Ausschreibung der EP/GP Lärmsanierung Weinböhla Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51867
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der EP/GP Lärmsanierung Weinböhla
Ausschreibung der EP/GP Lärmsanierung Weinböhla
Los 1: Objektplanung, Tragwerksplanung, Techn. Ausrüstung, Baugrund, Vermessung, SiGeKo,
Los 2: Landschaftsplanung, Artenschutz, UVS, FFH.
Planungsleistungen Lärmsanierung Weinböhla
Los 1: Objektplanung, Tragwerksplanung, Techn. Ausrüstung, Baugrund, Vermessung, SiGeKo
Planungsleistungen Lärmsanierung Weinböhla
Los 2: Landschaftsplanung, Artenschutz, UVS, FFH
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren Anhängig ist
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte
Zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagement- systems nach DIN EN ISO 9001:2008 oder vergleichbar
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen GJ erbrachten
Vergleichbaren Leistungen ohne PQ Tragwerksplanung
Ingenieurbauwerke Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Vermessung (planungsbegleitende Vermessung) Sigeko Leistungen Nachweis von Referenzprojekten aus der Lärmsanierung (3 Projekte aus den letzten 8 Jahren, mind. 1 Projekt mit einem Volumen GWU > 2 Mio EUR) (in Tab.-form ist anzugeben; Projekt; Auftraggeber; Auftragssummen, Leistungsbild/ Leistungsumfang)
Vertragserfüllungsbürgschaft
In Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Mindestanforderungen: Zugang zu iTWO der DB AG Nachweis über die Verfügbarkeit und fachliche Qualifikation des vorgesehenen Personals Mindestanforderungen: für den Projektleiter, Gesamtplanungsleitung für mind. 2 Vorhaben in den letzten 5 Jahren > 1 Mio. EUR Bausumme
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads)
Oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf)
Oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.