Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Frankfurt a. M._Rückbau 1b – Rückbau nicht statisch relevanter Bauteile und Medien Referenznummer der Bekanntmachung: EU-VOB 01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rentenbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Frankfurt a. M._Rückbau 1b – Rückbau nicht statisch relevanter Bauteile und Medien
Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Frankfurt a. M., hier: Auf einer Gesamtgeschossfläche von ca. 14 500 m2 sind sämtliche Einbauten, Aufbauten, Leitungen, Estriche, Wandbeläge etc. bis auf die tragende Bausubstanz rückzubauen. Diese Arbeiten finden im Gebäudeinneren statt und werden in dem vergabegegenständlichen LV „Rückbau 1“ dargestellt. In einem späteren Arbeitsschritt sind Rückbauarbeiten an der Gebäudehülle (Fassade, Dach, tragende Bauteile) auszuführen, die in einem separaten LV enthalten sein werden und nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind.
Das Gebäude ist zum Zeitpunkt der Bauausführung nicht mehr in Nutzung. Da das Gebäude in seiner Gesamtheit als Kulturdenkmal eingestuft ist und auch zahlreiche Einbauten unter Denkmalschutz stehen und teilweise während dem Umbau im Gebäude verbleiben, ist beim Ausbau dieser denkmalgeschützten Objekte besondere Vorsicht geboten und zusätzlicher Aufwand erforderlich.
Landwirtschaftliche Rentenbank
Hochstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Die Landwirtschaftliche Rentenbank [LR] ist eine Förderbank auf Bundesebene und befindet sich mit ihrem Sitz in der Hochstraße 2 in Frankfurt am Main in Frankfurter Innenstadtlage zwischen dem Eschenheimer Tor und den Wallanlagen.
Das Bankgebäude wurde 1956 fertig gestellt und gilt mit seinem Erscheinungsbild und der stadträumlichen Anordnung als bedeutend und richtungsweisend für die Architektur der Nachkriegszeit. Der Gebäudekomplex ist als Kulturdenkmal eingetragen.
Das Gebäude gliedert sich in 2 wesentliche Bauteile:
— Bauteil 1: ein Querriegel mit sieben Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss mit einem Flugdach,
— Bauteil 2: ein 5-geschossiger Längsbau parallel zur Hochstraße mit Attikageschoss.
Beide Bauteile werden über einen Verbindungsbau mit Stahl-Rahmenkonstruktion, in dem sich das Haupttreppenhaus befindet, erschlossen. Westlich des Querriegels grenzt in der Ebene U1 ein Wirtschaftshof mit Stellplätzen zur Andienung des Gebäudes an. Beide Bauteile sind zweigeschossig unterkellert. Ein Teil der Unterkellerung reicht bis in den Bereich des Wirtschaftshofs hinein (ehemaliger Kokskeller). Das Gebäude ist gemäß Hessischer Bauordnung (HBO) als Sonderbau einzustufen.
Bauteil 1 und 2 wurden in stahlbetonskelettbauweise mit Aufzugskern und aussteifenden Stahlbetondecken errichtet.
Die LR möchte ihren Stammsitz mit seinen ca. 11 000 m2 BGF nachhaltig energetisch, brandschutztechnisch und konstruktiv ertüchtigen. Außerdem soll der Hochhausriegel um 4 Geschosse bzw. ca. 3 000 m2 BGF erhöht werden. Dazu ist das derzeit vorhandene Flugdach über dem 7. OG rückzubauen, ggf. zu ertüchtigen und nach der Aufstockung des Gebäudes auf dem neuen Staffelgeschoss über dem 11. OG wiederaufzubauen. Unter dem heutigen Wirtschaftshof soll eine Tiefgarage den notwendigen Bedarf von insgesamt 42 Parkplätzen für PKWs decken und auf allen Tiefebenen mit dem Haupthaus verbunden werden.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von Rückbauleistungen nicht statisch relevanter Bauteile und Medien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rückbau 1b
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL6RYF9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]