Videoanalytik zur Erfassung und Steuerung des Lieferverkehrs in Wiesbaden (DIGI-L) Referenznummer der Bekanntmachung: 66-809/21 DIGI-L
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Videoanalytik zur Erfassung und Steuerung des Lieferverkehrs in Wiesbaden (DIGI-L)
Die Umsetzung des Projekts DIGI-V erfolgt bei der LH Wiesbaden in einem agilen Prozess mit bundesweitem Modellcharakter. DIGI-V zielt auf die Einführung einer digitalen Verkehrssteuerung im Stadtgebiet. In das System DIGI-V soll nun auch die Erfassung und Steuerung des Lieferverkehrs (DIGI-L) integriert werden.
Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat
Tiefbau- und Vermessungamt
Gustav-Stresemann-Ring 15
Die Umsetzung des Projekts DIGI-V erfolgt bei der LH Wiesbaden in einem agilen Prozess mit bundesweitem Modellcharakter. DIGI-V zielt auf die Einführung einer digitalen Verkehrssteuerung im Stadtgebiet. Die Fa. Siemens Mobility GmbH hat im Rahmen eines EU-weiten Offenen Verfahrens 2018 den Auftrag zur Durchführung erhalten. In das System DIGI-V soll nun auch die Erfassung und Steuerung des Lieferverkehrs (DIGI-L) integriert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
In das System DIGI-V soll nun auch die Erfassung und Steuerung des Lieferverkehrs (DIGI-L) integriert werden. Da es sich bei dem Projekt DIGI-V um ein Modellprojekt handelt, welches von der Fa. Siemens Mobility GmbH gezielt für die städtischen Belange entwickelt wird/wurde, kann die Integration des nun zusätzlich zu beschaffenden Systems ausschließlich durch diese Firma umgesetzt werden. Alternativ käme allenfalls ein redundantes System in Betracht, welches dann aber nur mittels noch nicht realisierter Schnittstellen an das vorhandene System angedockt werden könnte. Damit wären jedoch sowohl nicht zielführende Redundanzen als auch Funktionsrisiken unvermeidlich.
Stattdessen ist es zur Erreichung der angestrebten Reduktion der verkehrsbedingten Schadstoffimmission im Stadtzentrum bei gleichzeitig bedarfsgerechter Steuerung des allgemeinen Verkehrs zwingend notwendig, die Steuerung des Lieferverkehrs in das bereits im Entstehen befindliche, bzw. teilweise bereits etablierte System im Wege eines Gesamtkonzeptes zu integrieren. So erfordert die modulare Vorgehensweise das kontinuierliche Zusammenspiel zwischen den Projektbeteiligten zur erfolgreichen Fortführung der Projektarbeiten – ein Wechsel von Dienstleistern im aktuellen Projektstadium würde dieses erheblich gefährden. Beide Vorhaben, sowohl DIGI-V als auch DIGI-L, werden aufgrund des hohen Innovationscharakters durch Fördermittel des Bundes unterstützt.
Im Übrigen verfügt die Firma Siemens Mobility GmbH auch über das spezifische Know How für die Integration des Arbeitspaketes 3/ /DIGI-L(ogistik) in DIGI-V(erkehr) auf dem sehr begrenzten Markt. Ein Wegfallen dieser Expertise würde folglich zu erheblichen technischen Schwierigkeiten, zu erheblichen Zusatzkosten sowie ggf. zum Scheitern des Modellprojektes führen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Videoanalytik zur Erfassung und Steuerung des Lieferverkehrs in Wiesbaden (DIGI-L)
Nationale Identifikationsnummer: DE316012188
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2018160
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.siemens.com/mobility
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]