Erhöhung HessenConnect für die Steuerverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 781/2016N2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hzd.hessen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erhöhung HessenConnect für die Steuerverwaltung
Erhöhung HessenConnect für die Steuerverwaltung.
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Erhöhung HessenConnect für die Steuerverwaltung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Es handelt sich um die Erweiterung des Vertrags über HessenConnect (Instant Messaging, Videokonferenzen, Chat und Kollaboration) um weitere 7000 Nutzer. Grund für den erhöhten Bedarf ist, dass es seit März 2020 zu einem unerwarteten Nutzungsumfang des Produkts gekommen war, bedingt durch die Corona-Pandemie und dem damit zusammenhängenden Wechsel einer Vielzahl von Mitarbeitern der Landesverwaltung in das Homeoffice. Der unerwartete und hohe Bedarf an dem Produkt HessenConnect ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufgetreten und hätte im Rahmen der ursprünglichen Ausschreibung nicht vorhergesehen und berücksichtigt werden können. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit dem Ergebnis einer kurzfristigen Abdeckung des Bedarfs nicht möglich ist, ist die Erweiterung des bestehenden Vertrags durch Auftragsänderung erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erhöhung HessenConnect für die Steuerverwaltung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).