Herstellung und Lieferung von strahlenfesten Kabeln

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fair-center.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Lieferung von strahlenfesten Kabeln

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44321000 Kabel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergeben wird ein Auftrag zur Fertigung von strahlenfesten Kabeln. Diese Kabel werden zur Herstellung von strahlenfesten Quadrupol- und Sextupolmagneten benötigt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

FAIR — Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH

Planckstr. 1

64291 Darmstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Targetbereich des Super-Fragment Separators (Super-FRS) des FAIR-Projekts treten Strahlenbelastungen von bis zu 280 MGy innerhalb von 20 Jahren Betrieb auf. Übliche Isolationsmaterialien für Kabel sind nicht resistent gegenüber solchen Belastungen. Daher werden hier Kupferkabel mit keramischen Isolierungen verwendet, üblicherweise Magnesiumoxid. Das Magnesiumoxid ist hygroskopisch. Wenn Feuchtigkeit aus der Luft aufgenommen wird, verliert MgO seine isolierende Eigenschaft. Daher befindet sich um das MgO eine weitere Lage Kupfer, um dieses vor Feuchtigkeit zu schützen. Solche Kabel werden international MIC genannt (Mineral Insulation Cable).

Effektive Magnetdesigns sind nur erreichbar, wenn die Kabel möglichst viel Strom pro Leiterfläche transportieren können. Dazu müssen die Leiter aktiv mit Wasser gekühlt werden. Es gibt 2 verschiedene Kühlprinzipien:

1. Die Kabel werden von außen gekühlt,

2. Die Kabel besitzen im leitenden Kupfer einen Kühlkanal, in dem das Kühlwasser direkt durchfließt.

Werden die Kabel von außen gekühlt, so muss eine gute thermische Anbindung unter allen Umständen gewährleistet sein. Ist diese nicht mehr vorhanden, überhitzt der Leiter, was zu irreparablen Beschädigungen führen kann.

Die Spulengeometrien für der Quadrupole und Sextupole sind komplexer als die Spulen der strahlenfesten Dipole, deren einfache Geometrie (eine sogenannte Racetrack-Spule) es erlaubte Kühlebenen und Kabelebenen getrennt zu realisieren aber trotzdem sicher thermisch zu verbinden. Bei Quadrupolen und Sextupolen können die durch magnetische Kräfte auftretenden Bewegungen mit der Zeit zu Rissen in der Verbindung von Kabel und indirekter Kühlung führen. Eine Reparatur eines Magneten im Bereich hoher Strahlung dauert mehrere Monate. Daher sollte das Risiko einer Beschädigung weitest gehend minimiert werden.

Aus diesem Grund wurde entschieden (WPL und SPL) für die strahlenfesten Quadrupole und Sextupole Kabel mit internem Kühlkanal zu verwenden.

MIC mit Kühlkanal sind schwieriger herzustellen als Kabel ohne Kühlkanal. Um die Jahrtausendwende gab es 2 Hersteller die solche Kabel für Beschleunigermagnete liefern konnten, TYCO (heißt heute nVent, der Lieferant der Dipol Kabel) und Hitachi Metals.

Im Jahr 2019 wurde ein R&D Vertrag über das Design der Magnete mit dem Budker Institut in Novosibirsk (BINP) abgeschlossen. Eine Bedingung des Vertrages war, dass nur Leiter, die existieren und beschafft werden können, für die Spulenauslegung verwendet werden dürfen. BINP entwickelte die Spulendesigns basierend auf dem Hitachi Kabel Typ MIC 2000A-H.

Am 28. Juli 2020 schickte uns Herr Matthias Pflaum, Sales Manager der Firma nVent, die Nachricht, dass seine Firma die benötigten Kabel nicht mehr herstellt. Zitat: „Nach interner Prüfung muss ich Ihnen mitteilen, dass wir das hohle Design mit Kühlungskanal nicht mehr herstellen können. Früher war dies möglich. Jedoch können wir dies aufgrund einer Anlagenumstellung nicht mehr.“

Damit ist Hitachi der letzte Hersteller dieser speziellen Kabel. Ein Redesign der Magnete auf ein anderes Kabel ist mit hoher Wahrscheinlichkeit technisch nicht möglich und mit zusätzlichen hohen Risiken verbunden Die Entwicklung würde um ca. 24 Monate zurückgeworfen werden und zusätzliche Entwicklungskosten würden entstehen. Daher ist eine Bestellung der Kabel bei Hitachi alternativlos.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: technischen Kompatibilitätsanforderung / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Das Verfahren wurde mittels freiwilliger Ex-Ante Bekanntmachung (2021/S048-120614) im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 048-120614
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4700001893
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe HITACHI METALS Europe GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRAH

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).

Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Bitte beachten Sie hierzu die Anlage FAIR_GSI_Anlage Rechtsbehelfsbelehrung.docx mit dem Titel

„Rechtsbehelfsbelehrung zu Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen“, die den Vergabeunterlagen beiliegt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/05/2021

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