EU-P 0859-20BV1 Trockenbau, Ausbau, Decken, Türen, Bodenbeläge; B-002361 Ganzheitliche Betrachtung Halle A Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0859-20BV1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0859-20BV1 Trockenbau, Ausbau, Decken, Türen, Bodenbeläge; B-002361 Ganzheitliche Betrachtung Halle A
Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind Teil der Gesamtmaßnahme „B-002361 Ganzheitliche Betrachtung Halle A“ im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens.
Die Projektfläche umfasst den Brandbekämpfungsabschnitt 200_E02_BBA01 und befindet sich im Terminal 1 im Bereich der Halle A. Dieser erstreckt sich über Teile der Gebäude 200, 203, 208 und 222 und über die Ebenen 01, 02 und 03 sowie dazugehörige Dachfläche.
Im Zuge neuer Anforderungen und Ertüchtigungsmaßnahmen werden bauliche Veränderungen und zum Teil Nutzungsänderungen im Brandbekämpfungsabschnitt 200_E02_BBA01 realisiert.
Zur Herstellung der baulichen Veränderungen sind Trockenbauarbeiten und Deckenbauarbeiten über den gesamten Projektbereich erforderlich.
Weitere Angaben unter II.2.4):
— Ausführungsbeginn: ca. 2. Quartal 2021,
— Ausführungsende: ca. 1. Quartal 2023.
Errichtung von Abhangdecken und Wänden (incl.Türen und Malerarbeiten) für den räumlichen Ausbau in Halle A/Terminal 1 am Flughafen Frankfurt am Main.
In der Ebene E02 und E03 sind raumbegrenzende Elemente und Oberflächen in Teilen an bestehenden Wänden o. selbsttragend neu zu errichten.
Innenwände vornehmlich aus:
— Trockenbau ca. 425 m2,
— Trockenbauschott im Deckenzwischenbereich ca. 235 m2,
Öffnungen sind mit Türen (in Teilen mit besonderen Anforderungen gem. Brandschutzkonzept) auszurüsten.
Decken aus Streckmetall mit Einbauteilen sowie Rasterelementsystemen.
Maßgebliche Leistungen mit Grobmengenansätzen:
Decken:
— Streckmetall: ca. 1 170 m2 + 630 m2 (Bestandsergänzungen),
— Metall-Akustikdecken: ca. 50 m2,
— Systemdecken f. Büros: ca. 325 m2,
— GK Decken 45 m2,
— GK- Deckenfriese: ca. 375 m2.
Wände:
— GK-Wände: ca. 500 m2,
— Deckenschotts: ca. 150 m2.
— ca. 15 Türen Holzwerkstoff (RS bis T90 RS),
— ca. 2 Türen Stahl (RS bis T90 RS).
Malerarbeiten:
— Wände streichen ca. 1 000 m2,
— Wände spachteln und schleifen (Bestand) ca. 522 m2,
— Deckenschotts streichen ca. 410 m2,
— Deckenfries spachteln, schleifen ca. 300 m2,
— Deckenfries streichen ca. 650 m2,
— Tapezierarbeiten: ca. 680 m2.
Die Leistungen finden zum größeren Teil im öffentlich zugänglichen Bereich statt und sind zum größten Teil (ca. 85 %) in Nachtarbeit zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0859-20BV1, B-002361-02-03 - Ganzheitliche Betrachtung Halle A, T1, Trockenbau Wände/Decken/Böden/Rauchschürzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wölfersheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61200
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
Spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
Spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]