Gestellung von Sicherheitspersonal für die Flüchtlingsunterkunft Referenznummer der Bekanntmachung: 64-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63450
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63450
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestellung von Sicherheitspersonal für die Flüchtlingsunterkunft
Die Stadt Hanau benötigt für ihre Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Gelände der Sportsfield Housing in Hanau Wolfgang Sicherheitspersonal für die Bewachung von 13 Gebäuden.
Die Grundfläche des zu betreuenden Areals beträgt insgesamt ca. 80 000 m2. Das Grundstück ist umzäunt und verfügt über eine Einfahrt bzw. Zufahrt.
Zum 1.1.2021 werden voraussichtlich 11 Gebäude, bestehend aus durchschnittlich jeweils 18 Wohneinheiten, belegt sein. Die 2 weiteren Gebäude sind derzeit nicht im bezugsfähigen Zustand.
Die Gemeinschaftsunterkunft hat eine Gesamtkapazität zur Unterbringung von 1 100 Personen und ist durchschnittlich mit einer Personenanzahl von 830 bis 850 Personen belegt.
Die Bewohnerschaft setzt sich aus Einzelpersonen und Familien aus verschiedenen Ländern und Kulturbereichen zusammen. Ferner könnten dort auch Flüchtlinge untergebracht werden, die Problemlagen bedingt durch Traumata aufweisen.
Aschaffenburger Str.
63457 Hanau
Die vorrangige Aufgabe des Sicherheitspersonals ist, für Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände zu sorgen. Dies ist durch folgende Leistungen sicherzustellen:
Schranke:
— 2 Sicherheitskräfte / Zufahrt zum Gelände. Die vorrangige Aufgabe des Sicherheitspersonals ist, nur hierzu berechtigten Personen Zutritt oder Zufahrt zum Gelände zu gewähren. Hierzu erfolgt eine Kontrolle des Berechtigtenausweises bzw. Rücksprache mit der Verwaltung der Einrichtung, ob anderweitige Besucher Zutritte erhalten dürfen.
Innenbereich:
— Tagschicht; Montag-Freitags:
Regelmäßige Geländebegehungen von 2 Sicherheitskräften in unterschiedlichem Turnus, spätestens alle 3 Stunden. 1 Sicherheitskraft fest an der Brandschutzmeldeanlange.
— Nachtschicht; Montag bis Freitag:
Regelmäßige Gelände- und Objektbegehungen von 2 Sicherheitskräften in unterschiedlichem Turnus, spätestens alle 2 Stunden. 1 Sicherheitskraft fest an der Brandschutzmeldeanlange.
— An Wochenenden und Feiertagen:
Regelmäßige Gelände- und Objektbegehungen von 4 Sicherheitskräften in unterschiedlichem Turnus, spätestens alle 2 Stunden bei Tag als auch in der Nachtschicht. 1 Sicherheitskraft fest an der Brandschutzmeldeanlange.
Alle Einsatzkräfte:
— Verhinderung von Vorfällen, Bränden, Brandverdacht, Verrauchung und Ähnliches,
— Im Bedarfsfall: Erstmaßnahmen einleiten,
— Ausführung und Einhaltung von Alarmierungsplänen und Deeskalationsplänen nach Vorgabe des Auftraggebers,
— Ausführen von Evakuierungen im Bedarfsfall,
— Meldungen an den Auftraggeber und ggf. die Polizeidienststelle zwecks Interventionseinleitung,
— Protokollführung und wöchentliche Berichterstattung täglicher Abläufe an den Auftraggeber, nach dessen Vorgaben,
— Entgegennahme der Post am Container auf dem Gelände,
— Vorsortierung der Post, z. B. nach Hausnummern und
— Ausgabe der Post am Container, zu festgelegten Zeiten, an die Bewohner der Gebäude nach Vorlage eines geeigneten Ausweises.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen von Sicherheitsleistungen in vergleichbaren Einrichtungen bis zu 400 Personen.
— Eigenerklärung zu Deutsch-, und Englischkenntnissen der einzusetzenden Mitarbeiter gemäß der unter II. angeführten Niveaustufen aller einzusetzenden Mitarbeiter,
— Eigenerklärung zum Vorliegen der Unterrichtung bzw. der Sachkundeprüfung gem. § 34 a Gewerbeordnung oder vergleichbar gem. § 5 Bewachungsverordnung aller einzusetzenden Mitarbeiter,
— Eigenerklärung zum Vorliegen des Nachweises gem. § 9 Bewachungsverordnung aller einzusetzenden Mitarbeiter,
— Eigenerklärung zum Vorliegen eintragsfreier Führungszeugnisse aller einzusetzenden Mitarbeiter,
— Eigenerklärung zum Vorliegen einer Deeskalationsschulung aller einzusetzenden Mitarbeiter nicht älter als 2 Jahre vor Vertragsbeginn,
— Eigenerklärung zur erfolgten Überprüfung der Zuverlässigkeit des Beschäftigten gemäß § 34 a Abs. 1 a Satz 3 GewO aller einzusetzenden Mitarbeiter,
— Eigenerklärung zu Mitarbeitern mit Prüfung nach § 11 bzw. § 5 BewachungsVO,
— Eigenerklärung zu Mitarbeitern mit Ersthelfer- und Brandschutzhelferausbildung,
— Eigenerklärung zu Mitarbeitern zur erfolgten Schulung Evakuierung, Verhalten im Falle eines Brandes oder einer Evakuierung,
— Eigenerklärung zu Mitarbeitern über die Einweisung in das Festhalterecht (§ 127 Abs. 1 StPO) sowie in das Notwehr- und Nothilferecht (§§ 32, 34 StGB),
— Eigenerklärung zum Vorliegen eines Grundlehrgangs mit mindestens 40 Stunden oder Sachkundeprüfung; einer absolvierten Ausbildung zum Brandschutzhelfer der für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlichen Personen und einzusetzenden Mitarbeiter,
— Eigenerklärung zum Vorliegen der Nachweise über eine Masernschutzimpfung bzw. Nachweise der Immunität gem. Infektionsschutzgesetz für Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften arbeiten (ab 01.01.71 geborene Mitarbeiter),
— Betriebskonzept entsprechend Punkt IV,
— Qualifikationsabfrage zu den für den Einsatz geplanten Mitarbeitern (Anlage).
b) Nach gesonderter Aufforderung des Auftraggebers, spätestens jedoch 1 Monat vor Beginn des Leistungszeitraums sind bei Zuschlagsvorsehung folgende Nachweise vorzulegen:
— Bestätigung, dass die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und soweit einschlägig des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) eingehalten werden,
— Nachweis über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung für Sachschäden in Höhe von 1 Mio. EUR und Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR für den Betrieb seines Unternehmens.
c) Innerhalb des ersten Monats, nach Zuschlagserteilung:
— Erstellung eines mit dem Auftraggeber abzustimmenden Sicherheitskonzepts.
Das Sicherheitskonzept beinhaltet die Erstellung eines Evakuierungsplanes vor Ort, die Benennung eines Brandschutzbeauftragten, sowie die Abstimmung der entsprechenden Maßnahmen für Quarantänefalle, Durchsetzen eines Besuchsverbots oder ähnlich gelagerte Gegebenheiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]