Lichtenberg II — Compute Phase II Referenznummer der Bekanntmachung: A 301/21-05
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6151 / 16-24551
Fax: +49 6151 / 16-24553
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tu-darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lichtenberg II — Compute Phase II
Es geht um ein langfristiges Projekt mit zeitlich stark versetzten Teilbeschaffungen, bei de-
Nen Hochleistungsrechner gesplittet nach „Compute“- und „Storage“-Ausbaustufen jeweils in
Verschiedenen Installationsphasen beschafft werden sollen.
Bei dieser Teilbeschaffung handelt es sich um eine neue Compute-Ausbaustufe „Compute II“ des Hochleistungsrechners Lichtenberg II. Das bestehende Storage-System muss in diese neue Compute-Ausbaustufe bestmöglich integriert werden.
Technische Universität Darmstadt
Karolinenplatz 5
64289 Darmstadt
Für die Compute-Beschaffungen ist ein systematisches Erneuerungskonzept geplant, bei denen die 2 neuesten (getrennt beschafften) Compute-Phasen in einer gemeinsamen Umgebung zusammen betrieben werden können. Das gilt sowohl in Bezug auf das zur Verfügung stehende Storage-System, als auch in einer einheitlichen Nutzungsmöglichkeit durch verschiedene Wissenschaftler.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der / die Bieter / Bietergemeinschaft (BG) kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:
1. andere Unternehmen (aU), die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif.
III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2. Nachunternehmen (NU), die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter / BG bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den NU übernommenen Teilleistungen 2-felsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz). Die Bieter/BGen müssen außerdem diese AU / NU mit Name und Anschrift benennen und nachweisen, dass sie auf die Mittel
Des / der aU(s)/NU(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des / der aU(s)/NU(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den / die betreffende(n) Bieter / BG(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter / Bietergemeinschaften diese anderen Unternehmen / Nachunternehmer bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen und auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im einzelnen deutlich machen, welche Angaben von diesem / diesen anderen
Unternehmen stammen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Angebot vorzulegen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 2.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht
Vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/BGen einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der Ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung / -ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister / vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nichtälter als 6 Monate sein,
2) Erklärungen des Einzelbieters/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3) ggf. Bietergemeinschaftserklärung,
4) ggf. Nachunternehmererklärung,
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlagvorgesehenen Bieter vor
Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bieters und des Nettoumsatzes des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2) Nachweis über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensereignis. Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Darstellung von mindestens drei (3) geeigneten Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die jeweils nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. (Je Referenz Art drei Referenzen.)
Art:
1) System-Lieferung und Installation in vergleichbarer Größenordnung,
2) Hardware-Instandhaltung und Software-Pflege Umfang: Siehe Datei „Referenzen“ auf der Vergabeplattform.
Bei Bietergemeinschaften sind ebenfalls mindestens 3 Referenz(en) anzugeben, aus denen die Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft hervorgeht. Die Referenzen müssen nicht zwingend von der Bietergemeinschaft selbst erbracht worden sein. Referenzen eines oder mehrerer Mitglieder der Bietergemeinschaft genügen. Bei dem Einsatz von Unterauftragnehmern können auch Referenzen des Unterauftragnehmers angegeben werden.
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG). Daher haben die Bieter / Bietergemeinschaften mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem HVTG abzugeben. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber.
Hinaus die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem HVTG anfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDQYY62.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland