und 5 Punkte linear interpoliert.
Bauüberwachung Leistungen TK
Großkorbetha
Das zu erneuernde Kreuzungsbauwerk inkl der TAMA (tangierenden Maßnahmen) befindet sich im Bf Großkorbetha. Es überführt die zweigleisige, elektrifizierte Strecke 6340, Halle (Saale) Hbf – Baunatal-Guntershausen über die zweigleisige, elektrifizierte Strecke 6367, Leipzig Hbf – Großkorbetha und das Güterausfahrgleis 211 Richtung Halle.
Der Planungsbereich liegt im Bahnhofsbereich Bf Großkorbetha und erstreckt sich in den Nordkopf und den Südkopf des Bahnhofes. Im Westen wird er begrenzt durch die Fluren am „Fuchsberg“ und weiter nördlich durch die Chemieanlagen der Leuna-Werke, im Osten durch die angrenzenden Wohngebiete und die Straßen „Am Bahnhof“ und die „Bahnhofstraße“.
Zuschlagskriterien:
80 % Preis und 20 % Belegungsfaktor:
1. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5 fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5fachen Wert linear interpoliert.
2. Der Belegungsfaktor f wird wie folgt ermittelt:
Die „Summe MM“ entspricht der kalkulierten Gesamtsumme der MM und wird aus der Anlage 3.0 des Ingenieurvertrages ermittelt.
Die „Monate (Einsatzzeit)“ sind der für den Belegungsfaktor relevante Zeitabschnitt und ergeben sich aus der Hauptbauzeit (H) ohne Vorlauf- und Nachlaufzeit.
Bei diesem Wertungskriterium erhält das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor 5 Punkte, mit dem niedrigsten Belegungsfaktor 0 Punkte, alle weiteren Angebote werden innerhalb der Bewertungsmatrix zwischen > 0 und 5 Punkte linear interpoliert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestper-sonaleinsatz gemäß den nachfolgenden Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bau-überwacher müssen in der genannten Anzahl im Besitz eines gültigen Befähigungsauswei-ses nach DB Richtlinie 809.0803 für das genannte Gewerk sein.
Wir erklären, dass wir für o. g. Verfahren im Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal in der genannten Mindestanzahl einsetzen werden:
Los 1:
1. mind. 2 x Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau OB/Kib (BÜB),
2. mind. 2 x Fachbauüberwacher Oberbau OB (FBÜ) (alternativ BÜB im Fachgebiet),
3. mind. 2 x Bauüberwacher Bahn Leit- und Sicherungstechnik LST (BÜB),
4. mind. 2 x Fachbauüberwacher Leit- und Sicherungstechnik LST (FBÜ) (alternativ BÜB im Fachgebiet),
5. mind. 2 x Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik (BÜB),
6. mind. 2 x Fachbauüberwacher Elektrotechnik (FÜB) (alternativ BÜB im Fachgebiet).
Mindestens 2 Referenzprojekte, welche Bauüberwachungsleistungen mit mindestens folgenden Gewerken enthalten:
— Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau,
— Leit- und Sicherungstechnik,
— Elektrotechnik,
— Oberleitungsanlagen,
— Tiefbau.
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Als Referenz werden nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 2,5 Mio. € netto, die in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sind, anerkannt.
Los 2
7. mind. 2x Bauüberwacher Bahn Telekommunikation (BÜB),
8. mind. 2x Fachbauüberwacher Telekommunikation (FÜB) (alternativ BÜB im Fachgebiet).
Mindestens 2 Referenzprojekte, welche Bauüberwachungsleistungen mit mindestens folgenden Gewerken enthalten:
— Telekommunikation.
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Als Referenz werden nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 50 TEUR netto, die in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sind, anerkannt.
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 % v. H. der Brutto-Abrechnungssumme.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Hiermit erklären wir, dass wir bzw. unser Nachunternehmer bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sind für
Bauüberwachung:
Los 1:
— Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau,
— Fachbauüberwacher Oberbau,
— Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation).
Los 2:
— Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber/die Vergabestelle plant, in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens (Angebot- und Verhandlungsphase) die Verhandlungen teilweise IT-gestützt über eine Verhandlungsplattform zu führen. Informationen zum konkreten Ablauf des Vergabeverfahrens und Besonderheiten der Kommunikation und Angebotseinreichung werden allen zugelassenen Teilnehmern des Vergabeverfahrens rechtzeitig mitgeteilt (siehe Anlage F, Kommunikationspapier)
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
DB Engineering & Consulting GmbH, Leipzig
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.