Breitbandverstärker Referenznummer der Bekanntmachung: 80/50079116NICA

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6159710
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRFZ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRFZ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Großforschungseinrichtung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Breitbandverstärker

Referenznummer der Bekanntmachung: 80/50079116NICA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31710000 Elektronische Ausstattung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung von insgesamt 24 Stück Breitbandverstärker.

Lieferung der ersten 9 Verstärker innerhalb von 2 Monaten nach Auftragsvergabe.

Restliche 15 Verstärker 1 Jahr später nach Lieferung der ersten 9 Verstärker.

Die Verstärker müssen für Abnahmetests an das Forschungszentrum Jülich geliefert werden.

Späterer Endkunde ist das JINR in Dubna.

Die Beschaffung wird vom BMBF per Zuwendungsbescheid unterstützt. Projektträger ist das Forschungszentrum DESY.

Betreff: Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 30 des BMBF, Kapitel 04, Titel 89450, Haushaltsjahr 2021

Für das Vorhaben:

"NICA-V:Entwicklung, BAu und Inbetriebnahem von Komponenten für die stochastische Kühlung für den NICA-Collider".

Förderkennzeichen: 05E20CD5.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA26 Düren
Hauptort der Ausführung:

Forschungszentrum Jülich Gmbh Leo-Brandt-Straße 52428 Jülich Nach Abnahme am FZ Jülich werden die Breitbandverstärker an das Forschungszentrum JINR in Dubna (Russland) weiter versandt zum endgültigen Verbleib.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung von insgesamt 24 Stück Breitbandverstärker.

Lieferung der ersten 9 Verstärker innerhalb von 2 Monaten nach Auftragsvergabe.

Restliche 15 Verstärker 1 Jahr später nach Lieferung der ersten 9 Verstärker.

Die Verstärker müssen für Abnahmetests an das Forschungszentrum Jülich geliefert werden.

Endkunde ist das JINR in Dubna.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 15
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Die Beschaffung wird vom BMBF per Zuwendungsbescheid unterstützt, Projektträger = Forschungszentrum DESY. "NICA-V:Entwicklung, BAu und Inbetriebnahem von Komponenten für die stochastische Kühlung für den NICA-Collider" Förderkennzeichen: 05E20CD5

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Einzureichende Unterlagen:

— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach

§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen — GSI Formblatt

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

— Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftraggeber beabsichtigt, den Gegenstand des Auftrags an ein wissenschaftliches Partner-Institut in Russland zu versenden. Der Auftragnehmer ist daher nach Zuschlag verpflichtet, vor Beginn der Ausführung der Leistung auf ggf. einschlägige ausfuhrkontrollrechtliche Genehmigungspflichten und Verbote hinzuweisen (z. B. EG Dual Use VO, Embargos, Außenwirtschaftsverordnung) und den Auftraggeber bei einem Genehmigungsantrag oder Auskunftsantrag an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle zu unterstützen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/06/2021
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/06/2021
Ortszeit: 09:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:

— Elektronisch in Textform

Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht! Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in der Datei „Bietertool_Anleitung_DE.pdf" in den Vergabeunterlagen!

Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.

Wertung: 70 % Preis / 30 % Leistung (Lieferzeit)

Bitte beachten:

Insgesamt 9 Breitbandverstärker sind bis 2 Monate nach Auftragsvergabe zu liefern.

Die restlichen 15 Stück innerhalb des kommenden Jahres, gemessen ab der 1. Lieferung der 1. Liefercharge von 9 Stück.

Teillieferungen sind gewünscht und in Absprache vorzunehmen.

Der Auftraggeber beabsichtigt, den Gegenstand des Auftrags an ein wissenschaftliches Partner-Institut in Russland zu versenden. Der Auftragnehmer ist daher nach Zuschlag verpflichtet, vor Beginn der Ausführung der Leistung auf ggf. einschlägige ausfuhrkontrollrechtliche Genehmigungspflichten und Verbote hinzuweisen (z. B. EG Dual Use VO, Embargos, Außenwirtschaftsverordnung) und den Auftraggeber bei einem Genehmigungsantrag oder Auskunftsantrag an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle zu unterstützen.

Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.4.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.4.2015 - VK 1-12/15).

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRFZ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn

Tel.: 0228 9499-0

Fax: 02[removed]

E-Mail: [removed]

Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html

Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).

Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).

Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.

Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/05/2021

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