Entsorgungsträger, Verwerten/Vermarkten von Altpapier Referenznummer der Bekanntmachung: 118/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankenberg
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 35066
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallw-wa-fkb.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wabern
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34590
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.a-lf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkgi.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-landkreis-fulda.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Hersfeld
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.azv-hef-rof.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißner-Weidenhausen
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zva-wmk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]3
Fax: [removed]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awld.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtreinigung-wetzlar.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfall-kreis-kassel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fulda.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtreiniger.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-waldeck-frankenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsträger, Verwerten/Vermarkten von Altpapier
Verwertung/Vermarktung von Altpapier aus den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis Gießen, Landkreis Fulda, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner-Kreis, Lahn-Dill-Kreis, Stadt Wetzlar, Landkreis Kassel, Stadt Fulda und Stadt Kassel.
Menge: ca. 130 000 Mg/a.
PPK aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf (Auftraggeber: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda – ALF und AVW GmbH)
Abholorte nach II.2.4) und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf im Auftrag des ALF. Teilmengen werden über die kommunaleigene AVW GmbH (Abfallverwertung Marburg-Biedenkopf + Schwalm-Eder GmbH, Sitz Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg) vermarktet. Abholung des PPK an der Müllumladestation, Siemensstraße 5, 35041 Marburg, ggf. Anfang 2023 noch bei der Umschlagstelle der Remondis Mittelhessen GmbH, Goldmühle 3, 35085 Ebsdorfergrund-Hachborn. Gestellung von bis zu 22 Containern, ca. 36 m3 max. bis 30.6.2023. Eine Beladung von Walking-Floor-Fahrzeugen wird prognostisch spätestens ab 1.7.2023 möglich sein.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus dem Schwalm-Eder-Kreis (Auftraggeber: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda – ALF und AVW GmbH)
Abholorte nach II.2.4) und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus dem Schwalm-Eder-Kreis im Auftrag des ALF. Teilmengen werden über die kommunaleigene AVW GmbH (Abfallverwertung Marburg-Biedenkopf + Schwalm-Eder GmbH, Sitz Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg) vermarktet. Abholung des PPK am Entsorgungszentrum Schwalm-Eder, Industriegebiet Tannenhöhe, 34590 Wabern oder am Standort der Fehr-Knettenbrech IndustrieService GmbH & Co KG, Am Spüeckenbach 4, 34587 Felsberg. Eine Beladung von Walking-Floor-Fahrzeugen ist möglich.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus dem Landkreis Gießen (Auftraggeber: Landkreis Gießen)
Abholort nach II.2.4) und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK im Auftrag des Landkreises Gießen. Abholung des PPK an einem vom AG benannten Ort im Umkreis von 5 km (gemessen als Straßen-km) Entfernung vom Abfallwirtschaftszentrum des Landkreises (Lahnstr. 220, Gießen). Eine Beladung von Walking-Floor-Fahrzeugen ist möglich.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus dem Landkreis Fulda (Auftraggeber: Zweckverband Abfalleinsammlung für den Landkreis Fulda)
Abholorte nach II.2.4) und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus dem Landkreis Fulda im Auftrag des Zweckverbandes Abfalleinsammlung für den Landkreis Fulda. Nach derzeitigem Stand erfolgt die Abholung des unverpressten PPK bis 31.12.2022 in Fulda, Werner-von-Siemens-Straße 33, 36041 Fulda, danach ggf. bis Vertragsende an einer vom AG benannten Stelle, die max. 15 km gemessen als Straßen-km – von der Stadtgrenze von Fulda entfernt und im Kreisgebiet des Landkreises Fulda bzw. im Gebiet der Stadt Fulda liegt und deren max. Entfernung zur nächstgelegenen Bundesstraße 5 km (Straßen-km) im Landkreis- bzw. Stadtgebiet beträgt. Ggf. erfolgt der Umschlag durch den AG auf seiner Anlage (Abfall- und Energiezentrum Kalbach-Fulda, siehe
Eine Beladung von Walking-Floor ist möglich.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg (Auftraggeber: Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg - Eigenbetrieb)
Abholorte nach II.2.4) und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK im Auftrag des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Übernahme des PPK an Standorten im Kreisgebiet in Bad Wildungen, Warburg-Scherfede und Lichtenfels-Goddelsheim oder im Bereich des Stadtgebiets Korbach oder an einem vom AG benannten Standort, der max. 15 km von der Stadtgrenze von Korbach entfernt oder im Stadtgebiet von Korbach gelegen ist. Der Standort liegt max. 10 km – gemessen als Straßenkilometer – von der nächsten Bundesstraße entfernt.
Eine Beladung von Walking-Floor ist möglich.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Auftraggeber: Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg)
Abholorte nach II.2.4) und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK im Auftrag des Abfallwirtschafts- Zweckverbandes Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV). Abholung von einem Standort in Bad Hersfeld (Am Ententeich 11). Eine Teilmenge wird in Bebra, Philipp-Reis-Str. 12 umgeschlagen.
Die Beladung von Walking-Floor-Fahrzeugen ist möglich.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus dem Werra-Meißner-Kreis (Auftraggeber: Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis)
Abholort nach II.2.4) und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus dem Werra-Meißner-Kreis im Auftrag des Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis.
