Elektrifizierung Nürnberg – Marktredwitz PA 3 Planungsleistungen Lph 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI31329
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrifizierung Nürnberg – Marktredwitz PA 3 Planungsleistungen Lph 2
ABS Elektrifizierung Nürnberg – Marktredwitz – Hof/Grenze, D/CZ
Nürnberg – Kirchenlaibach bei km 55,8-77,1
Für das im Vorhaben ABS Elektrifizierung der Strecke Nürnberg – Marktredwitz soll im Rahmen einer Vorplanung (Lph 1 und 2) eine nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten umsetzbare Objekt- und Fachplanung durchgeführt werden.
Im Rahmen der Vorplanung sind neben den Grundleistungen auch Lösungsvarianten zur Leistungsbeschreibung auszuarbeiten und die Lösungsvorschläge in einer Gegenüberstellung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu bewerten. Der Planungsabschnitt 3 beginnt an der Netzbezirksgrenze Nürnberg – Kirchenlaibach bei km 55,8 nahe Vorsignal 2f der Blockstelle Bk Ranna 1 und 2 und endet nach Schnabelwaid bei km 77,1 nahe Vorsignal g. Die betrieblichen und projektbedingten Anforderungen und Rahmenbedingungen zum geplanten Ausbauzustand der Strecke 5903 mit dem Planungsabschnitt 3 sind der Leistungsbeschreibung dieser Ausschreibungsunterlage zu entnehmen. Los 2: Gewerken OLA/ KIB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS Elektrifizierung Nürnberg – Marktredwitz – Hof/Grenze, D/CZ
Nürnberg – Kirchenlaibach bei km 55,8- 77,1
Für das im Vorhaben ABS Elektrifizierung der Strecke Nürnberg – Marktredwitz soll im Rahmen einer Vorplanung (Lph 1 und 2) eine nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten umsetzbare Objekt- und Fachplanung durchgeführt werden.
Im Rahmen der Vorplanung sind neben den Grundleistungen auch Lösungsvarianten zur Leistungsbeschreibung auszuarbeiten und die Lösungsvorschläge in einer Gegenüberstellung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu bewerten. Der Planungsabschnitt 3 beginnt an der Netzbezirksgrenze Nürnberg – Kirchenlaibach bei km 55,8 nahe Vorsignal 2f der Blockstelle Bk Ranna 1 und 2 und endet nach Schnabelwaid bei km 77,1 nahe Vorsignal g. Die betrieblichen und projektbedingten Anforderungen und Rahmenbedingungen zum geplanten Ausbauzustand der Strecke 5903 mit dem Planungsabschnitt 3 sind der Leistungsbeschreibung dieser Ausschreibungsunterlage zu entnehmen. Los 2: Gewerken OLA/ KIB.
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄ 05:
— zusätzliche Planung von 3 Sonderbauwerken Torsionsbalken im Bereich von Eisenbahnüberführungen,
— erweiterte und vertiefende infrastrukturelle Planung in Zusammenhang mit 8 verschiedenen Schallschutzwänden entlang der Gleistrasse,
— zusätzliche Planungs- und Abstimmungsleistungen mit dem Schallgutachter und Bodengutachter zur Erarbeitung optimierter Einzellösungen und Einarbeitung der Ergebnisse in das Vorplanungsheft.
Der Bedarf o. g. zusätzlicher Leistungen konnte erst im Fortschritt des Planungsprozesses durch den Planer nach einem Arbeits- und Abstimmungsstand festgestellt werden (planerischer Anarbeitungsstand im Rahmen Lph 1 und teilweise der Lph 2). Die Ausführung zur Erreichung des vertraglichen Gesamtzieles der fachlich-technischen Planung des PA3 erforderlich. Das betrifft insbesondere die Ausführung einer regelkonformen Infrastrukturplanung unter Berücksichtigung von Zwischenergebnissen der Schall- und Bodengutachter.
Der Wechsel bzw. die Bindung eines zusätzlichen Auftragnehmers im laufenden Planungsprozess hätte zu neuen Schnittstellen und erhöhten Koordinierungsaufwand geführt, der wiederum mit Zusatzkosten und erheblichen Zeitverzug in der Erstellung der Leistung verbunden gewesen wäre, was die Einhaltung der terminlichen Vorgaben des öffentlichen Auftrages gefährdet hätte.