Tausalz im Frühbezug 2021 für die Autobahnmeistereien in Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0495-2021-0025
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 661 / 49953-0
Fax: [removed]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tausalz im Frühbezug 2021 für die Autobahnmeistereien in Hessen
Lieferung von Tausalz im Frühbezug für die Autobahnmeistereien in Hessen 2021.
Tausalz Niederlassung Nordwest; AST Fulda
3 Autobahnmeistereien einschließlich deren Stützpunkte innerhalb von der Niederlassung Nordwest, Außenstelle Fulda.
Rahmenvereinbarung im Zeitraum bis zum 31.10.2021 über die Lieferung von 1 500 t Tausalz im Bereich der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, Außenstelle Fulda.
Es sind die Autobahnmeistereien Fulda, Hönebach und Alsfeld zu beliefern.
Tausalz Niederlassung Nordwest; AST Kassel
1 Autobahnmeisterei einschließlich deren Stützpunkte innerhalb von der Niederlassung Nordwest, Außenstelle Kassel.
Rahmenvereinbarung im Zeitraum bis zum 31.10.2021 über die Lieferung von 4 250 t Tausalz im Bereich der Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordwest, Außenstelle Kassel.
Es ist die Autobahnmeisterei Baunatal zu beliefern.
Tausalz Niederlassung West; AST Wiesbaden
8 Autobahnmeistereien einschließlich deren Stützpunkte innerhalb von der Niederlassung West, Außenstelle Wiesbaden.
Rahmenvereinbarung im Zeitraum bis zum 31.10.2021 über die Lieferung von 9 650 t Tausalz im Bereich der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West, Außenstelle Wiesbaden.
Es sind die Autobahnmeistereien Rodgau, Darmstadt, Reiskirchen, Langenselbold, Frankfurt, Diedenbergen, Idstein und Rüsselsheim zu beliefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
— dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern).
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt sind nach Aufforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen (gilt auch für andere Unternehmer).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder einen entsprechend testierten Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung zu verlangen (gilt auch für andere Unternehmer).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweis der Eignung durch:
— Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber,
— Angabe der Zahl, der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, zu verlangen (gilt auch für andere Unternehmer).
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, folgende Unterlagen zu verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (gilt auch für andere Unternehmer).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Insbesondere Nennung der Stelle an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann
Vergabekammer: Vergabekammer des Landes Hessen beim RP Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Nachprüfungsstelle: Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
— Erklärung 1 Chemische Anforderungen an Natriumchlorid,
— Erklärung 2 Produktbeschreibung für Natriumchlorid,
— Erklärung 3 Erklärung zu den Lieferanforderungen,
— aussagekräftiges Prospektmaterial,
— Produktdatenblätter und Sicherheitsdatenblätter Tausalz,
— Prüfbericht nach Vorgaben der normativen nationalen Anhänge NA und NB der DIN EN 16811-1 für die Kornklasse M – erstellt durch ein Prüflabor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).