Abholung des unverpressten PPK von der Umladestation der Deponie Weidenhausen, Am Breitenberg 1, 37290 Meißner-Weidenhausen. Die Beladung von Walking-Floor-Fahrzeugen ist möglich.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus dem Lahn-Dill-Kreis (Auftraggeber: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lahn-Dill - AWLD)
Abholort nach II.2.4) und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus dem Lahn-Dill-Kreis im Auftrag des AWLD (ohne Stadt Wetzlar). Abholung des PPK am Abfallwirtschaftszentrum Aßlar, Am Grauen Stein, 35614 Aßlar-Bechlingen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus der Stadt Wetzlar (Auftraggeber: Eigenbetrieb Stadtreinigung Wetzlar) Los-Nr: 9
Abholort nach II.2.4) und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus der Stadt Wetzlar im Auftrag des Eigenbetriebes Stadtreinigung Wetzlar. Abholung des PPK am Standort des AWLD, Abfallwirtschaftszentrum Aßlar, Am Grauen Stein, 35614 Aßlar-Bechlingen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus dem Kreis Kassel (Auftraggeber: Abfallentsorgung Kreis Kassel, Eigenbetrieb und KEG GmbH)
Abholorte nach II.2.4) und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus dem Kreis Kassel im Auftrag der Abfallentsorgung Kreis Kassel. Eine geringe Menge wird über die kommunaleigene KEG GmbH (Kasseler Entsorgungsgesellschaft mbH, Königstor 3-13, 34117 Kassel) vermarktet. Abholung an vom AN gestellten Anlagen. Diese müssen diese zwingend in folgendem räumlichem Bereich befinden:
Innerhalb des Gebietes der Stadt Kassel und/oder
Außerhalb des Gebietes der Stadt Kassel, jedoch innerhalb eines Abstandes von maximal 2 Kilo-meter Luftlinie von der Stadtgrenze der Stadt Kassel und/oder
In einem „Korridor“ von maximal 2 Kilometern Luftlinie links und rechts entlang der B 7/B 83 von Kassel bis Hofgeismar und innerhalb der Stadtgrenze Hofgeismars und/oder
In einem „Korridor“ von maximal 2 Kilometern Luftlinie links und rechts entlang der B 7/L3203 von Kassel bis zum Entsorgungszentrum Lohfelden und/oder
In einem Radius von maximal 2 Kilometern Luftlinie um die Entsorgungszentren Kirschenplantage Hofgeismar und/oder Entsorgungszentrum Lohfelden.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus der Stadt Fulda (Auftraggeber: Stadt Fulda)
Abholorte nach II.2.4) und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK aus der Stadt Fulda im Auftrag der Stadt Fulda. Nach derzeitigem Stand erfolgt die Abholung des unverpressten PPK bis 31.12.2022 in Fulda, Siemensstr., danach ggf. bis Vertragsende an einer vom AG benannten Stelle, die max. 15 km gemessen als Straßen-km – von der Stadtgrenze von Fulda entfernt und im Kreisgebiet des Landkreises Fulda bzw. im Gebiet der Stadt Fulda liegt und deren max. Entfernung zur nächstgelegenen Bundesstraße 5 km (Straßen-km) im Landkreis- bzw. Stadtgebiet beträgt. Ggf. erfolgt der Umschlag durch den AG auf seiner Anlage (Abfall- und Energiezentrum Kalbach-Fulda, siehe http://maps.google.de/maps?f=d&source=s_d&saddr=50.420953,9.660351&daddr=&hl=de&geocode=&mra=dme&mrcr=0&mrsp=0&sz=17&sll=50.421832,9.664332&sspn=0.009488,0.023357&ie=UTF8&t=h&z=17).
Eine Beladung von Walking-Floor ist möglich.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
PPK aus der Stadt Kassel (Auftraggeber: Stadtreiniger Kassel, Eigenbetrieb der Stadt Kassel)
Abholorte nach II.2.4) und Verwertungsanlagen des AN
Verwertung/Vermarktung des PPK im Auftrag der Stadtreiniger Kassel – Eigenbetrieb. Übernahme des PPK an 3 Standorten im Stadtgebiet.
Das PPK wird in Ballen verpresst dem AN übergeben.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Einseitige Verlängerungsoption des AG für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zum voranstehenden Satz kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ISO, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 5 000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung, sofern sich der Bieter auf 1-3 Lose bewirbt. Wenn der Bieter sich auf 4-6 Lose bewirbt, muss er 2 Referenzen mit einer Mindestmenge von 5 000 Mg/a pro Referenz nachweisen. Bei einer Bewerbung für 7-9 Lose müssen 3 Referenzen, und bei einer Bewerbung ab 10 Lose 4 Referenzen – jeweils mit der angegebenen Mindestmenge (5 000 Mg/a pro Referenz) – vorgelegt werden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3.1 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1 000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenzprojekts weniger als 5 000 Mg/a beträgt. (berufliche Leistungsfähigkeit)
Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3.2 für das Jahr 2020. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit)
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen) sowie Erklärung nach Anlage 6: Die Verpflichtungserklärung / Erklärung Anlage 6 muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.4
Bei den Losen 1 und 2 schreibt die Abfallwirtschaft-Lahn-Fulda im Namen und Auftrag der kommunaleigenen GmbH, der AVW GmbH aus.
Bei Los 10 schreibt die Abfallentsorgung Kreis Kassel – Eigenbetrieb – im Namen und Auftrag für die KEG GmbH aus.
Die Auftraggeber weisen darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der jeweilige AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Zur Angebotswertung: Von einer Einzellosvergabe wird dann abgesehen, wenn der Bieter einen Mehrpreis (als Preiszulage, anzugeben im Angebotsschreiben des jeweiligen Loses, ggf. ergänzend auf einem Beiblatt) im Fall der Vergabe mehrerer Lose an ihn vorsieht und sich hierdurch in jedem Los das jeweilige Angebot dieses Bieters auf Platz 1 (Wertungspreis) platziert. Es werden nur Preiszulagen gewertet, die einen Mehrpreis – ausgedrückt in Euro/Mg – vorsehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer, Telefon und Faxnummer usw. sind dieser Veröffentlichung unter VI 4.1) und dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]